02. Mai 2018 | Gründung

Selbstständig machen als Sicherheitsfachkraft

Mit Sicherheit erfolgreich – Arbeitsbedingungen optimieren

Als Sicherheitsfachkraft hast Du äußerst unterschiedliche Aufgabenbereiche. Im Rahmen Deines Berufes bist Du vor allem in der Beratung für Unternehmen tätig. Das Selbstständig machen als Sicherheitsfachkraft bietet Dir Dank der umfangreichen gesetzlichen Vorschriften für Betriebe eine solide Zukunftsperspektive in einem umfangreichen Aufgabenfeld.

Selbstständig machen als Sicherheitsfachkraft
Selbstständig machen als Sicherheitsfachkraft – wie funktioniert’s?

Sicherheitsexperte des Betriebes – Welche Aufgaben haben Sicherheitsfachkräfte?

Als selbstständige Sicherheitsfachkraft erhältst Du einen Auftrag zur Beratung durch mittelständische und große Betriebe. In Deiner Funktion als Sicherheitsexperte überwachst Du die Einhaltung von Pflichten in sämtlichen sicherheitsrelevanten Bereichen eines Unternehmens. Denn sowohl Arbeitgeber und Vorgesetzte, als auch Angestellte und Arbeitnehmer unterliegen gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Sämtliche Positionen im Unternehmen vom Arbeitgeber über Führungskräfte bis hin zu den Betriebs- und Personalräten benötigen umfassende und professionelle Beratung, wie sie den gesetzlichen Anforderungen nachkommen können. Der Beratungsbedarf hinsichtlich der Sicherheit am Arbeitsplatz befasst sich mit  zahlreichen Themen, wie zum Beispiel

  • Klima am Arbeitsplatz
  • Gefahrenprävention für Arbeitnehmer mit Kundenkontakt
  • Lastenhandhabung
  • Betriebsärztliche Betreuung
  • Emissionen am Arbeitsplatz
  • Unfallverhütung
  • Arbeitsplatzanalyse
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Brandschutz
  • Ergonomie
  • Gefahrenanalyse 
  • Gefahrenabwehr
  • Sicherheitstechnik
  • Unterricht und Schulung

und vieles mehr.

Wie lauten meine Aufgaben im Detail?

Im Zuge Deiner Beratungsleistung unterstützt Du Deine betrieblichen Kunden bei der Umsetzung ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen. In der Praxis führst Du folgende Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens aus:

  • Bestandsaufnahme und Beurteilung von Gefahren für die Gesundheit von Mitarbeitern innerhalb der Arbeitsprozesse.
    Dazu gehören auch Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Insbesondere musst Du die Lage im Unternehmen analysieren, beurteilen und Risiken dokumentieren. Bei den Gefahrenquellen kann es sich um chemische, biologische oder physikalische Belastungen handeln.
  • Strategie für die Gestaltung von gesundheitserhaltenden Arbeitsabläufen.
    Du formulierst Ziele und Anforderungen, die es zu erreichen gilt. Die Anforderungen, die Du postulierst, bilden die Basis für Dein Konzept zum Gesundheitsschutz im Unternehmen. Dein Konzept berücksichtigt die Gestaltung der Arbeitsräume, die Auswahl von Maschinen, Anlagen, Geräten und Arbeitsstoffen. Auch die Organisation von Arbeitsabläufen und Aufgabenverteilung hast Du im Rahmen Deiner Beratungstätigkeit zu gestalten.
  • Sicherung von vorhandenen Systemen zum Schutz der Mitarbeiter.
    Funktionierende Systeme müssen nicht nur erhalten, sondern auch stetig weiter verbessert werden.
  • Regelmäßige Überwachung von funktionierenden und neu eingeführten Schutzmaßnahmen
    Zu Deinen Aufgaben gehört die Kontrolle Deiner Auftraggeber hinsichtlich der Umsetzung und Pflege Deiner Konzepte.

Selbstständig machen als Sicherheitsfachkraft –  Was sind die gesetzlichen Anforderungen?

Die gesetzlichen Vorschriften, die Deine Arbeit als Sicherheitsfachkraft betreffen, findest Du im und in der . Der Gesetzgeber gibt vor, dass Du als Sicherheitsfachkraft Deinen Auftrag gebenden Betrieb beim Arbeitsschutz und bei der Unfallprävention zu unterstützen hast. Du musst in der Lage sein, alle Fragen der Arbeitssicherheit zu beantworten und die Gestaltung und Umsetzung menschengerechter Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Als Sicherheitsfachkraft bis Du entweder Freiberufler oder Du meldest ein Gewerbe an. Welche Firmenform in Deiner speziellen Situation greift, kannst Du vorab mit Deinem zuständigen Finanzamt klären.

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Welche Ausbildung führt zum Beruf der Sicherheitsfachkraft?

Den gesetzlichen Vorschriften zufolge benötigst Du als Grundlage zum selbstständig machen als Sicherheitsfachkraft eine Qualifikation in einem technischen Beruf als Ingenieur, Handwerksmeister oder Techniker. Eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft kannst Du bei den gesetzlichen Unfallversicherungen oder am Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV absolvieren. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung sind neben der Berufsbezeichnung Ingenieur ein Abschluss als Bachelor oder Master in Ingenieurwissenschaften oder eine staatliche Prüfung als Techniker oder Meister, sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Erst die Zusatzqualifikation weist Deine berufliche Qualifikation und Handlungsfähigkeit als Sicherheitsfachkraft aus.

Wer sind die Auftraggeber für Sicherheitsfachkräfte?

Vorwiegend werden Betriebe, die im produktiven Gewerbe tätig sind, Deine Kapazitäten als Sicherheitsfachkraft in Anspruch nehmen. Dazu zählen Unternehmen aus der Industrie, Handwerksbetriebe, aber auch Handels- und Dienstleistungsunternehmen, sowie staatliche oder städtische Verwaltungen. Als Sicherheitsfachkraft trägst Du eine große Verantwortung. Denn Deine Beratungsleistung entscheidet mit über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzstandards der Angestellten in einem Auftrag gebenden Unternehmen. Dir kommt innerhalb des Betriebs eine Schlüsselstellung zur Organisation des Arbeitsschutzes zu. Die letzte Verantwortung für die Umsetzung Deiner Beratungsleistung trägt jedoch das Unternehmen, denn Du hast keine Weisungsbefugnis. 

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