20. Mrz 2018 | Gründung
Der Therapeut hilft Menschen dabei, ihre persönlichen Probleme zu bewältigen. Als Therapeut arbeitest Du in einem anspruchsvollen Beruf voller Abwechslung und mit hoher Verantwortung. Das selbstständig machen als Therapeut ist ein erklärtes Ziel von Menschen, die eine helfende Tätigkeit zu ihrem Beruf machen möchten.
Psychotherapeuten benötigen ein Studium und danach eine weitere mehrjährige theoretische und praktische Ausbildung. Erst nach der Approbation können Psychotherapeuten eine Zulassung beantragen, um Kassenpatienten behandeln zu dürfen. Anders als die Berufsbezeichnung Psychotherapeut ist der Begriff Psychotherapie nicht geschützt. Aus diesem Grund arbeiten nicht nur Absolventen einer medizinischen Fakultät im weiten Berufsfeld der Therapie.
Neben der medizinischen Psychotherapie finden sich Therapeuten auch im Wellnessbereich in zahlreichen Ausprägungen. Die Berufsbezeichnung von Therapeuten, die nicht auf Basis einer medizinischen Hochschulusbildung arbeiten, muss immer die Fachausrichtung vor die Endung „Therapeut“ stellen. Zum Beispiel „Massagetherapeut“, „Suchttherapeut“ oder „Kunst- und Gestaltungstherapeut“.
Wer Du Dich zum Beruf eines Therapeuten in einer der zahlreichen Ausprägungen berufen fühlt, solltest Du:
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Die rechtliche Stellung von Therapeuten mit medizinischer Ausbildung und Approbation gegenüber Therapeuten aus einer Fachausbildung stellt die Weiche für die weiteren Schritte beim selbständig machen als Therapeut. Wer sich als medizinischer Therapeut selbstständig macht, der teilt dem Finanzamt mit, dass er eine Tätigkeit als Freiberufler aufnimmt. Zu den Freiberuflern gehört neben anderen laut §18 des Einkommensteuergesetzes die selbstständige Berufstätigkeit als Arzt oder Heilpraktiker. Therapeuten, die eine Fachspezifikation im Wellnessbereich mitbringen, müssen hingegen ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung eines Gewerbes zeigt eine Tätigkeit mit der vorwiegenden Absicht einer Gewinnerzielung an.
Als freiberuflicher medizinischer Therapeut erbringst Du Leistungen, die den Zweck verfolgen, Kranke zu heilen. Die Erlaubnis für Deine Tätigkeit hast Du durch eine medizinische bzw. staatliche Ausbildung erhalten. Aufgrund derer trägst Du die Berufsbezeichnung Psychotherapeut. Die Basis für Deine Leistungen bilden Deine medizinischen Kenntnisse, während Deine Patienten zumeist aufgrund ärztlicher Verordnungen zu Dir kommen. Auf Antrag erhältst Du eine Zulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen, um Deine Leistungen mit den Kassen abzurechnen. Bei Deinen Abrechnungen musst Du keine Umsatzsteuer erheben.
Um als Therapeut auf Basis einer Heilpraktikertätigkeit zu arbeiten, brauchst Du kein Hochschulstudium. Doch Deine Arbeit als Heilpraktiker in der Psychotherapie ist anspruchsvoll und erfordert daher eine fundierte Ausbildung, die mit einer speziellen Prüfung abschließt. Dein Studium kannst Du auf zahlreichen Ausbildungsstätten absolvieren. Neben den Heilpraktiker-Schulen, die am Wochenende oder Abends in Präsenzkursen das nötige Wissen vermitteln, kannst Du auch ein Fernstudium absolvieren. Als so genannter „kleiner Heilpraktiker“ spezialisierst Du Dich auf den Bereich der Psychotherapie und umschiffst damit die Notwendigkeit, Kenntnisse in allgemeiner medizinischer Heilkunde aufweisen zu müssen. Als „kleiner Heilpraktiker“ der Psychotherapie kannst Du keine Medikamente verschreiben. Vielmehr betreust Du Deine Patienten ausschließlich durch therapeutische Sitzungen, die von Gesprächen bis hin zur Tiefenpsychologie gehen können.
