13. Feb. 2018 | Gründung
Versicherungen sind ein erklärungsbedürftiges, beratungsintensives Produkt. Das viele Kleingedruckte schreckt die Kunden. Versicherungsmakler wissen Rat, denn sie kennen sich mit Vertragsbedingungen und Konditionen aus und prüfen erstmal den tatsächlichen Bedarf eines Kunden. Selbstständig machen als Versicherungsmakler, das ist also eine Perspektive, wenn du gerne Kunden berätst und gut mit Zahlen und Vertragstexten bist.
Versicherungsagenturen können unterschiedliche Geschäftsmodelle haben. Zum einen gibt es die Vermittler, die nur eine Firma vertreten: Sie haben die gängigen Produkte eines Versicherungskonzerns im Portfolio und sind dessen Ansprechpartner vor Ort.
Dann gibt es Versicherungsvermittler, die mit mehreren Versicherern zusammenarbeiten, also auch Versicherungsprodukte unterschiedlicher Anbieter empfehlen können.
Keiner wird direkt von den Kunden, sondern durch Provisionen für den Verkauf eines Versicherungsproduktes bezahlt, auch der Versicherungsmakler. Sein Ansatz entscheidet sich aber dadurch, dass er keinen Vertrag mit den Versicherungen hat sondern mit den Kunden. Wenn du dich als Versicherungsmakler selbstständig machst, verwaltest du also in Zukunft die Versicherungsangelegenheiten deiner Klienten. Über diese Tätigkeit schließen du und dein Kunde einen Vertrag ab.
Es geht um das Geld und die Absicherung der Versicherten. Das ist richtig viel Verantwortung und darum ist das Versicherungsgewerbe sehr streng geregelt. So müssen selbstständige Versicherungsmakler und – vermittler sehr ausführliche Dokumentations- und Informationspflichten erfüllen. Voraussetzung für eine Gründung im Versicherungsbereich ist natürlich die Sachkunde. Es muss nicht zwingend die Ausbildung zum Versicherungskaufmann sein, aber ein wirklich tiefer Einblick und Erfahrung mit der Materie ist unumgänglich. Die Sachkunde musst du im übrigen nachweisen können.
Ein eigenes Versicherungsmaklerbüro kannst du also nicht mal eben so anmelden: Du durchläufst ein Erlaubnisverfahren. Dafür musst du einen Antrag bei deiner Industrie- und Handelskammer stellen und einen bei der zuständigen Gemeinde. Versicherungsvertreter gehören zu den Handlungsvertretern, also gilt das Handelsgesetzbuch (HGB). Außerdem ist das Versicherungsvermittlerrecht zu berücksichtigen. Danach brauchst du eine Versicherungsvermittlererlaubnis und musst ins Versicherungsvermittlerregister eingetragen sein. Es gibt Sonderfälle, bei denen das Genehmigungsverfahren etwas vereinfacht wird, für die meisten gilt aber: Lass dich am besten vor der Gründung beraten!