12. Dez 2018 | Buchhaltung

Spenden von der Steuer absetzen

Gutes tun und Steuern sparen 

Die Deutschen stehen in dem guten Ruf, ganz besonders gerne zu spenden. Davon profitieren nicht nur unmittelbar Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Viele Spenden gehen auch an Stiftungen und Vereine, die mit dem erhaltenen Geld ihre Arbeit und Aktivitäten aufrecht erhalten. Doch auch politische Parteien finanzieren ihre Arbeit zu einem großen Anteil mit dem Geld aus Spenden von Bürgern. Die Spendenbereitschaft wird durch den Staat gefördert, indem er die Möglichkeit einräumt, Spenden von der Steuer absetzen zu können. 

  1. Wie zeichnet sich die Spende aus?
  2. Was muss ich beachten, um Spenden von der Steuer absetzen zu können?
  3. Wie kann ich die Spende von der Steuer absetzen?
  4. Wie kann ich Sachspenden steuerlich geltend machen?
  5. Spenden mit oder ohne Spendenquittung absetzen?
  6. Wo finde ich ein Muster der Spendenbescheinigung?
  7. Was ist beim Nachweis für Spenden in der Steuererklärung zu beachten?
  8. Welche Ausnahmen gelten für Spenden in der Steuererklärung?
Spenden von der Steuer absetzen
Wer spendet, tut etwas Gutes für sich und für andere. Diese ehrenwerte Tat hat sogar noch einen Vorteil: Die Spende kann von der Steuer abgesetzt werden. (Bild © pexels.com)

Wie zeichnet sich die Spende aus?

Die Unterstützung von Spenden durch den Staat setzt voraus, dass er die Gabe auch als Spende anerkennt. Hierfür hat der Gesetzgeber die Spende im Bürgerlichen Gesetzbuch durch die beiden Begriffe ‚Zuwendung‘ und ‚Schenkung‘ definiert. Die Spende zeichnet sich demnach durch vier Kriterien aus

  • Gabe
    Demnach ist eine Spende eine Zuwendung, durch die eine Person aus ihrem eigenen Vermögen eine andere Person oder Personengruppe bereichert. 
  • Übereinkunft
    Normale Spenden, die aufgrund von Spendenaufrufen, im Rahmen von Spendenaktionen oder durch Sammlungen zustande kommen, bestehen auf einer Übereinkunft beider Parteien.
    Spenden anderer Formen können eine Absprache erfordern. In einem solchen Fall kann der Spender den Empfänger zu einer Zustimmung seiner Annahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums auffordern. Nach Ablauf der Frist gilt die Spende als angenommen, sofern kein Widerspruch erfolgt ist.
  • Ohne Gegenleistung
    Beide Parteien müssen sich darüber einig sein, dass die Zuwendung unentgeltlich ist. Im Wirtschaftsleben erfolgt jede Leistung unter der Voraussetzung einer Gegenleistung. Sobald eine Partei eine vereinbarte Leistung erbringt, entsteht auf der Seite des Empfängers eine Schuld. Erst mit Begleichung der Schuld durch eine Gegenleistung ist die Rechtsforderung erfüllt. Anders bei der Spende. Diese erfolgt ausdrücklich ohne Gegenleistung.
  • Freiwilligkeit
    Die Freiwilligkeit ergibt sich aus dem Verzicht auf eine Gegenleistung. Spenden haben grundsätzlich aus freiem Willen zu erfolgen.

Sonderstellung – Auflagenschenkung

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im , dass der Spender seine Gabe an eine Bedingung knüpfen kann. Wird die Spende anders verwendet, kann der Geber die Spende zurückfordern. 

Was muss ich beachten, um Spenden von der Steuer absetzen zu können?

