12. Nov 2019 | Buchhaltung

SEPA-Lastschrift ab 2014 – das hat sich verändert

Die Umstellung auf die SEPA-Lastschrift gilt seit 2014. Durch das SEPA-Lastschriftverfahren haben sich einige Dinge im Vergleich zum alten Lastschriftverfahren geändert. Was genau, verraten wir Dir in diesem Beitrag.

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Durch die SEPA-Lastschrift haben sich einige Dinge geändert. Was genau, verraten wir Dir in diesem Beitrag! (Bild © unsplash.com)

Was brauchst Du für das SEPA-Lastschriftverfahren?

Gläubigeridentifikationsnummer

Für das SEPA-Lastschriftverfahren brauchst du eine Identifikationsnummer als Zahlungsempfänger (auch „Gläubiger-ID“ genannt). Diese Nummer erhältst du kostenlos bei der , sofern dein Wohnsitz in Deutschland liegt.

Die Einzugsermächtigung wird zum Lastschriftmandat

Bestehende Einzugsermächtigungen verfallen nicht. Du musst deinen Kunden aber deine neue Gläubiger-ID, den Zeitpunkt des Wechsels auf das SEPA-Verfahren und die jeweilige Mandatsreferenz mitteilen. Achtung: Sollte innerhalb der 36 Monate nach Umstellung auf die SEPA-Lastschrift keine Lastschrift mehr bei einem bestimmten Kunden vorgenommen werden, verfällt die Gültigkeit der „alten“ Ermächtigung! Dann brauchst du ein neues Lastschriftmandat von deinem Kunden! Ein Lastschriftmandat enthält die Ermächtigung, künftig Lastschriftbeiträge einziehen zu dürfen. Das Mandat gilt, bis es widerrufen wird.

Tipp: Dein Kreditinstitut hat Musterformulare für dich, mit denen du die Ermächtigung deiner Kunden einholen kannst! Viele der Muster haben die Banken schon online hinterlegt!

IBAN und BIC

Du benötigst die IBAN (die weltweit gültige Nummer eines Girokontos, die “International Bank Account Number”) und die BIC (den „Business Identifier Code“, das ist die Nummer zur Identifizierung des jeweiligen Kreditinstituts) des Kontos deines Kunden, um am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Mandatsreferenz

Entwickle für deine Lastschrifts-Mandaten eine Systematik für die Mandats-Refererenznummern. Du kennst das von Rechnungsnummern, die man ebenfalls eindeutig einer Rechnung zuordnen müssen kann. Jedes Lastschriftmandat braucht eine eigene Referenznummer!

Anforderungen an die Mandatsreferenzen:

  • Du kannst dir eine eigene Systematik ausdenken, genau wie du es bei Rechnungsnummern darfst – sie müssen allerdings eindeutig zuzuordnen sein.
  • Deine Mandatsreferenzen dürfen eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben sein.
  • Eine Mandatsreferenz darf höchstens 35 Stellen haben.

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