01. Jan 2021 | Gründung
Als DJ musst Du nicht nur Spaß daran haben, Partys, Feste und Feiern musikalisch zu gestalten. Sobald Du für Dein Engagement Geld erhältst, musst Du Dir auch Gedanken machen über die Rahmenbedingungen, die der Beruf mit sich bringt. Selbstständig machen als DJ erfordert gründliche Überlegungen hinsichtlich der Ziele und Möglichkeiten, aber auch hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtungen.
Mit dem modernen DJ ist die Schallplatte wieder auferstanden. DJs arbeiten heute oftmals im Bereich von Techno- Elektro- oder Hiphop-Veranstaltungen. Der DJ steuert die Musik mit zwei Plattenspielern am Mischpult mit Reglern. Inzwischen arbeiten viele DJs aber auch mit Laptop und Tonsoftware. Die Software bietet eine höhere Bandbreite an Effekten und eine Vereinfachung in der Bedienung. Für den Einsatz von DJ Software am Computer brauchst Du als DJ gute Fachkenntnisse, um die Technik zu bedienen und auszurüsten. Der DJ arbeitet aber nicht nur in Clubs und auf großen Festivals. Auch private Feiern oder kleine Feste brauchen eine musikalische Rahmengestaltung mit unterschiedlichen Musikrichtungen. DJs finden ihren Einsatz auf Hochzeiten genauso wie auf privaten Jubiläumsfeiern oder regionalen Festivals.
Der Gesetzgeber erachtet Deine Einsätze als DJ gemäß § 14 Gewerbeordnung dann als eine gewerbliche und damit steuerpflichtige Tätigkeit, wenn diese eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
Solange Du nur auf privaten Partys, Familienfeiern oder zur Hochzeit von Freunden Platten auflegst, musst Du Dich nicht um eine Gewerbeanmeldung kümmern. Die Veranstaltung darf allerdings nicht öffentlich sein. Wenn Du auf öffentlichen Veranstaltungen auftrittst, dann fällt Deine Tätigkeit unter die Gewerbepflicht.
Wenn Du für Deine Auftritte als DJ Geld erhältst, dann handelst Du gewerblich. In diesem Fall musst Du Deine Einnahmen bei Deiner Steuererklärung angeben und versteuern. Wenn Du Deine Tätigkeit auch in Zukunft regelmäßig ausübst, um Gewinn zu erzielen, dann musst Du ein Gewerbe anmelden.
Wer öfter als einmal pro Jahr eine Veranstaltung bedient, der fällt ebenso unter die gewerbliche Tätigkeit.
Wenn Du eine oder mehrere dieser Kriterien bereits erfüllst oder wenn Du in Zukunft entsprechend arbeiten möchtest, dann kannst Du Dich selbstständig machen als DJ, indem Du ein Gewerbe anmeldest.
Erst wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, darfst Du auch Geld für Deine Tätigkeit als DJ verlangen. Diese musst Du nach erbrachter Leistung mit Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Die Mehrwersteuer, die Du als normaler gewerbetreibender DJ erhebst, beträgt 19%. Zwar gelten Musiker als Künstler, die einen geringeren Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent erheben müssen. Als DJ, der nur Platten auflegt machst Du jedoch im Sinne des Gesetzgebers nicht selbst Musik, sondern reproduzierst sie nur. Daher bist Du im steuerrechtlichen Sinne kein Künstler. Solange Dein Einkommen unterhalb von 22.000 Euro pro Jahr liegt, kannst Du einen Antrag auf die so genannte Kleinunternehmerregelung stellen. Diese befreit Dich von der Mehrwertsteuerpflicht.
Sämtliche Einnahmen, die Du als DJ erzielst, musst Du gegenüber dem Finanzamt offen legen. Dazu gehören neben Deinen Gagen zum Beispiel:
Im Gegenzug kannst Du sämtliche Ausgaben, die Du im Rahmen Deiner Tätigkeit als DJ aufwendest, von Deinem Gewinn abziehen. Das gilt für sämtliche Platten und MP3 Dateien genauso wie für das Mischpult, den Laptop oder Gebühren für den DJ Pool. Auf diese Weise kannst Du die teure technische Ausrüstung, die ohne Gewerbeschein zu Lasten Deines privaten Budgets gehen, als Selbstständiger steuerlich geltend machen.