Nach der Auffassung der Finanzbehörden sind vier Arten von Spenden abzugsfähig. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der Art der Spende. So können die nachfolgenden Arten von Spenden in der Steuererklärung aufgeführt werden:

  • Spenden an gemeinnützige Organisationen
    Die Gemeinnützigkeit von Organisationen ergibt sich aus ihrer Tätigkeit, die dem Gemeinwohl dient. Zu den gemeinnützigen Aktivitäten gehören die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Kunst, Kultur und Sport, sowie von Bildung und Erziehung. Auch die humanitäre Hilfe und die Hilfe in Katastrophenfällen gehören zu den Tätigkeiten, die der Fiskus als gemeinnützig anerkennt. 
  • Spenden für Steuerbegünstigte Zwecke
    Die Abgabenordnung beschreibt im , welche Tätigkeiten unter den Begriff der steuerbegünstigten Zwecke fällt. Demnach handeln Organisationen gemäß steuerbegünstigter Zwecke, wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Ziele verfolgen. Gemeinnützige Zwecke zielen in ihrer Tätigkeit darauf, die Allgemeinheit materiell, geistig oder sittlich zu fördern. Mildtätige Zwecke unterstützen Hilfsbedürftige. Kirchliche Zwecke fördern die Religionsgemeinschaft. 
  • Spenden an Stiftungen
    Eine Stiftung ist eine Organisation, die festgelegte Zwecke zur Förderung von Personen oder Personengruppen verfolgt. Hierfür verwendet die Stiftung das Vermögen eines Stifters sowie Gelder von Spendern. 
  • Spenden an Politische Parteien
    Politische Parteien sind Organisationen, die die Umsetzung von gesellschaftlich bedeutsamen Sachthemen anstreben. Zur Umsetzung ihrer Aufgaben erbringen Parteien für ihre Wähler zahlreiche Aktivitäten, die Geld kosten. Das demokratische Prinzip erfordert, dass jede politische Partei ihre Handlungsfähigkeit durch die Annahme von Spenden erhalten darf.

Wie kann ich die Spende von der Steuer absetzen? – die Regelungen


Das Einkommensteuergesetz gibt im im Einzelnen vor, wie die einzelnen Formen an Spenden steuerlich absetzbar sind. 

Demnach können Spenden und Mitgliedsbeiträge, die der Förderung steuerbegünstigter Zwecke dienen, in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Auf diese Weise können Geber bis zu 20 Prozent ihrer jährlichen Einkünfte durch Spenden steuerlich absetzen. Zudem können Unternehmen bis zu 4 Promille ihres jährlichen Gesamtumsatzes durch Spenden absetzen. Der Betrag der Sonderausgabe vermindert das zu versteuernde Einkommen oder den Gewinn, sobald er den Pauschbetrag für Sonderausgaben übersteigt. Der Pauschbetrag der Sonderausgaben liegt für Alleinstehende bei 36 Euro pro Jahr. Für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften gilt der doppelte Pauschbetrag. 

Was ist nicht als Spende absetzbar?

Nicht als Spenden absetzbar sind Mitgliedsbeiträge im Sportverein und für kulturelle Betätigungen im Rahmen der Freizeitgestaltung, sowie für Vereine, die der Heimatpflege dienen. 

Was gilt für Stiftungen?

Für Spenden an eine Stiftung gelten andere steuerliche Maßstäbe als für Spenden an gemeinnützige Organisationen und für steuerbegünstigte Zwecke. Denn unabhängig vom Einkommen können Alleinstehende an eine Stiftung Geldbeträge in Höhe von bis zu 1 Million Euro geben und als Spenden absetzen. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bietet der Staat die Möglichkeit, ihre Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro als Spenden von der Steuer absetzen zu können. Daneben kann der Spender seine Zuwendung entweder im gleichen Jahr geltend machen oder innerhalb der nachfolgenden neun Jahre absetzen. 

Was gilt für politische Parteien?

Engagieren sich Bürger für eine politische Partei durch die Bereitstellung eines Geldbetrags, dann können sie diesen durch den Abzug von ihrer Steuerschuld als Spenden absetzen. Für die Absetzbarkeit gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 825 Euro. Ehepaare, die steuerlich zusammen veranlagt sind, können einen Betrag in Höhe von bis zu 1.650 Euro jährlich von ihrer Steuerschuld abziehen und auf diese Weise ihre Parteienspende absetzen (Stand 2019).