Deine Kenntnisse als Therapeut im Wellnessbereich erwirbst Du durch eine fachliche Ausbildung an einem Ausbildungsinstitut. Hierfür brauchst Du kein Studium. Nachdem Du ein Gewerbe angemeldet hast, arbeitest Du zum Beispiel in den Bereichen Ernährungsberatung, Sport, Massage, Kosmetik oder Sauna. Du arbeitest nicht mit Kranken, sondern mit gesunden Menschen, die ihren Körper mit Deiner Hilfe gesund erhalten und ihre Konstitution verbessern. Du hast nicht die Erlaubnis, Diagnosen zu stellen oder Kranke zu behandeln. Sollte eine kranke Person Deine Hilfe suchen, dann musst Du sie an einen Arzt verweisen. Deine Berufsbezeichnung darf den Titel Therapeut nur als Endung tragen. Die Führung von geschützten Berufstiteln ist Dir untersagt. Für Deine Leistungen berechnest Du Umsatzsteuer.
Unabhängig davon, in welchem Berufsfeld Du als Therapeut arbeiten wirst, solltest Du im Vorfeld gründliche Überlegungen für die Eröffnung Deiner Praxis anstellen. Das selbstständig machen als Therapeut erfordert im Vorfeld der Gründung neben einer präzisen Analyse des Marktes und einem Businessplan auch die Auswahl des optimalen Praxisstandortes .
Im Zuge der Marktanalyse untersuchst Du, wie gut Deine Chancen stehen, möglichst viele Patienten anzusprechen. Damit Deine Dienste nicht nur gut angenommen werden, sondern auch einen Bedarf sinnvoll abdeckt, gilt es, die Dichte an Therapeuten in Deiner Umgebung zu analysieren. Darüber hinaus solltest Du auch das Angebot an Fachbereichen untersuchen. Gibt es bereits Therapeuten, die ihre Patienten mit speziellen Angeboten versorgen und welche Spezifikationen kannst du darüber hinaus anbieten? Auch das Angebot an niedergelassenen medizinischen Ärzten solltest Du bei Deiner Marktanalyse in die Betrachtung nehmen. Denn eine Zusammenarbeit mit praktizierenden Haus- oder Fachärzten unterstützt Deine therapeutische Praxis.
Als Heilpraktiker für Psychotherapie und als Therapeut im Wellnessbereich erhältst Du im Gegensatz zum Therapeuten mit Hochschulabschluss keine Kassenzulassung für die gesetzlichen Krankenkassen. Auch die Privatversicherer nehmen lediglich Teile aus dem Leistungskatalog von Heilpraktikern für Psychotherapie oder Therapeuten im Wellnessbereich in ihre Versicherungspalette auf. Der Großteil der Patienten aus diesen Sparten muss daher das Honorar für die therapeutischen Leistungen aus eigener Tasche bezahlen. Aus diesem Grund gilt es für therapeutische Heilpraktiker und Therapeuten im Wellnessbereich, realistisch zu kalkulieren und gerade zu Beginn nach der Praxiseröffnung mit maximal einem Patienten pro Tag zu rechnen.
Ein weites Feld für Deine Überlegungen eröffnet die Gestaltung Deiner Praxisräume. Deine Räume sollten entsprechend Deiner therapeutischen Behandlung für Therapeuten mit Hochschulabschluss den gesetzlichen Hygienevorschriften genügen. Therapiepraxen für Heilpraktiker in der Psychotherapie oder im Wellnessbereich hingegen sollten vor allem emotional ansprechend und entspannend eingerichtet sein. Darüber hinaus müssen für Deine Patienten Toiletten zur Verfügung stehen. Versuche, bei der Gestaltung Deiner Praxis zudem, den administrativen Bereich vom Behandlungsbereich zu trennen.
Die Auswahl Deines Praxisstandorts erfordert ganz besonders viel Aufmerksamkeit beim selbstständig machen als Therapeut. Denn Du solltest Deine Praxis einerseits in die Nähe von Ärzten ansiedeln, die Deine Behandlung eventuell ergänzen und erweitern können. Zudem solltest Du Deinen Patienten lange Anfahrts- und Laufwege ersparen. Andererseits solltest Du unbedingt darauf achten, dass es in Deiner näheren Umgebung nicht allzu viele Therapeuten in der gleichen Fachausrichtung gibt. Darüber hinaus sollte Deine Praxis in einem Umfeld liegen, in dem die Menschen Deinem fachlichen Angebot als Therapeut gegenüber aufgeschlossen sind. Dein Standort sollte es Dir ermöglichen, Dich zu spezialisieren und jederzeit fachlich neue Felder zu erschließen.