22. Juli 2021 | Buchhaltung

Sponsoring Ausgaben richtig verbuchen – aber wie?

Das Sponsoring stellt ein öffentlichkeitswirksames Marketinginstrument für Unternehmen dar. Unter Sponsoring versteht man eine öffentliche Spende, die werbewirksam platziert ist und dadurch einen Rückkoppelungseffekt erzielt, aber auch bei der steuerlichen Behandlung nicht vergessen werden darf. Wie Du Sponsoring Ausgaben richtig verbuchen musst, damit Dir keine steuerlichen Nachteile entstehen, erfährst Du hier.


In diesem Beitrag:

  1. Sponsoring: Welche Arten gibt es?
  2. Welche Varianten des Sponsorings gibt es aus Steuersicht?
  3. Umsatzsteuer für Sponsoring?
  4. Wozu brauche ich einen Sponsoring-Vertrag?
  5. Sponsoring Ausgaben richtig verbuchen – wie funktioniert das?

Sponsoring Ausgaben richtig verbuchen
Egal ob Du als Sponsor im Sport- oder Kulturbereich auftrittst: In diesem Beitrag erfährst Du, wie Du die Sponsoring Ausgaben richtig verbuchen kannst und somit steuerliche Nachteile vermeidest. (Bild © unsplash.com)

Sponsoring: Welche Arten gibt es?

Das Sponsoring von Unternehmen umfasst zahlreiche Bereiche. Die Zielsetzungen weisen dabei sowohl ökonomische als auch psychologische Komponenten auf. Stehen in der ökonomischen Komponente die Steigerung von Umsatz im Mittelpunkt, zielt der psychologische Aspekt vor allem darauf, die Bekanntheit des Unternehmens und seiner Produkte zu steigern. Am häufigsten findest Du das Sponsoring in den gesellschaftlichen Bereichen:

  • Sport
  • Kultur
  • Gesellschaft und Umwelt

Sponsoring im Sport

Im Sport ist das Sponsoring sehr weit verbreitet. Im Gegenzug steht das Logo auf den Trikots der Fußballmannschaft, auf Eintrittskarten, Werbebanden, im Programmheft und auf jeder Werbeaktivität des Vereins.

Sponsoring in der Kultur

Wer ein gebildetes Publikum ansprechen möchte, der unterstützt kulturelle Institutionen und Aktivitäten. Auch die Stiftung von Kunstpreisen ist ein beliebtes Instrument des Sponsorings. Das Kultursponsoring befördert das Image Deines Unternehmens und erweitert Dein Netzwerk. 

Selbstlos ist die gute Tat  – Werbeeffekt inklusive

In den Bereichen Gesellschaft und Umwelt können Unternehmen zahlreiche Aktivitäten zum Sponsoring entfalten. Die Unterstützung gemeinnütziger Projekte wird als besonders effektiv für die Imagepflege geschätzt. Zu den bevorzugten Förderzielen von Unternehmen gehören Organisationen für Umwelt- oder Tierschutz, Gesundheitsförderung oder Entwicklungshilfe, aber auch Hospize und Krankenhäuser.

Welche Varianten des Sponsorings gibt es aus Steuersicht?

Neben dem allgemeinen erteilt das Bundesfinanzministerium in weiteren ergänzenden Erlassen, wie dem VIP-Logenerlass oder dem Erlass zu Hospitality-Leistungen ihren Finanzverwaltungen grundsätzliche Anweisungen, wie das Sponsoring und ähnliche Sachleistungen steuerlich zu behandeln sind. Der Sponsor handelt nicht uneigennützig, sondern zielt insbesondere sowohl auf Werbeeffekte als auch auf Steuervorteile ab. Seine Aufwendungen für das Sponsoring möchte der Unternehmer als Betriebsausgabe steuersenkend geltend machen. Daher ist es wichtig, wie der Fiskus das individuelle Sponsoring für die steuerliche Behandlung einordnet. 

Der Fiskus trennt den Sponsoringgeber vom Sponsoringempfänger und behandelt die Spende auf unterschiedliche Weise. Auch wenn die Spende für den Empfänger steuerfrei ist, kann der Sponsorgeber diese unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe ansetzen. Um Sponsoring Ausgaben richtig verbuchen zu können, musst Du ihre Zugehörigkeit bestimmen. Denn Dein Sponsoring kann – abhängig von der Motivation für Deine Gabe – unter die drei folgenden Gruppen fallen:

  • Betriebsausgabe (echte Sponsorenleistung)
  • Spende
  • private Lebensführung

Sponsoring als Betriebsausgabe

Sind die Ausgaben im Zusammenhang mit Deinem Sponsoring betrieblich veranlasst und nutzbar („echte Sponsorenleistung“), dann kannst Du diese als Betriebsausgabe in voller Höhe steuerlich geltend machen. Voraussetzung für eine Anerkennung Deiner Ausgaben als echte Sponsorenleistung ist die Erzielung des wirtschaftlichen Vorteils. Dieser muss sich nicht unmittelbar in Form von Geldrückflüssen abzeichnen. Vielmehr gilt als wirtschaftlicher Vorteil bereits die Steigerung des Bekanntheitsgrades Deines Unternehmens.

