01. Jan 2020 | Buchhaltung
Skonto berechnen: Skonto ist ein Rabatt, der dem Kunden nur dann gewährt wird, wenn dieser ein kurzfristiges Zahlungsziel einhält. Wer zügig zahlt, der spart. Lässt sich der Kunde mehr Zeit mit der Überweisung, muss er den vollen Rechnungsbetrag zahlen.
Selbstständigen begegnet Skonto im geschäftlichen Zusammenhang an zwei Stellen: auf Eingangsrechnungen von Lieferanten oder wenn ein Kunde darum bittet, Skonto zu bekommen. Du bekommst Skontoabzug angeboten oder Du räumst die Möglichkeit von Skonto selbst ein. Doch zunächst ist wichtig, zu wissen: Um wie viel Geld geht es hier überhaupt? Lohnt sich der Skontoabzug?
Häufig sind bei Skonto 2 oder 3 Prozent vom Rechnungsbetrag. Diese Differenz im zu zahlenden Betrag kann aber deutlich spürbar sein.
Ein Beispiel: Du lässt von einem Malerbetrieb alle Büroräume deiner Firma neu streichen. Am Ende stehen 10.000 Euro netto auf der Rechnung. Zuzüglich 19% Umsatzsteuer kommt ein zu zahlender Betrag von 11.900 Euro zusammen. Der Malerbetrieb bietet Dir 2% Skonto an, wenn Du die Rechnung innerhalb von 7 Tagen überweist.
10.000 Euro abzüglich 2% ergibt 9.800 Euro. Zuzüglich 19% Umsatzsteuer beträgt der zu zahlende Betrag nun 11.662 Euro. Das sind 238 Euro weniger als die ursprüngliche Rechnungssumme. Der Rechenweg lässt sich auch abkürzen, denn das Ergebnis sieht genauso aus, wenn Du die 2% vom Bruttobetrag 11.900 Euro abziehst. Auch dann bleiben 11.662 Euro zu zahlende Summe.
Die Umsatzsteuer aus dieser Betriebsausgabe kannst Du über den Vorsteuerabzug verrechnen. Tatsächlich gespart hast du also 200 Euro (die Differenz zwischen 10.000 und 9.800 Euro).
Drehen wir die Sache um: Du bist der Malermeister und hast gemeinsam mit Deinen Mitarbeitenden die Büroräume gestrichen. Das hat einige Arbeitstage in Anspruch genommen. Dein ganzes Team hat in der Zeit nur für diesen einen Kunden gearbeitet und der Rechnungsbetrag ist wichtig für die Liquidität Deiner Firma. Schließlich musst Du bald Löhne auszahlen und auch andere Verbindlichkeiten stehen an.
Du gewährst dem Kunden als Anreiz, damit er schnell überweist, 2% Skonto. Du machst 200 Euro weniger Umsatz, hast dafür aber das Geld zügig – zum Beispiel innerhalb von 7 Tagen – auf dem Konto. Du kannst all Deine Verbindlichkeiten begleichen, ohne das Firmenkonto zu überziehen. Du zahlst keine Zinsen an die Bank und Du schläfst besser. Das kann die 200 Euro weniger Umsatz locker aufwiegen. Zumal Du die Möglichkeit, Skonto zu gewähren, sicher schon beim Angebot mit eingepreist hast.
Nicht immer ist es nützlich, Skonto zu nutzen oder zu gewähren. Auch 2 oder 3 Prozent können relativ viel Geld sein, wenn sich übers Jahr viele solche Abzugsbeträge sammeln, die Dir als Dienstleister nicht gutgeschrieben werden. Und als Rechnungsempfänger steckst Du vielleicht gerade in einem Liquiditätsengpass und hast nun die Wahl: Rechnung schnell begleichen, Skonto abziehen, aber das Firmenkonto ins Minus reißen oder abwarten und die Rechnung voll bezahlen?
Skonto bei Verhandlungen anzubieten oder zu verlangen, ist vorteilhaft, wenn:
Das bedeutet: Wer gut kalkuliert hat, kann Skonto berechnen lassen. Wer liquide ist und Rechnungen sofort zahlen kann, dem nützt es ebenfalls.
In manchen Branchen ist es relativ verbreitet oder sogar üblich, Skonto zu gewähren. Zum Beispiel setzen viele Handwerker darauf, durch Skonto die Kunden zur schnellen Zahlung anzuspornen. In anderen Branchen dagegen ist Skonto die absolute Ausnahme und bedarf unbedingt vorheriger Absprachen. Hält sich ein Kunde nicht daran und zieht eigenmächtig Skonto ab, kann das für einigen Ärger, Verwirrung und Mehraufwand in der Buchhaltung sorgen.
