27. Apr 2018 | Buchhaltung
Selbstständige haben heute eine große Auswahlmöglichkeit, wenn es um den Ort des Geschehens, ihren Arbeitsort, geht. Natürlich ist der Arbeitsort in weiten Teilen auch abhängig vom jeweiligen Business. Das heißt: Für ein Unternehmen, in dem Waren produziert werden, braucht es einen Produktionsstandort. Für viele Gründer im Dienstleistungs- oder Medienbereich braucht es das nicht. Ein internettaugliches Notebook sowie passende Software machen den Selbstständigen nahezu unabhängig von Zeit und Raum. Welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Arbeitsorte steuerlich mit sich bringen, wird dieser Beitrag zeigen.
Wer in den eigenen vier Wänden sein Business startet, profitiert von einer ganzen Reihe an Vorteilen: Es gibt keine Anfahrtswege oder -zeiten und es gibt ein großes Sparpotential in mehrerlei Hinsicht. Am offensichtlichsten ist das Thema „Miete“. Wer sich kein Büro mietet, sondern zuhause arbeitet, hat keine zusätzlichen Kosten. Besonders zum Beginn einer Firmengründung, wenn jeder Groschen zweimal umgedreht wird, ist dieser Faktor ein großer Pluspunkt. Zwei grundlegende Faktoren regeln die steuerlichen Themen rund ums Arbeitszimmer:
Da das Steuerrecht umfangreicher ist, als es hier auf den ersten Blick scheinen mag, folgen noch weitere, detaillierte Ver- und Gebote, was das Arbeiten im Home Office und die Steuern angeht. Zudem gibt es eine wichtige Unterscheidung zwischen dem Home Office eines Selbstständigen und dem Home Office eines Angestellten: Bei Freiberuflern gilt das Arbeitszimmer als Wirtschaftsgut, das Teil des Betriebsvermögens ist. Eine Ausnahme dieser Festsetzung gibt es nur für Arbeitszimmer, die weniger als 20 Prozent des Verkehrswertes wert sind oder die Grenze von 20.500 Euro an Wert nicht überschreiten. Beim Verkauf des Grunds oder der Immobilie in der sich das Arbeitszimmer befindet, ist die Differenz aus Verkehrs- und Buchwert zu versteuern.
Dass diejenigen, die im Besitz einer Immobilie sind, Steuern sparen können, ist kein Geheimnis. Wie das genau funktioniert hingegen schon. Ein kurzer Abriss der Optionen folgt, die ausführliche Darstellung lässt sich online nachlesen.
Wer sich für die Arbeit in einem Co-Working-Space entscheidet, kann die Arbeitszeit dort lang- oder kurzfristig anlegen. Daraus ergeben sich auch andere steuerliche Herangehensweisen:
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