09. Dez 2019 | Buchhaltung

Sollten Studenten eine Steuererklärung machen?

Auch wenn Du als Student bis jetzt noch überhaupt kein Einkommen hast lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben. Studenten haben natürlich jede Menge Ausgaben zu denen die Anschaffung von einem Laptop zählen, Lehrbücher, Studiengebühren, Fahrtkosten, sowie natürlich auch die Unkosten für ein Auslandssemester. Im Prinzip können allerdings alle Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden, weshalb sich der nervige Aufwand für die Steuererklärung unbedingt für Dich lohnen sollte. Warum genau und wie Studenten eine Steuererklärung machen sollten, verraten wir Dir hier!


  1. Warum lohnt sich die Steuererklärung?
  2. Hat jeder Student Anrecht auf diese Option?
  3. Ist die Steuererklärung überhaupt Pflicht für Studenten?
  4. Wie sieht es im dualen Studium aus?
  5. Was gilt bei einem Fernstudium?
  6. Wie wird eine Steuererklärung gemacht?
  7. In welchen Fällen müssen Studenten eine Steuererklärung abgeben?
  8. Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung als Student?
  9. Was kannst Du in der Steuererklärung als Student absetzen?
  10. Wie sind die Ausgaben anzugeben?
  11. Warum sollten Erststudenten eine Steuererklärung abgeben?

Warum lohnt sich die Steuererklärung?

Die Steuererklärung rentiert sich spätestens dann, wenn man einen Verdienst hat und dann auch die ersten Steuern zahlen muss. Das Steuersparen ist unter den Studenten als Verlustvortrag bekannt, da alle für das Studium anfallende Ausgaben bei diesem Steuermodell abgesetzt werden können. Du musst hierzu lediglich jährlich Deine durch das Studium entstandene Verluste durch die Steuererklärung vorlegen. Die erlittenen Verluste lassen sich dann von der Einkommenssteuer absetzen, wenn Du einen Job hast und Dein Einkommen versteuern musst.

Steuererklärung als Student
Auch wenn man keine Lust drauf hat: eine Steuererklärung kann sich auch für Studenten lohnen, denn im Prinzip können alle Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. (Bild © unsplash.com)

Hat jeder Student Anrecht auf diese Option?

Laut der aktuellen Gesetzeslage ist der Verlustvortrag bis jetzt nur für Studenten im Zweitstudium möglich. Im Erststudium oder als Student im Bachelor Studium lassen sich die Unkosten als Sonderausgaben einstufen, die allerdings nur bis zu einer Summe von höchstens 6.000 Euro möglich sind. Der Nachteil ist allerdings, dass die Sonderausgaben im Vergleich zum Verlustvortrag nur im anfallenden Jahr abgesetzt werden können und nicht in den Folgejahren.

Ist die Steuererklärung überhaupt Pflicht für Studenten?

Nein, bis jetzt ist sie noch nicht Pflicht, außer man ist bereits selbständig tätig und verdient mehr als den Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro (Stand 2020). In diesem Fall ist die Steuererklärung notwendig, da Du gegebenenfalls noch eine Gebühr nachzahlen musst. Bei einem Ferienjob oder Tätigkeiten als studentische Hilfskraft ist die Erklärung nicht erforderlich, kann sich aber durchaus lohnen. Die bezahlten Steuern werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Bei Mini-Jobs allerdings gibt es keine Rückzahlungen, da keine Lohnsteuer anfällt, außer Du jobbst dann auf Deiner Steuerkarte.

Wie sieht es im dualen Studium aus?

Im dualen Studium ist die Steuererklärung Pflicht, da ein Einkommen vorhanden ist. Wenn Du mehr als den aktuellen Steuerfreibetrag verdienst, dann fallen auch auf jeden Fall Steuern für Dich an. Du kannst dann aber auch Deine kompletten Studienkosten absetzen, sie werden als Werbungskosten deklariert. Darunter fallen dann nicht nur die Studiengebühren, sondern auch Dein Arbeitsmaterial, die benötigte Kleidung, Fahrtkosten und auch die Ausgaben, wenn ein Umzug notwendig ist.

Kann man auch bei einem Fernstudium die Unkosten steuerlich absetzen?

Ja, auch bei einem Fernstudium kannst Du vom Verlustvortrag steuerlich profitieren, sowie auch von den Sonderausgaben. Es hängt also auch in diesem Fall davon ab, ob Du in einer Erstausbildung bist oder eine Zweitausbildung absolvierst. In der Regel kannst Du auch bei einem getätigten Fernstudium rückwirkend den Verlustvortrag einreichen, da der mögliche Zeitraum bis zu sieben Jahren möglich ist. Dadurch kannst Du dann auch Deine getätigten Unkosten wieder vom Finanzamt zurückholen.

