23. Jul 2019 | Gründung

Krankengeld für Selbstständige mit krankem Kind

Das Kind hat hohes Fieber, Mama ist auf Dienstreise und Papa hätte eigentlich heute einen ganz dringenden Abgabetermin. Kranke Kinder bedeuten für Eltern oft, spontan alle Pläne fallen zu lassen. Bei Eltern, die freiberuflich oder als Soloselbstständige tätig sind, ist das oft besonders bitter. Lohnfortzahlung gibt es nicht. Verpasste Kundengespräche und verstrichene Deadlines bedeuten hier auch immer verlorenes Geld.

  1. Was gilt für Selbstständige mit krankem Kind?
  2. Gesetzliche Krankenkassen – Anspruch auf Kinderkrankengeld?
  3. Welche Voraussetzungen gelten?
  4. Wie beantragen?
  5. Wie hoch ist die Auszahlung des Kinderkrankengelds?
selbstständige mit krankem Kind
Wäre es nicht schön, wenn Selbstständige mit krankem Kind Krankengeld beziehen könnten, damit die Familie wenigstens ein bisschen abgesichert ist? Das gibt es. (Bild © pexels.com)

Schon wenige Tage Ausfall im Monat können erhebliche Einkommenseinbußen nach sich ziehen. Wäre es nicht schön, wenn Selbstständige mit krankem Kind Krankengeld beziehen könnten, damit die Familie wenigstens ein bisschen abgesichert ist? Gibt es. Weiß nur kaum jemand. Und es hängt von der Krankenkasse und dem mit ihr geschlossenen Vertrag ab. Nicht jede oder jeder Selbstständige kann also von der Krankenkasse Unterstützung bekommen, wenn ein Kind erkrankt. Einige schon.

Was gilt für Selbstständige mit krankem Kind?

Wenn du Kinder hast, schaust du dir am Besten deinen Krankenversicherungsvertrag schon frühzeitig mal genau an. Kinderkrankengeld – auch überhaupt Krankengeld für Selbstständige – ist bei den Verträgen von Selbstständigen nicht selbstverständlich immer mit vereinbart. Bei den gesetzlichen Versicherungen gibt es teilweise auch für freiwillig Versicherte die Möglichkeit über eine Wahlpflichterklärung oder Wahltarife, die Krankengeldansprüche zu regeln. Erkundige dich einfach mal bei deiner Krankenkasse, ob es so etwas gibt oder falls du nicht weißt, ob du so etwas bereits abgeschlossen hast.

Wenn deine Familie dann ein Grippe-Ernstfall oder ein Durchfall-Desaster ereilt und generell in deiner Krankenversicherungspolice auch Kinderkrankengeld vorgesehen ist, kommt es auf ein paar Rahmenbedingungen an, ob dir Kinderkrankengeld zusteht. Auch das solltest du rechtzeitig bei den Beratern deiner Krankenkasse erfragen. Zum Beispiel darf das Kind meist nicht älter als 12 Jahre sein. Außerdem sollten Antragstellerin oder Antragsteller in dem Krankheitszeitraum keine anderen Ansprüche wie Honorar– oder Lohnfortzahlungen an Auftraggeber oder aus Angestelltenverhältnissen haben. Es ist entscheidend, dass wirklich keine andere Haushaltsangehörigen sich um den kleinen Patienten kümmern können. Und du brauchst eine ärztliche Bescheinigung, die belegt, dass das Kind für einen bestimmten Zeitraum Pflege benötigt.

Bei Einzelkindern sind bei den Gesetzlichen Krankenkassen bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr an Kinderkrankengeldzahlungen möglich, hast du mehrere Kinder, so liegt die Obergrenze bei 25 Tagen pro Jahr. Das gilt für jeden Elternteil. Für alleinerziehende Selbstständige verdoppelt es sich auf 20 oder 50 Tage.

Gesetzliche Krankenkassen – Besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Selbstständige, die in einer gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied versichert sind, haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, sofern ihr Versichertenverhältnis einen Anspruch auf Krankengeld umfasst. Liegt ein Anspruch auf Krankengeld vor, dann erhalten auch Selbstständige Kinderkrankengeld für die Pflege ihres kranken Kindes. Ein rechtlicher Anspruch auf die Unterstützung beginnt jedoch erst mit dem 43. Tag der attestierten Erkrankung des Kindes. Das hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 31. Januar 1995 so entschieden (AZ 1 RK 1/92). Viele Krankenkassen übernehmen die Leistung des Kinderkrankengeldes jedoch bereits mit dem ersten Krankheitstag des Kindes. 