Liegen die Spenden über dem Höchstbetrag, dann können die darüber hinausgehenden Beträge zusätzlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Die Absetzbarkeit von Parteispenden als Sonderausgabe ist bis zu einem Betrag von 1.650 Euro für Alleinstehende und von 3.300 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften möglich (Stand 2019). Parteispenden, die die steuerlich begünstigten Höchstbeträge übersteigen, können als Spendenvortrag in die Folgejahre übertragen werden. Auf diese Weise kann der Spender auch noch in den Folgejahren seine Spenden von der Steuer absetzen. 

Wie kann ich Sachspenden steuerlich geltend machen?

Auch Kleidung, Möbel oder Decken können hilfsbereite Geber als Spenden absetzen. Voraussetzung ist die Nutzung der Gaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Die Sachspenden können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Hierfür wird der Betrag angegeben, den die Sache bei einem Verkauf erzielen würde. Für die steuerliche Geltendmachung einer Sachspende ist eine Spendenbescheinigung für Sachspenden notwendig, auf der der Wert der Spende eingetragen ist. Die stellt das Bundesfinanzministerium im Internet zur Verfügung. 

Sachspende buchen – so geht’s

Erhält ein Verein Sachspenden, die nicht für den eigenen Gebrauch bestimmt sind, sondern an Hilfsbedürftige weiter gegeben werden, dann fließt kein Geld, das in der Buchhaltung festgehalten werden könnte. Um eine Sachspende zu verbuchen gilt es daher, zunächst den Wert der Sachspende zu ermitteln. 

Einnahme und Ausgabe

Ist der Wert der Sachspende ermittelt, dann ersetzt der Geldwert den Geldfluss. Denn der Verein erhält durch die Sachwerte ein Vermögen, das einem Geldzufluss gleich kommt. Sobald die Sachspende an einen Hilfsbedürftigen weiter gegeben wird, führt der Verein wieder Vermögen in der gleichen Höhe der Zuflusses ab.

Buchung von Spendeneinnahmen bei Vereinen

Vereine verwenden genauso wie Stiftungen und gemeinnützige GmbHs in ihrer Buchhaltung den Standardkontenrahmen SKR 49. Die Buchhaltung des Vereins trägt bei der Buchung der Zuwendung den Geldwert der Sachspende als Einnahme in die Kontenklasse 3 der ertragsneutralen Posten und dort in eines der Konten für Sachzuwendungen ein. Die Kontennummern lauten 3225 für „Sachzuwendungen gegen Zuwendungsbestätigung“ und 3227 für „Sachzuwendungen ohne Zuwendungsbestätigung“. 

Sobald die Sachspende an einen Empfänger weiter gegeben wird, trägt der Verein den Geldwert als Ausgabe in der Kontenklasse 2 unter der Kontenart „ideeller Bereich“ zum Beispiel als „Aufwendung für satzungsgemäße Zwecke zur Unterstützung bedürftiger Personen“ ein. 

Am Ende verzeichnet der Buchungssatz sowohl den Eingang des Vermögens als auch den Abgang des gleichen Betrags. Da der gleiche Geldwert einmal eingeht und dann wieder ausgeht, bleibt die Kasse ausgeglichen. 

Spenden in der Steuererklärung mit oder ohne Spendenquittung absetzen?

Wer Spenden von der Steuer absetzen möchte, der muss für alle seine Zuwendungen eine Spendenquittung vorlegen können. Der Empfänger der Spende muss dem Spendengeber eine Spendenquittung nach einem vorgegebenen Muster ausstellen. Der Geber muss die Spendenbescheinigung jedoch nicht zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Sie muss aber aufbewahrt werden, damit sie auf Verlangen dem Finanzamt vorgelegt werden kann. 

Der Empfänger der Spende kann die Spendenbescheinigung für eine erhaltene Spende auch direkt auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermitteln. In diesem Fall muss der Spendengeber keinen Beleg für das Finanzamt vorhalten.

