23. Nov 2017 | Unternehmenssteuerung
Viel trinken ist gesund. Dieser wohl bekannte Ratschlag für die Gesundheit gilt nicht nur im Privatleben oder für Sportler. Auch während der Arbeitszeit müssen wir ausreichend Flüssigkeit zu uns nehmen. Wenn Deine Firma keine Kantine hat und Du keine Getränke ins Büro mitgebracht hast, erhebt sich die Frage, ob Dein Arbeitgeber nicht etwa Wasser in der Arbeit anbieten sollte?
Arbeitgeber müssen zwar mit zahlreichen Maßnahmen für den Schutz ihrer Arbeitnehmer Sorge tragen. Sie haben jedoch keine Verpflichtung, Wasser in der Arbeit bereitzustellen. Auch wenn im Sommer sehr heiße Temperaturen herrschen, muss der Arbeitgeber keine Vorkehrungen treffen, damit seinen Mitarbeitern kühle Getränke zur Verfügung stehen. An ihre leibliche Versorgung müssen die Angestellten selbst denken und sich mit Getränken am Arbeitsplatz entsprechend ausrüsten.
Nur wenn in einem Betrieb die Angestellten einer so genannten Hitzearbeit ausgesetzt sind oder wenn sie Tätigkeiten auf einer Baustelle ausführen, muss als vorsorgende Maßnahme im Rahmen des Arbeitsschutzes ausreichend Wasser in der Arbeit zur Verfügung stehen. Die Firma hat in diesem Fall kühlende Getränke für die Mitarbeiter zu besorgen, zu bezahlen und in ausreichender Menge bereitzustellen. Die Verpflichtung hierzu schreibt die so genannte Arbeitsstättenverordnung den Betrieben verpflichtend vor.
Hitzearbeiten sind Tätigkeiten unter einer Belastungskombination aus Hitze und körperlicher Arbeit, die zu einer Erwärmung des Körpers führen. Wenn es während der Erwärmung des Körpers zu einem Anstieg der Körpertemperatur kommt, dann entsteht die Gefahr gesundheitlicher Schädigung. Hiergegen besteht eine Vorsorgepflicht des Arbeitgebers. Hitzearbeit kann zum Beispiel die Arbeit in der Bäckerei oder an der Teermaschine im Hochsommer auf der Autobahn sein. Ebenso fällt die Arbeit am Hochofen im Stahlwerk unter die Hitzearbeit. Auch landwirtschaftliche Arbeiten mit Körpereinsatz im freien Feld bei sommerlicher Hitze können als Hitzearbeiten gelten. Bei Hitzearbeiten müssen die Arbeitgeber für ausreichend Wasser in der Arbeit sorgen.
Ob Hitzearbeit vorliegt, muss der Betrieb durch eine Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld zuverlässig feststellen. Wenn im Hochsommer körperliche Arbeiten anfallen, dann sollte der Arbeitgeber daher grundsätzlich die Bereitstellung von Wasser in der Arbeit bedenken. Das Anbieten von Getränken für körperlich arbeitende Angestellte oder Dienstleister ist nicht nur eine sichere Vorsorge, sondern auch eine wertschätzende Geste. Hierfür sollte der Betrieb nicht warten, bis die Sonne in ihrem Zenit steht. Die Getränke sollten bei körperlicher Arbeit selbstverständlich zur freien Verfügung stehen, auch wenn es die Temperaturen nicht zwingend erfordern.
Arbeitgeber haben grundsätzlich zwar keine Verpflichtung, ihren Mitarbeitern Getränke während der Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen. Doch die Großzügigkeit des Betriebs gegenüber seinen Mitarbeitern fördert die Motivation, den Zusammenhalt und das positive Klima im Unternehmen. Dazu ist es nicht erforderlich, dass die Firma teure Fruchtsäfte in hohen Mengen ausschenkt. Ein Wasserspender mit Mineralwasser für den Durst und eine Kaffee- und Teemaschine für die kleine Pause verursachen keine hohen Kosten, vermitteln Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern und sorgen mit wenig Aufwand für eine gute Stimmung im Betrieb.
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