Erleichtere Dir & Deinem Steuerberater die Steuererklärung

Mit der Buchhaltungssoftware Billomat verwaltest Du alle wichtigen Dokumente für die Steuererklärung in einem Programm. Dank dem integrierten DATEV-Export kannst Du Deine Daten direkt im richtigen Format an Deinen Steuerberater übergeben. So spart ihr euch Zeit und Mühe.

Sponsoring als Spende

Wenn Du als Sponsor Geld oder Sachleistungen erbringst, die Deinem Unternehmen keinen Vorteil bringen, dann handelt es sich nicht um eine Betriebsausgabe. Demzufolge erachtet der Fiskus Deine Aufwendungen laut als Spende, wenn Du keine Gegenleistung dafür erhältst und wenn Du sie freiwillig zur einseitigen Förderung des Empfängers geleistet hast. 

Sponsoring als Privatangelegenheit

Wenn Dein Sponsoring weder unter die Betriebsausgaben fällt, noch als Spende aufzufassen ist, dann gehören Deine Ausgaben zur privaten Lebensführung und können steuerlich nicht abgesetzt werden. 

Umsatzsteuer für Sponsoring?

Die Umsatzsteuer kennt auch beim Sponsoring unterschiedliche Ansätze für die steuerliche Behandlung. Sobald eine Sponsorenleistung einen Leistungsaustausch bewirkt, dann gilt die Umsatzsteuerpflicht. Denn die Sponsoring Aktivität bewirkt einen Rückfluss unternehmerischer Vorteile in Form von Bekanntheit oder Beliebtheit. Die alleinige Nennung eines Sponsors zum Beispiel auf einem Plakat ist in den Augen des Fiskus hingegen keine besondere Hervorhebung und somit auch keine relevante Gegenleistung. Daher entsteht bei der alleinigen Nennung des Unternehmensnamens keine Umsatzsteuerpflicht. Solange der Empfänger des Sponsoring also ausschließlich den Namen Deines Unternehmens auf Plakaten, Bannern, Veranstaltungshinweisen oder sonstigen Veröffentlichungen nennt, entsteht dadurch keine umsatzsteuerpflichtige Leistung.

Die Verlinkung Deines Unternehmens im Internet hingegen fällt unter die Umsatzsteuerpflicht. Denn eine Verlinkung ist eine unmittelbare Werbeleistung und zieht daher die steuerliche Behandlung nach sich.

Es lohnt sich daher, die gegenseitigen Leistungen innerhalb des Sponsorings im Vorfeld genau abzuklären und zusammen mit einem Steuerfachmann steuerrechtlich zu analysieren, um dadurch Sponsoring Ausgaben korrekt verbuchen und steuerliche Nachteile vermeiden zu können.

Wozu brauche ich einen Sponsoring-Vertrag?

Um Deine Sponsoring Ausgaben verbuchen und dem Finanzamt gegenüber offen legen zu können, solltest Du einen Vertrag mit dem Empfänger schließen. Dein Sponsoring Vertrag sollte genaue Angaben hinsichtlich Deiner Leistung und der Gegenleistung des Sponsor Empfängers enthalten. Dazu gehören die Höhe, Art, Form, Ausführung und Zeitpunkt Deiner Leistungen genau so wie von Gegenleistungen. Auch wenn die Kluft zwischen Leistung und Gegenleistung hoch ausfällt, hast Du mit einem Sponsoring Vertrag nicht nur einen Beleg für die Steuererklärung, sondern auch eine schriftliche Argumentationshilfe gegenüber dem Finanzamt.

Sponsoring Ausgaben richtig verbuchen – wie funktioniert das?

Deine Sponsoring Ausgaben musst Du steuerlich behandeln. In der Buchhaltung musst Du als Sponsor Deine Ausgaben als Werbekosten verbuchen.

Sponsoring buchen: SKR03

Im Kontenrahmen SKR03 buchst Du den Nettobetrag auf das Konto 4600 „Werbekosten“ und die Mehrwertsteuer auf das Konto 1576 „Abziehbare Vorsteuer 19%“. Die Buchungen erfolgen jeweils im Soll. Auf das Konto „Bank“ (Nummer 1200) buchst Du den Bruttobetrag im Haben. 

Sponsoring buchen: SKR04

Im Kontenrahmen SKR04 buchst Du den Nettobetrag der Ausgaben im auf das Konto 6600 „Werbekosten“ und die Mehrwertsteuer auf das Konto 1406 „Abziehbare Vorsteuer 19%“. Die Buchungen erfolgen im Soll. Auf „Bank“ (Nummer 1800) buchst Du den Bruttobetrag im Haben.

Deine Spenden buchst Du im vollen Betrag auf dem jeweiligen Konto für Spenden (z.B. Privatspenden auf 1840 in SKR03 beziehungsweise 2250 in SKR04).

Ähnliche Fragen: