19. Apr 2018 | Gründung
Seit der Motorisierung des öffentlichen Verkehrs übernehmen Taxis die Aufgaben der Pferdedroschken. In Deutschland gründete sich das erste Taxiunternehmen bereits Ende des 19. Jahrhunderts. Das Selbstständig machen als Taxifahrer setzt demnach eine über Jahrhunderte währende Tradition fort. Damit der Schritt in die Selbstständigkeit als Taxifahrer gelingt, solltest Du Dich ausführlich über die Rahmenbedingungen des Berufes informieren.
In Deutschland gelten für den Beruf des Taxifahrers zahlreiche Vorschriften für die unterschiedlichen Bereiche, die mit Deiner Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Die Regelungen findest Du zum Beispiel in folgenden Gesetzestexten:
In Deutschland regelt das so genannte Personenbeförderungsgesetz, kurz PBefG, die Pflichten des Taxifahrers. Die Erlaubnis zur Beförderung von Personen mit einem Taxi gilt laut § 13 1 PBefG nur mit einem Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Diesen erhältst Du durch eine besondere Fahrprüfung. Um Dich mit Deinem eigenen Taxi selbstständig zu machen, brauchst Du eine so genannte Taxilizenz oder Konzession. Grundsätzlich ist für Deine Lizenz die untere Verkehrsbehörde Deines Unternehmensortes zuständig. Die Zuständigkeit liegt je nach Ansässigkeit entweder beim Straßenverkehrsamt oder beim Landratsamt. Um die Erlaubnis zur Personenbeförderung zu erhalten, musst Du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Deine persönliche Zuverlässigkeit bestätigt ein polizeiliches Führungszeugnis, bzw. das Bundeszentralregister. Darüber hinaus gehört auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse zu den erforderlichen Nachweisen über Deine gesundheitliche Eignung. Das Verkehrszentralregister bestätigt Deine Eignung als Fahrer, während das Gewerbezentralregister und das Finanzamt Deine Zuverlässigkeit in der Betriebsführung bestätigen.
Deine fachliche Eignung als Taxifahrer kannst Du durch eine Fachkundebescheinigung durch die IHK mit oder ohne Prüfung nachweisen.
Die Fachkundeprüfung bei der IHK besteht aus folgenden Themenbereichen, über die Du Bescheid wissen musst:
Die Fachliche Eignung bestätigst Du durch zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die Prüfungen dauern insgesamt zweieinhalb Stunden, während die Kosten bei ungefähr 150 Euro liegen.
Ohne Prüfung kannst Du Dich selbstständig machen als Taxifahrer, wenn Du folgende Kriterien erfüllst:
Wenn Du mindestens drei Jahre nachweislich in einem Taxiunternehmen gearbeitet hast, dann hast Du die erste Hürde auf dem Weg zur Bestätigung Deiner fachlichen Eignung genommen. Allerdings darf das Ende Deiner Tätigkeit nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.
Um Dich als Taxifahrer selbstständig zu machen, können auch vorangegangene Ausbildungen helfen. Zu den Berufen, die eine Prüfung durch die IHK überflüssig machen gehören eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann im Eisenbahn- oder Straßenverkehr mit Schwerpunkt Personenverkehr. Auch eine abgeschlossene Weiterbildung als Verkehrsfachwirt reicht für die fachliche Eignung ebenso aus wie ein abgeschlossenes Studium als Betriebswirt (DAV) oder als Diplom-Betriebswirt im Fach Wirtschaft. Auch der Bachelor in Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, inkl. Vertiefungsfach Personenverkehr qualifizieren Dich ebenso wie der Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler.
Um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Deines Betriebs nachzuweisen, musst Du zahlreiche Nachweise vorlegen. Dazu gehören unter anderem TÜV-Zertifikate Deines Fahrzeugs oder Deiner Fahrzeugflotte.
Um in Deutschland als Taxifahrer selbstständig zu arbeiten, muss auch Dein Betrieb in Deutschland gemeldet sein. Denn nur so ist gewährleistet, dass Du auch sämtliche Voraussetzungen für das Taxigewerbe in Deutschland erfüllen kannst und durch Nachweise belegt hast.
Jede Stadt hat ihre eigene Taxenordnung, die auf örtlich individuellen Bestimmungen beruht. Auch die örtliche Tarifordnung gilt es zu beachten. Grundsätzlich gilt, dass Du Deine Taxameter einmal pro Jahr durch das Eichamt prüfen lassen musst.
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