Spenden in der Steuererklärung absetzen ohne Beleg – die Ausnahme

Wer Spenden in einer Höhe von unter 100 Euro von der Steuer absetzen möchte, der muss nicht unbedingt einen Beleg vorhalten. Kleinspenden können die Finanzbehörden auch ohne Belegvorlage anerkennen. Anstelle einer Spendenbescheinigung muss der Steuerpflichtige jedoch eine Liste mit den Spenden und ihren Empfängern erstellen. Allerdings gibt es für diese Vorgehensweise des Finanzamtes keine Rechtsgrundlage. Sie basiert lediglich auf einer internen Amtsanweisung aufgrund praktischer Erwägungen.

Wo finde ich ein Muster der Spendenbescheinigung?

Das Bundesfinanzministerium BMF stellt die amtlichen Vordrucke für Empfänger von Spenden auf seiner Webseite bereit. Auf der können die jeweils entsprechenden Muster für unterschiedliche Arten von Zuwendungen heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf der Seite stehen Muster für die Bestätigung sowie die Sammelbestätigung über Geldzuwendungen, Sachzuwendungen und Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge zum Herunterladen bereit. Die offizielle Spendenbescheinigung des Finanzministeriums wird durch die Finanzämter anerkannt, sofern sie ordnungsgemäß ausgefüllt ist.

Was ist beim Nachweis für Spenden in der Steuererklärung zu beachten?

Grundsätzlich müssen alle Zuwendungen oder Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke, die als Spenden in der Steuererklärung angegeben werden, anhand der offiziellen „Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster“ nachgewiesen werden. Für die Ausstellung der Zuwendungsbestätigung ist der Empfänger der Spende oder des Mitgliedsbeitrags zuständig. Er muss die Bestätigung, die das BMF auf seiner Webseite zur Verfügung stellt, ausfüllen und dem Spender oder dem Mitglied ohne ausdrückliche Aufforderung zukommen lassen. Der Empfänger kann die Spendenbescheinigung oder die Zahlungsbestätigung für den Mitgliedsbeitrag aber auch direkt an das Finanzamt übermitteln. 

Was muss der Spender mit der Bestätigung tun?

Erhält der Spender vom Empfänger der Zuwendung eine Zuwendungsbestätigung, dann muss er diese nicht unaufgefordert dem Finanzamt zuschicken, wenn er seine Spenden in der Steuererklärung angibt. Er muss die Bestätigung jedoch aufbewahren, damit er diese dem Finanzamt vorlegen kann, sobald die Behörde ihn dazu auffordert. Der Geldgeber hat die Pflicht, die Spendenquittung als steuerlichen Beleg zu archivieren, wie alle anderen steuerlich relevanten Geschäftsdokumente auch. 

Was gilt für Spenden bis 200 Euro in der  Steuererklärung?

Spenden und Mitgliedsbeiträge, die pro Zahlung den Betrag von 200 Euro nicht überschreiten, können mit einem sogenannten vereinfachten Nachweis belegt werden. Wenn der Empfänger eine Einrichtung des öffentlichen Rechts ist, dann ist ein Bareinzahlungs- oder Buchungsbeleg als Nachweis ausreichend. Zu den entsprechenden Einrichtungen gehören zum Beispiel Schulen, Universitäten oder andere öffentliche Ausbildungsstätten. Aber auch Zahlungen an staatliche Stellen, wie zum Beispiel an das Bundesamt für Naturschutz, an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe oder an andere gemeinnützige Organisationen, wie beispielsweise an die SOS Kinderdörfer, die Deutsche Krebshilfe oder an die Caritas können genauso wie Zahlungen an politische Parteien als Spenden in der Steuererklärung mit einem einfachen Beleg nachgewiesen werden.

Welche Regelungen gelten für Spenden an Vereine und Stiftungen?

Dahingegen erfordern Zuwendungen an gemeinnützige Vereine und Stiftungen, wie beispielsweise an einen örtlichen Sportverein oder an einen Opferentschädigungsverein, neben dem Bareinzahlungs- oder Buchungsbeleg eine zusätzliche Bescheinigung. Die zusätzliche Bescheinigung muss darlegen, dass der Verein von der Körperschaftsteuerpflicht befreit ist. Zudem muss die Zuwendungsbestätigung eine Erklärung erhalten, wie die gespendeten Mittel eingesetzt werden. 