Welche Voraussetzungen gelten für das Kinderkrankengeld?

Grundsätzlich haben Selbstständige keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie müssen sich gesondert absichern, wenn sie einen Anspruch erwerben möchten. Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen können den Anspruch auf Krankengeld erwerben, wenn sie einen höheren Beitrag leisten. Alternativ können Selbstständige eine private Krankentagegeld Versicherung abschließen, um einen Anspruch auf Krankengeld zu sichern. 

Krankengeldversicherung in der GKV – Anspruch auf Kinderkrankengeld für Selbstständige

Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können dort eine Wahlerklärung abgeben, um Krankengeld zu erhalten. Mit der Wahlerklärung bezahlen sie den sogenannten regulären Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent sowie einen individuellen Zusatzbeitrag, der als Basisschutz auch das Krankengeld sichert. Die Wahlerklärung bindet den Versicherten über drei Jahre lang an seine Entscheidung. Das gilt auch, wenn er die Krankenkasse während der Dreijahresfrist wechseln sollte. Mit dem erhöhten Beitrag erhalten Selbstständige einen Anspruch auf Krankengeld, der mit dem 43. Tag ihrer durch einen Arzt attestierten Krankschreibung beginnt. Der Krankengeldanspruch führt für Selbstständige auch zu einem Anspruch auf Zahlung von Kinderkrankengeld. 

Wahltarif in der GKV – Individuelle Ansprüche sichern

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten auch einen Wahltarif, der einen Krankengeldanspruch umfasst. Damit können Selbstständige ihren Basisschutz ergänzen. Die Wahltarife der GKV bieten einen Anspruch auf Ersatzleistungen zum Beispiel bereits ab dem 15. oder dem 22. Tag nach Feststellung der Erkrankung durch einen Arzt. Mit einer solchen Ersatzleistung können Selbstständige die Zeit bis zum 43. Tag der Erkrankung überbrücken, wenn der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld beginnt. Auch die Wahltarife sind für drei Jahre bindend. Während dieser Frist können Selbstständige nicht in eine andere gesetzliche oder private Krankenkasse wechseln. 

Private Krankengeldversicherung – Ausgedehnte Ansprüche festlegen

Eine private Krankentagegeldversicherung kann einen weiter ausgedehnten Schutz für Selbstständige auch im Fall einer Erkrankung von Kindern bieten. Denn in der privaten Versicherung können Selbstständige den Beginn und die Höhe der Leistungen, die sie bei Arbeitsunfähigkeit erhalten, individuell festlegen. Hierbei gilt es jedoch, im Vorfeld genau zu klären, ob auch eine Erkrankung von Kindern in den Schutz eingeschlossen ist. 

Wie beantragen?

Wer seiner gesetzlichen Krankenkasse gegenüber eine Wahlerklärung abgegeben hat und den regulären Anspruch auf Krankengeldzahlung ab dem 43. Tag der Erkrankung hat, der stellt seinen Antrag über seinen Arzt. Denn der Auszahlschein für das Krankengeld ist seit einigen Jahren in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert. Während der Zeit der Krankengeldzahlung bescheinigt der Arzt die Arbeitsunfähigkeit. Die Bescheinigung reicht der Patient an seine Krankenkasse weiter, um das Krankengeld für die Pflege seines Kindes zu erhalten. Wichtig für den Bezug von Krankengeld ist, dass die Krankschreibung lückenlos erfolgt. 

Wie hoch ist die Auszahlung des Kinderkrankengelds?

Als Bemessungsgrundlage für das Krankengeld legt die gesetzliche Krankenkasse das tatsächliche Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit zugrunde. Vom regelmäßigen Einkommen aus der selbstständigen Arbeit werden 70 Prozent in Form von Krankengeld ausbezahlt. Bei der Berechnung gilt zudem eine Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3.176,25 Euro netto pro Monat (Stand 2019). Auf das ausgezahlte Krankengeld müssen Selbstständige keine Mindestbeiträge für ihre Krankenversicherung mehr bezahlen, sofern sie während des Bezugs der Auszahlungen kein Arbeitseinkommen erzielen. 

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