Wie wird eine Steuererklärung gemacht?


Steuererklärungen lassen sich mit einer speziellen Software kinderleicht erstellen oder auch mit Online-Tools. Du kannst natürlich auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und die anfallenden Gebühren im Folgejahr wieder problemlos als Werbekosten absetzen. Dadurch entstehen Dir dann im Prinzip keine Unkosten und es werden auch keine wichtigen Angaben außer Acht gelassen, so dass die höchstmögliche Rückerstattung sichergestellt werden kann.

In welchen Fällen müssen Studenten eine Steuererklärung abgeben?

Zwar ist eine Steuererklärung für Studenten in der Regel nur bei Überschreiten des Steuerfreibetrages durch selbstständige Arbeit erforderlich. Dennoch ist in bestimmten Fällen trotz Studium eine Steuererklärung anzufertigen. Das gilt für die folgenden Situationen:

  • Mehrere Arbeitsstellen:Wenn Du neben Deinem Studium in mehreren Jobs nebeneinander tätig bist, musst Du eine Steuererklärung abgeben.
  • Freibeträge in ELStAM: Studenten mit einem Studentenjob, die Freibeträge in ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen haben, müssen eine Steuererklärung abgeben.
  • Erhaltene Sonderleistungen:Wer im Rahmen seines Studentenjobs Sonderzahlungen erhalten hat, die in der Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennzeichen dokumentiert sind, muss eine Steuererklärung abgeben. Sonderzahlungen mit dem Kennbuchstaben „M“ in der Lohnsteuerbescheinigung sind zum Beispiel Mahlzeiten, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten haben und die in der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen.
  • Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug:Einkünfte, für die regulär Einkommensteuer zu bezahlen ist und die zu einem Gehalt oder zu Einnahmen aus selbstständiger Arbeit hinzukommen, müssen durch eine Steuererklärung offen gelegt werden. Dazu gehören beispielsweise Kapitalerträge oder Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung von Immobilien. Auch Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld, die 410 Euro pro Jahr übersteigen, müssen in einer Steuererklärung angegeben werden. 

Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung als Student?

Um bereits während des Studiums Steuern zu sparen oder um im Falle eines Verlustvortrags in nachfolgenden Berufsjahren zu profitieren, sollten Studenten jedes Jahr eine Steuererklärung anfertigen. Wer während seines Studiums versäumt hat, seine Steuererklärung abzugeben, kann diese auch nachholen. In der Regel ist die Veranlagung zur Einkommensteuer bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Das bedeutet, dass die freiwillige Steuererklärung vier Jahre nach dem Abrechnungszeitraum abgegeben werden kann. Ist ein Verlust in einem Kalenderjahr entstanden, haben Personen, die eine freiwillige Steuererklärung abgeben, noch länger Zeit. Denn der sogenannte Antrag zur gesonderten Verlustfeststellung kann innerhalb des Zeitraums von sieben Jahren nach dem Abrechnungszeitraum gestellt werden. Der Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung ist Bestandteil der Steuererklärung, die zugleich anzufertigen ist. Studenten, die während ihres Studiums mehr Ausgaben als Einnahmen hatten, können demnach noch sieben Jahre nach den Abrechnungsjahren eine Steuererklärung anfertigen.  

Was kannst Du in der Steuererklärung als Student absetzen?

Studenten eine Steuererklärung machen

Grundsätzlich sollten Studenten darauf achten, in ihrer Steuererklärung alle diejenigen Ausgaben geltend zu machen, die sie absetzen können. Studenten können in ihrer Steuererklärung die folgenden Ausgaben in Abzug bringen:

  • Studiengebühren:
    Diese umfassen neben den semesterbezogenen Gebühren, die die Universitäten in unterschiedlicher Höhe erheben auch Gebühren für die Aufnahme, für Prüfungen, für Seminare oder Seminarreisen.
  • Versicherungen:
    Studenten können in ihrer Steuererklärung wie alle anderen Steuerpflichtigen auch die Aufwendungen für ihre Gesundheits- und Altersvorsorge angeben. Dazu gehören insbesondere die Kranken- und Rentenversicherungen, Haftpflichtversicherungen sowie Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
  • Arbeitsmaterialien:
    Studenten müssen im Laufe ihres Studiums umfangreiche Aufwendungen für das Studienmaterial aufbringen. Diese sind als Arbeitsmittel absetzbar. Dazu gehören neben Fachbüchern und Literatur auch Papier, Schreibmaterialien, Fotokopien, Druckerpapier und Fachzeitschriften auch Software und Büromaterial. Auch Arbeitsmaterial, das fachbezogen anfällt, wie zum Beispiel Materialien für den Modellbau oder Zeichenplatten gehört zu den abzugsfähigen Ausgaben. Daneben ist auch die Büroausstattung mit Schreibtisch, Stuhl und sonstigem Büromaterial abzugsfähig. Überschreitet eine Anschaffung den Wert für ein geringwertiges Wirtschaftsgut in Höhe von 800 Euro netto, ist eine über mehrere Jahre hinweg vorzunehmen.
  • Computer:
    Der Computer, der für das Studium angeschafft werden muss, kann steuerlich geltend gemacht werden. Um den vollen Kaufpreis des Rechners abzusetzen, darf der private Anteil der Nutzung nicht mehr als zehn Prozent betragen. Liegt die private Nutzung höher, muss der entsprechende Anteil von den Ausgaben abgezogen werden. Die Dauer der Abschreibung umfasst drei Jahre für einen Computer, ein Notebook und die Peripheriegeräte wie Drucker und Monitor, wenn der Kaufpreis über 800 Euro netto lag. Die sofortige Abschreibung im Jahr der Anschaffung ist möglich, wenn der Kaufpreis weniger als 800 Euro beträgt.
  • Internet und Telefon:
    Zu den Aufwendungen, die im Rahmen eines Studiums anfallen und erhebliche Kosten verursachen, gehören die Internet- und Telefonkosten. Diese können Studenten in der Steuererklärung absetzen.
  • Fahrtkosten:
    Gerade für Studenten, die für ihr Studium in eine andere Stadt ziehen müssen, die weit von ihrem Heimatort entfernt ist, entstehen für Heimfahrten erhebliche Fahrtkosten. Ihre Aufwendungen für die Heimfahrten können Studenten mit denselben Regelungen absetzen wie Arbeitnehmer. So können sie 30 Cent pro einfach gefahrenen Kilometern entsprechend der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer als Fahrtkosten absetzen. Auch die Kosten für die Hin- und Rückfahrten zu Treffen von privaten Lerngruppen oder Arbeitsgemeinschaften können Studenten in ihrer Steuererklärung absetzen.
  • Zweitwohnsitz:
    Studenten, die für ihr Studium in eine andere Stadt ziehen müssen und zugleich ihren Lebensmittelpunkt am Heimatort behalten, bezahlen in der Regel Miete für ein Zimmer oder eine Wohnung am Studienort. Diese Ausgaben können sie unter den folgenden Voraussetzungen steuermindernd geltend machen:

    • Der Hauptwohnsitz verbleibt am Heimatort. Zugleich werden dort mindestens zehn Prozent der Lebenshaltungskosten geleistet. Das bedeutet, dass der Student mindestens zehn Prozent der Kosten, die für die Wohnungsmiete, Nebenkosten und Lebensmittel am Heimatort anfallen, trägt.
    • Die doppelte Haushaltsführung ist zu belegen. Dies kann durch Vorlage einer Meldebescheinigung am Heimatort, von Bahntickets oder Tankrechnungen oder durch die Bescheinigung von Mitgliedschaften am Erstwohnsitz erfolgen.
  • Umzugskosten:
    Auch die Kosten für den Umzug zum Studienort können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese sind mit Rechnungen durch das Umzugsunternehmen zu belegen. Ist der Umzug mit Helfern erfolgt, können auch die Ausgaben für deren Verköstigung abgesetzt werden. Darüber hinaus können die Benzinkosten, die für den Umzug angefallen sind, sowie die Materialien, die für den Umzug angeschafft wurden, abgesetzt werden. Alle Ausgaben sind mit Belegen nachzuweisen.
  • Studienreisen:
    Die Aufwendungen, die für Studienreisen, Ausflüge und Exkursionen anfallen, können von Studenten in ihrer Steuererklärung abgesetzt werden. Dazu gehören neben den Reisekosten auch Verpflegungspauschalen, wie sie bei Dienstreisen angesetzt werden oder Ausgaben für Eintrittskarten und vieles mehr.
  • Auslandssemester:
    Wer im Rahmen seines Studiums ein Auslandssemester absolviert, kann neben den Reisekosten auch die Ausgaben für zusätzliche Miete sowie Verpflegungspauschalen geltend machen. Auch Zusatzkosten, wie zum Beispiel die Beiträge für die Auslandskrankenversicherung, die Gebühren für Sprachtests oder Studiengebühren im Ausland zählen zu den absetzbaren Aufwendungen.
  • Weitere absetzbare Kosten:
    Studenten können in ihrer Steuererklärung noch weitere Ausgaben geltend machen, die sie für ihr Studium aufwenden. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Nachhilfeunterricht, für Sprachunterricht oder für den Druck der Studienarbeiten. Auch die Zinsen für ein Studiendarlehen oder für einen Bildungskredit können Studenten in der Steuerklärung geltend machen. 