Welche Kriterien gelten für Spendennachweise?

Die vor, wie mit Spenden bis zu einem Betrag von 200 Euro in der Einkommensteuererklärung umzugehen ist. Demnach gelten die folgenden Kriterien:

  • Die Spende darf 200 Euro nicht übersteigen
  • Der Empfänger ist eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts
    oder der Empfänger ist eine inländische öffentliche Behörde
    oder der Empfänger ist eine Körperschaft oder Personenvereinigung 
  • Der Einzahlungsbeleg enthält Name, Kontonummer, Buchungstag und Betrag der Zuwendung
  • Der Einzahlungsbeleg erklärt den steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung eingesetzt wird
  • Der Empfänger ist von der Körperschaftssteuer befreit. Der Beleg enthält einen entsprechenden Hinweis darüber 
  • Die Zuwendung ist als Spende oder als Mitgliedsbeitrag ausgewiesen 
  • Wenn die Spende im Lastschrifteinzugsverfahren bezahlt wird, dann muss der Buchungsbeleg den Zweck der Spende und steuerbegünstigende Angaben über den Verein enthalten 

Was gilt für den Nachweis bei Spenden über 200 Euro?

Zuwendungen, die den Betrag von 200 Euro übersteigen, müssen grundsätzlich durch eine Spendenbescheinigung ausgewiesen werden, damit sie als Spenden in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Der Empfänger muss für Zuwendungen von mehr als 200 Euro pro Zahlung einen Spendennachweis mit den erforderlichen Angaben an den Geldgeber ausstellen. 

Welche Ausnahmen gelten für Spenden in der Steuererklärung?

Für Spenden, die zwischen dem 1. August 2015 und dem Jahresende 2018 für Hilfsmaßnahmen zur Aufnahme von Flüchtlingen geleistet wurden, gelten großzügige Ausnahmen, die das Finanzministerium den Sach- und Geldgebern zugesteht. 

  • So können Spenden für Flüchtlinge, die einen Betrag von 200 Euro übersteigen, auch durch einen vereinfachten Spendennachweis belegt werden.
  • Zudem dürfen alle gemeinnützigen Organisationen Spenden für Flüchtlinge sammeln, auch wenn ihre Satzung eine anderslautende gemeinnützige Ausrichtung hat. Auch sie können einfache Spendennachweise ausstellen. 
  • Auch Organisationen, die keine Gemeinnützigkeit haben, können innerhalb des vorgegebenen Zeitraums Spenden für Flüchtlinge einsammeln und auf Treuhandkonten hinterlegen. Danach können sie die gesammelten Spenden an gemeinnützige Organisationen zum Zwecke der Verwendung für Flüchtlinge weiterleiten. Die Gelder können von den Spendern als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. 
  • Haben sich mehrere Vereine zum Beispiel zu Sammelaktionen für Flüchtlinge zusammengeschlossen, dann können sie ein Treuhandkonto bestimmen, auf das sie Gelder für Flüchtlinge einzahlen, um die Spenden danach an Organisationen für die Flüchtlingshilfe weiter zu geben. 
  • Gehaltszahlungen, die unmittelbar an die Flüchtlingshilfe geleitet werden, sind steuerfrei. So können Arbeitnehmer einen Teil ihres Arbeitseinkommens für die Versorgung und Ausstattung von Flüchtlingen spenden und müssen für diesen Teil ihres Einkommens keine Steuern bezahlen. In der Praxis können Arbeitgeber einen Teil des Gehalts einbehalten und unmittelbar an gemeinnützige Einrichtungen für Flüchtlingshilfe leiten Für diesen Anteil des Lohns fallen dann keine Lohnsteuern und Sozialversicherungsabgaben an. 
  • Schenkungen, die zum Zwecke der Flüchtlingshilfe gegeben werden, sind steuerfrei. Wer eine Schenkung für Flüchtlinge leistet, stellt damit sicher, dass seine Schenkung steuerfrei in Empfang genommen werden kann. 

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