02. Mai 2018 | Gründung
Als Sicherheitsfachkraft hast Du äußerst unterschiedliche Aufgabenbereiche. Im Rahmen Deines Berufes bist Du vor allem in der Beratung für Unternehmen tätig. Das Selbstständig machen als Sicherheitsfachkraft bietet Dir Dank der umfangreichen gesetzlichen Vorschriften für Betriebe eine solide Zukunftsperspektive in einem umfangreichen Aufgabenfeld.
Als selbstständige Sicherheitsfachkraft erhältst Du einen Auftrag zur Beratung durch mittelständische und große Betriebe. In Deiner Funktion als Sicherheitsexperte überwachst Du die Einhaltung von Pflichten in sämtlichen sicherheitsrelevanten Bereichen eines Unternehmens. Denn sowohl Arbeitgeber und Vorgesetzte, als auch Angestellte und Arbeitnehmer unterliegen gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Sämtliche Positionen im Unternehmen vom Arbeitgeber über Führungskräfte bis hin zu den Betriebs- und Personalräten benötigen umfassende und professionelle Beratung, wie sie den gesetzlichen Anforderungen nachkommen können. Der Beratungsbedarf hinsichtlich der Sicherheit am Arbeitsplatz befasst sich mit zahlreichen Themen, wie zum Beispiel
und vieles mehr.
Im Zuge Deiner Beratungsleistung unterstützt Du Deine betrieblichen Kunden bei der Umsetzung ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen. In der Praxis führst Du folgende Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens aus:
Die gesetzlichen Vorschriften, die Deine Arbeit als Sicherheitsfachkraft betreffen, findest Du im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV Vorschrift 2. Der Gesetzgeber gibt vor, dass Du als Sicherheitsfachkraft Deinen Auftrag gebenden Betrieb beim Arbeitsschutz und bei der Unfallprävention zu unterstützen hast. Du musst in der Lage sein, alle Fragen der Arbeitssicherheit zu beantworten und die Gestaltung und Umsetzung menschengerechter Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Als Sicherheitsfachkraft bis Du entweder Freiberufler oder Du meldest ein Gewerbe an. Welche Firmenform in Deiner speziellen Situation greift, kannst Du vorab mit Deinem zuständigen Finanzamt klären.
Den gesetzlichen Vorschriften zufolge benötigst Du als Grundlage zum selbstständig machen als Sicherheitsfachkraft eine Qualifikation in einem technischen Beruf als Ingenieur, Handwerksmeister oder Techniker. Eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft kannst Du bei den gesetzlichen Unfallversicherungen oder am Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV absolvieren. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung sind neben der Berufsbezeichnung Ingenieur ein Abschluss als Bachelor oder Master in Ingenieurwissenschaften oder eine staatliche Prüfung als Techniker oder Meister, sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Erst die Zusatzqualifikation weist Deine berufliche Qualifikation und Handlungsfähigkeit als Sicherheitsfachkraft aus.
Vorwiegend werden Betriebe, die im produktiven Gewerbe tätig sind, Deine Kapazitäten als Sicherheitsfachkraft in Anspruch nehmen. Dazu zählen Unternehmen aus der Industrie, Handwerksbetriebe, aber auch Handels- und Dienstleistungsunternehmen, sowie staatliche oder städtische Verwaltungen. Als Sicherheitsfachkraft trägst Du eine große Verantwortung. Denn Deine Beratungsleistung entscheidet mit über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzstandards der Angestellten in einem Auftrag gebenden Unternehmen. Dir kommt innerhalb des Betriebs eine Schlüsselstellung zur Organisation des Arbeitsschutzes zu. Die letzte Verantwortung für die Umsetzung Deiner Beratungsleistung trägt jedoch das Unternehmen, denn Du hast keine Weisungsbefugnis.