Steuererklärung für Studenten – Wie sind die Ausgaben anzugeben?

Grundsätzlich können Ausgaben in der Steuererklärung für Studenten in zwei Formen geltend gemacht werden. Die Form ist abhängig davon, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt.

Werbungskosten in der Steuererklärung als Student

Die Werbungskosten bezeichnen sämtliche Ausgaben, die beruflich bedingt sind. In der Steuererklärung als Student bezeichnen die Werbungskosten alle Ausgaben, die aufgewendet werden, um die zukünftige Erwerbstätigkeit zu sichern. In den Werbungskosten können Studenten demnach alle diejenigen Ausgaben angeben, die für das Studium angefallen sind. Werbungskosten können in der tatsächlich angefallenen Höhe geltend gemacht werden. Sie sind nicht durch einen Höchstbetrag begrenzt und können auch dann steuermindernd angegeben werden, wenn kein Einkommen erzielt wurde. In diesem Fall können die Werbungskosten zu einem Verlustvortrag führen. 

Sonderausgaben in der Steuererklärung für Studenten

Als Sonderausgaben gelten diejenigen Ausgaben, die in der Regel zwar privat veranlasst sind, aber dennoch von der Steuer abgesetzt werden können. Sonderausgaben können nicht als Werbungskosten angesetzt werden. Sie zerfallen in zwei Teile:

  • unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben, wie zum Beispiel Kirchensteuern 
  • beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben mit Unterhaltsleistungen, Vorsorgeaufwendungen, Berufsausbildungskosten, Schulgeld, Beiträge zur Altersvorsorge, Spenden und Kinderbetreuungskosten 

Die angegebenen Sonderausgaben können nur dann das Einkommen absenken, wenn steuerpflichtige Einnahmen vorhanden sind, die den Grundfreibetrag übersteigen. Demnach können sie nicht dazu führen, dass ein Verlustvortrag entsteht. 

Wie werden die Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben? 

Für die Sonderausgaben gilt ein niedriger Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro für Alleinstehende und 72 Euro für zusammenveranlagte Eheleute, der automatisch durch das Finanzamt angesetzt wird. Da die Sonderausgaben meist weit über den Pauschbeträgen liegen, müssen diese in verschiedenen Stellen der Steuererklärung gesondert angegeben werden. Spenden und Kirchensteuer werden im Mantelbogen angegeben, während die Beiträge für die Altersvorsorge in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen sind. Die Ausgaben für das erste Studium können auf der zweiten Seite des Mantelbogens unter dem Stichpunkt „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung“ eingetragen werden. Die Angaben müssen als Kostenaufwand belegbar sein. Insgesamt sind höchstens 6.000 Euro pro Jahr als Kosten für das Erststudium absetzbar.

Wer kann welche Form der Absetzung in der Steuererklärung geltend machen?

Die Ausgaben für ein Studium können grundsätzlich als beruflich bedingt bezeichnet werden. Allerdings können Studenten nur Ausgaben für ein Zweitstudium, eine Fort- oder Weiterbildung sowie für ein duales Studium als Werbungskosten ansetzen. Auch wer eine Ausbildung vor seinem Studium abgeschlossen hat, die mindestens zwölf Monate umfasst, kann seine Ausgaben für das Studium als Werbungskosten geltend machen. Studenten, die einen Master machen, befinden sich steuerrechtlich in einem Zweitstudium und können die Aufwendungen hierfür ebenso als Werbungskosten geltend machen.

Die Aufwendungen für ein Erststudium hingegen müssen Studenten als Sonderausgaben deklarieren. Das führt dazu, dass viele Studenten aufgrund der aktuellen Gesetzeslage im Erststudium keine steuerlichen Vorteile geltend machen können.

Warum sollten Erststudenten eine Steuererklärung abgeben?

Im Bundesverfassungsgericht liegt eine Klage gegen die Benachteiligung von Erststudenten vor, deren Ergebnis im Laufe des Jahres 2020 zu erwarten ist. Aus diesem Grund sollten Erststudenten trotz der derzeit ungünstigen gesetzlichen Regelungen eine Steuererklärung abgeben, in der sie ihre Ausgaben für das Studium als Werbungskosten geltend machen und einen Antrag auf Feststellung des Verlustvortrags stellen.

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