12. Nov 2019 | Buchhaltung
Die Umstellung auf die SEPA-Lastschrift gilt seit 2014. Durch das SEPA-Lastschriftverfahren haben sich einige Dinge im Vergleich zum alten Lastschriftverfahren geändert. Was genau, verraten wir Dir in diesem Beitrag.
Für das SEPA-Lastschriftverfahren brauchst du eine Identifikationsnummer als Zahlungsempfänger (auch „Gläubiger-ID“ genannt). Diese Nummer erhältst du kostenlos bei der Deutschen Bundesbank, sofern dein Wohnsitz in Deutschland liegt.
Bestehende Einzugsermächtigungen verfallen nicht. Du musst deinen Kunden aber deine neue Gläubiger-ID, den Zeitpunkt des Wechsels auf das SEPA-Verfahren und die jeweilige Mandatsreferenz mitteilen. Achtung: Sollte innerhalb der 36 Monate nach Umstellung auf die SEPA-Lastschrift keine Lastschrift mehr bei einem bestimmten Kunden vorgenommen werden, verfällt die Gültigkeit der „alten“ Ermächtigung! Dann brauchst du ein neues Lastschriftmandat von deinem Kunden! Ein Lastschriftmandat enthält die Ermächtigung, künftig Lastschriftbeiträge einziehen zu dürfen. Das Mandat gilt, bis es widerrufen wird.
Tipp: Dein Kreditinstitut hat Musterformulare für dich, mit denen du die Ermächtigung deiner Kunden einholen kannst! Viele der Muster haben die Banken schon online hinterlegt!
Du benötigst die IBAN (die weltweit gültige Nummer eines Girokontos, die “International Bank Account Number”) und die BIC (den „Business Identifier Code“, das ist die Nummer zur Identifizierung des jeweiligen Kreditinstituts) des Kontos deines Kunden, um am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Entwickle für deine Lastschrifts-Mandaten eine Systematik für die Mandats-Refererenznummern. Du kennst das von Rechnungsnummern, die man ebenfalls eindeutig einer Rechnung zuordnen müssen kann. Jedes Lastschriftmandat braucht eine eigene Referenznummer!
Anforderungen an die Mandatsreferenzen: