02. Okt 2017 | Gründung
Heilpraktiker ist ein staatlich anerkannter und geschützter Beruf. Wer als Heilpraktiker arbeitet, wendet alternative Methoden an, um Menschen gesund zu machen oder die Gesundheit der Klienten aufrecht zu erhalten. Heilpraktiker durchlaufen allerdings ganz andere Ausbildungswege als Mediziner, die ihre Profession an der Universität durch ein Medizinstudium und durch ihre Fachärztliche Ausbildungszeit an Kliniken erwerben. Während es für Mediziner nur diesen Weg gibt, ist die Anzahl der Schulungsmöglichkeiten für Heilpraktiker groß. Viele Anbieter vermitteln Theorie und Methoden im Allgemeinen oder mit besonderen Spezialisierungen auf bestimmten Gebieten. Auch die Heilpraktikerausbildung nimmt Jahre in Anspruch ist aber nicht staatlich geregelt oder kontrolliert. Darüber hinaus ist sie oft mit mehr oder weniger hohen Kosten verbunden. Wer anschließend den Beruf ausüben oder sich sogar selbstständig als Heilpraktiker machen möchte, der braucht außerdem eine staatliche Zulassung.
Die Zulassung erhalten Heilpraktiker unabhängig von ihrer Ausbildungsstätte durch eine staatliche Prüfung. Zuständig sind die Gesundheitsämter, sie führen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen durch. Wer beides bestanden hat, darf künftig als Heilpraktiker arbeiten. Ihr Berufsbild zählt zu den freien Berufen, sie üben also kein Gewerbe aus. Doch bevor es richtig losgehen kann, muss zunächst ein Businessplan her.
Wer sich in der Gesundheitsbranche selbstständig machen will, braucht dafür nicht nur Kapital sondern auch einen guten Standort. Die Praxisräume können noch so schön, die Wartezimmerstühle noch so bequem sein: Wenn die Praxis ungünstig liegt, kommen nicht genug Patienten herein. Wer sich als Heilpraktiker niederlassen will, sollte also unbedingt die Konkurrenzsituation am Wunschort analysieren und sich die Bevölkerungsstruktur ansehen. Haben die bereits ansässigen Heilpraktiker ähnliche Spezialisierungen oder sind es bereits zu viele, dann stehen die Chancen eher schlecht. Aber selbst, wenn noch kein einziger Heilpraktiker im Umkreis arbeitet, kann die Praxis scheitern, weil der Standort für die Wunschkunden nicht erreichbar ist oder die Bevölkerung am Ort eher kein Klientel für alternative Heilverfahren ist.
Kosten für alternative Heilmethoden werden nur zum Teil von den Krankenkassen übernommen bzw. erstattet. Darum sind die Klienten von Heilpraktikern entweder Selbstzahler oder haben entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen.
Vorsicht ist auch bei der Werbung für die neue Praxis geboten. Das Heilmittelwerbegesetz regelt sehr genau, womit in der Gesundheitsbranche Aktive werben dürfen und womit nicht. Wer zum Praxisstart die Werbetrommel schlagen möchte, ein Firmenblog mit Inhalten füllen oder Social Media Kanäle einrichten will, sollte sich mit der aktuellen Gesetzeslage gut auskennen.