04. Jul 2019 | Unternehmenssteuerung

Solltest du Verträge nur schriftlich abschließen?

Insbesondere Freiberufler arbeiten oft einfach auf telefonischen Zuruf. Auch auf Dauer angelegte Kooperationen beginnen häufig mit nichts weiter als einem Gespräch und einem Handschlag. Doch was passiert, wenn du lieferst, aber dein Auftraggeber nicht zahlt? Solltest du deshalb Verträge nur schriftlich abschließen?

Viele Freiberufler haben noch nie einen schriftlichen Vertrag für ihre Dienstleistungen abgeschlossen. Jahrelang arbeiten sie nur auf telefonische Bitte oder nach einem persönlichen Gespräch, bei dem man die Zusammenarbeit mit einem Handschlag besiegelt hat. Noch nie hat einer ihrer Auftraggeber anschließend die Zahlung der mündlich besprochenen und pünktlich gelieferten Leistung verweigert. Bis es dann doch einer tut.

verträge schriftlich
Zur Absicherung solltest Du Verträge immer schriftlich abschließen. Falls das nicht möglich ist: Unbedingt Screenshots machen und/oder Gedächtnisprotokolle anfertigen. (Bild © unsplash.com)

Verträge zur Absicherung schriftlich abschließen

Vielleicht denkst du, dass dir das nicht passieren kann, weil du nur mit renommierten oder dir persönlich bekannten Auftraggebern zusammenarbeitest. Doch früher oder später hast du deine erste faule Nuss darunter, jemanden, der es von vornherein darauf angelegt hat, dich zu betrügen.

Solltest du also deshalb Verträge nur schriftlich abschließen? Die kurze Antwort ist: unbedingt! Denn du kannst es niemandem ansehen, ob hinter der freundlichen Fassade und dem „Wir möchten unbedingt mit Ihnen zusammenarbeiten!“ nicht doch jemand steckt, der dich nach Strich und Faden übers Ohr hauen will.

Wie erkennst du, ob jemand unseriös ist?

Du kannst allerdings an der Kommunikation erkennen, ob du dabei bist, einem Früchtchen oder jemand Seriösem ins Netz zu gehen. Darauf solltest du in den ersten Gesprächen unbedingt achten:

  • Weicht dein Gegenüber bei den wichtigen Fragen zum Beispiel nach dem Honorar oder bei der Festlegung der Modalitäten aus?
  • Hat dein Gegenüber noch jemanden beim Gespräch dabei, du aber nicht?
  • Möchte dein Gegenüber nicht schriftlich kommunizieren, sondern telefoniert lieber oder möchte gerne alles über Facebook, WhatsApp & Co. mit dir absprechen?
  • Fallen nur Sätze wie „Wir können uns eine Zusammenarbeit gut vorstellen!“ oder „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!“ oder „Prima, im Monat X kann’s losgehen!“?
  • Sagt sogar jemand: „Wir machen keine schriftlichen Verträge. Bei uns zählt noch der Handschlag und das Ehrenwort!“?

Bei all diesen Punkten sollten deine Alarmglocken läuten. Denn ein mündlicher Vertrag ist zwar theoretisch rechtsgültig. Doch sind die oben genannten Sätze juristisch keine eindeutigen Vertragszusagen. Und für mündliche Zusagen hast du in der Regel keinen Nachweis, es sei denn, du hattest eine Zeugin dabei. Deine abgelieferte Leistung zählt übrigens nicht automatisch als Nachweis, denn das könnte ja auch nur eine „Arbeitsprobe“ gewesen sein.

Bei mündlichen Verträgen immer Screenshots und Gedächtnisprotokolle anfertigen

Was du, wenn du keinen schriftlichen Vertrag hast, in jedem Fall tun solltest, ist, von der Kommunikation auf Facebook etc. unbedingt sofort Screenshots zu machen. Denn Betrüger haben bei Streitigkeiten den Kontakt zu dir und damit auch die einzigen schriftlichen Nachweise schnell gelöscht. Schreibe außerdem nach jedem einzelnen persönlichen oder telefonischen Kontakt ein sehr genaues Gedächtnisprotokoll.

Und wenn du ein persönliches Gespräch oder Telefonat geführt hast, solltest du in jedem Fall die Inhalte, insbesondere jene, die den Auftrag betreffen, noch einmal schriftlich und mit Bitte um Bestätigung an den Auftraggeber schicken. Bestätigt er dir die Details nicht, lass die Finger von dem Auftrag – egal wie lukrativ oder interessant er dir erscheint.

Hast du dich dennoch auf die vermeintliche „Zusammenarbeit“ eingelassen, zahlt der Auftraggeber aber nicht, hilft nur noch anwaltliche Unterstützung, ein gerichtlicher Mahnbescheid (den du auch online beantragen kannst) und wenn die Gegenpartei immer noch nicht zahlt, musst du Klage erheben.

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