Für den Malermeister ist Skonto eine Minderung des Gewinns: Er nimmt weniger Geld ein. Außerdem stimmen nun Zahlungseingang und Rechnungssumme nicht überein. Damit die Buchhaltung lückenlos und schlüssig ist, muss also Skonto vermerkt und korrekt gebucht werden. So sieht das auch auf Kundenseite aus: Hier verringert Skonto die Betriebsausgaben, aber auch beim Kunden stimmt nun die Rechnung nicht mehr mit dem überwiesenen Betrag überein.
Zunächst ist wichtig, dass in der Rechnung vermerkt ist, dass Skonto angeboten wird. Nur so können beide Seiten später nachweisen, wie es zu der Abweichung im Zahlbetrag kommt. Mit einem nachträglichen Preisnachlass, wie ihn der Skontoabzug darstellt, wird die ursprüngliche Buchung teilweise storniert. Die Konsequenz daraus: alle zu buchenden oder gebuchten Beträge verringern sich, auch die Umsatzsteuer.
Für den Malermeister, der die Büroräume gestrichen hat, bedeutet das: Um die Soll und Haben-Seite auszugleichen, muss die Differenz, also der Skontobetrag, auf einem Gegenkonto gebucht werden. Für den Kunden sieht es genauso aus: auch er braucht ein Buchungskonto, in dem er Skonti verbuchen kann, um die Rechnung mit der Skonto-Rechnung am Ende glatt und nachvollziehbar aufgehen zu lassen.
Der Rechnungssteller gibt auf der Rechnung an, ob der Empfänger Skonto abziehen kann oder nicht. Für den Skontoabzug gibt er dem Rechnungsempfänger seine Bedingungen vor. Die Rahmenbedingungen für den Skontoabzug sind mit dem Skontobetrag oder -satz sowie mit der Zahlungsfrist anhand von zwei Kriterien genau vorgegeben. Der Rechnungsempfänger darf nur dann Skonto abziehen, wenn ihm die Rechnung dies erlaubt.
Gibt die Rechnung einen festen Skontobetrag vor, ist dieser vom Bruttobetrag der Rechnung abzuziehen. Der Restbetrag aus der Differenz ergibt den reduzierten Rechnungsbetrag.
In Rechnungen, die einen Skontosatz in Prozent angeben, kann der Empfänger frei wählen, ob er den Nettobetrag oder den Bruttobetrag der Rechnung zugrunde legt.
Weder im Handelsgesetzbuch noch im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich gesetzliche Regelungen zum Skonto. Abgesehen von dem Anspruch des Rechnungsempfängers, der sich aus einer Skontogewährung im Rechnungsdokument ergibt, kennt das Gesetz keine Vorgaben zum Skonto. Neben der Gewährung von Skonto gilt die Gestaltungsfreiheit auch für die Höhe des Skontosatzes und für die Bedingungen über die Inanspruchnahme von Skonto. In der Regel gewähren Lieferanten und Dienstleister ihren Kunden einen Skontosatz in Höhe von bis zu 3 Prozent.
Hat ein Lieferant oder Dienstleister in seinem Angebot Skonto angeboten oder ist Skonto in einer anderen Form als Bedingung für eine Auftragserteilung vertraglich vereinbart worden, ist der Anspruch des Rechnungsempfängers auf Skonto rechtsgültig.
§ 14 UStG gibt in Absatz 4 vor, dass die Angabe einer vereinbarten Minderung des Entgelts zu den gesetzlichen Pflichtangaben auf Rechnungen gehört. Ist Skonto vereinbart, muss der Rechnungssteller nach dem demnach auf seiner Rechnung angeben, wie hoch der Preisnachlass angesetzt ist und zu welchen Bedingungen dieser abgezogen werden kann. Es steht dem Rechnungssteller frei, entweder einen Skontobetrag oder einen Skontosatz in Prozent anzugeben. Auch die Formulierung ist dem Rechnungssteller überlassen. Viele Rechnungssteller verwenden einen Satz, wie zum Beispiel: „2% Skonto bei Zahlungseingang bis zum Datum“ oder „3% Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen“.
Oft müssen Waren oder Material eingekauft werden, aber die Liquidität reicht nicht aus, um die Rechnung innerhalb der kurzen Skonto-Frist zu bezahlen. Dazu müssen viele Unternehmen erst einen Teil dieser Waren schon verkaufen, um ausreichende Mittel für die Wareneingangsrechnung zur Verfügung zu haben. Eine Lösung für dieses Problem ist das sog. „Finetrading“, also die Wareneinkaufs-Vorfinanzierung durch einen geeigneten Partner. Der Finetrading-Dienstleister bezahlt den Lieferanten sofort und das einkaufende Unternehmen begleicht diesen Betrag dann bequem in z.B. sechs Monatsraten. Das dadurch genutzte Skonto deckt i.d.R. die Kosten für das Finetrading.
Ähnliche Fragen: