14. Nov 2017 | Buchhaltung

Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen – geht das?

Wem Kindersegen ins Haus steht, der kann die anfallenden Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen. Die Ausgaben für den Nachwuchs fangen nicht erst mit der Geburt an. 

Schwangerschaft und Steuererklärung – so kannst Du Steuern sparen

Bereits vor der Entbindung fallen Kosten für die medizinische Versorgung, für Umstandskleidung und die Geburtsvorbereitung bis hin zur Erstausstattung des Babys und die Einrichtung des Kinderzimmers an. Du kannst diese Ausgaben zum Teil steuerlich geltend machen.

Deine Ausgaben – Dein Steuervorteil

Grundsätzlich gilt, dass Du nur Kosten, die Du auch selbst bezahlt hast, steuerlich absetzen kannst. Daher kannst Du keine Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen, die die Krankenkasse getragen hat. Auch diejenigen Ausgaben, die zum Beispiel Dein Arbeitgeber oder Deine Versicherung erstattet, kannst Du nicht mehr geltend machen. Zudem musst Du Deine Ausgaben mit Quittungen belegen, damit sie vom Fiskus anerkannt werden.

Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen - geht das?
Mit den Kosten geht es schon los, bevor das Kind überhaupt auf der Welt ist. Gute Nachricht für werdende Eltern: Teilweise können Schwangerschaftskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Die absetzbaren Ausgaben

Nicht sämtliche Ausgaben, die im Rahmen einer Schwangerschaft anfallen und die die Krankenkasse nicht erstattet, kannst Du als Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen. Der Fiskus erkennt folgende Kosten als anrechenbar an:

Belohnte Eigeninitiative

Wenn Dein Arzt einen Kurs zur Geburtsvorbereitung oder zur Schwangerschaftsgymnastik verschreibt, dann kannst Du die Kursgebühren als Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen.

Gut behandelt

Sämtliche Ausgaben, die für Deine Arztbesuche, für die Hebamme und im Krankenhaus anfallen, kannst Du steuerlich geltend machen. Dazu gehören auch Kosten für künstliche Befruchtungen, für Massagen, Gymnastik und Bäder, sowie ärztliche Behandlungskosten, die die Krankenkasse nicht bezahlt, wie zum Beispiel 3D-Ultraschalluntersuchungen. Du kannst diese Kosten als Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen, wenn Du sie selbst getragen hast und durch Quittungen belegen kannst.

Freie Fahrt

Auch die Wege zu den zahlreichen Terminen im Rahmen der Vorsorge und Vorbereitung kosten Geld. Die Fahrtkosten, die für den Weg zum Arzt, zum Kurs oder zum Krankenhaus anfallen, kannst Du auch als Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen. Wenn Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Taxi fährst, dann erhältst Du Quittungen, die Du als Ausgaben geltend machen kannst. Alternativ kannst Du für jeden gefahrenen Kilometer eine Pauschale von 30 Cent als Fahrtkosten geltend machen.

Das musst Du selbst tragen – nicht absetzbare Ausgaben

Zahlreiche Ausgaben, die während Deiner Schwangerschaft anfallen, kannst Du nicht steuerlich geltend machen. Dazu gehören die Umstandskleidung, die Babyausstattung, Einrichtungsaufwand oder die Umzugskosten in die größere Wohnung. Alle diese Ausgaben erachtet der Fiskus als private Ausgaben zur Lebensführung, die Du nicht als Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen kannst.

Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen – so geht´s

Du kannst prinzipiell Deine Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen, indem Du sie als außergewöhnliche Belastungen deklarierst. Der § 33 im Einkommensteuergesetz regelt die Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen. Die außergewöhnlichen Belastungen zählen zu privaten Ausgaben des Steuerpflichtigen, die zwingend notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel die Rechnung für medizinische Behandlungen, Kurbehandlungen oder Medikamente. Der Fiskus legt mit der zumutbaren Eigenbelastung einen Mindestbetrag fest, den Du selbst tragen musst. Du kannst Deine Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen, sobald sie über den Mindestbetrag hinausgehen. Trage sämtliche Ausgaben, die absetzbar sind, zusammen und ziehe davon die Höhe Deiner zumutbaren Eigenbelastung ab. Die Restsumme kannst Du in der Zeile 67 auf dem Mantelbogen Deiner Einkommenssteuererklärung unter dem Stichwort „Andere außergewöhnliche Belastungen“ eintragen. Prinzipiell musst Du für sämtliche Kosten, die Du steuerlich geltend machst, Belege in Form von Quittungen bereit halten.

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