Ob es Handwerksgesellen, Bürokräfte oder eine 450-Euro-Hilfe ist: Wer als Arbeitgeber Angestellte beschäftigt, der hat an noch mehr Termine zu denken als andere Selbstständige. Zu Umsatz- und Gewerbesteuer kommt noch die Lohnsteuer hinzu. Und Termine für Sozialabgaben, Krankenversicherungsbeiträge etc. Wenn Angestellte ihre Gehaltsabrechnung bekommen und somit eine pünktliche Lohnzahlung garantiert wird, hat der Arbeitgeber schon alles Wesentliche für sie erledigt. Als Arbeitgeber musst du also dafür sorgen, dass die Lohnsteuer deiner Mitarbeiter rechtzeitig beim Finanzamt eintrifft. Und um die Lohnsteuer pünktlich abführen zu können, gibt es – ähnlich wie zum Beispiel bei Umsatzsteuer – Anmeldetermine.
Lohnsteuer pünktlich abführen
Der Anmeldetermin für die Lohnsteuer ist grundsätzlich der 10. des Monats, der auf die Lohnzahlung folgt. Für Betriebe mit einem Lohnsteueraufkommen von weniger als 5.000 Euro reicht eine vierteljährliche Anmeldung. Wer weniger als 1080 Euro im Vorjahr abgeführt hat, gibt die Lohnsteueranmeldung jährlich ab.
Die Lohnsteueranmeldung musst du elektronisch über ELSTER abgeben. Zuständig ist das Finanzamt, das der übliche Ansprechpartner für dein Unternehmen ist. Wo die einzelnen Mitarbeiter wohnen und bei welchen Finanzämtern sie ihre Einkommenssteuererklärungen einreichen, ist für die Lohnsteueranmeldung egal.
Die Anmeldung muss immer pünktlich da sein. Zum Lohnsteuer pünktlich abführen gehört auch die rechtzeitige Zahlungsanweisung: Wer per Überweisung zahlt, hat noch eine Schonfrist von drei Tagen für die Banklaufzeit, bis das Geld definitiv beim Amt eingegangen sein muss. Wenn sich das Finanzamt das Geld dank Einzugsermächtigung selber holen darf, musst du nur daran denken, die Anmeldung pünktlich fertig zu stellen.
Solltest du keine Angestellten mehr haben, dann melde das dem Finanzamt. Sonst erwartet die Behörde von dir weiterhin Anmeldungen – auch wenn nur eine Null darin stünde – und es kann zu aufwändigem Papierkram führen. Lieber Rechtzeitig Bescheid geben.
Die Kirchensteuer huckepack
Da sich die Kirchensteuer aus der Lohnsteuer berechnet, führst du diese als Arbeitgeber gleich mit ab.
Lohnsteuer pünktlich abführen – Terminübersicht
Die Termine beziehen sich immer auf Lohnsteuer, die auf im Vormonat überwiesene Löhne und Gehälter anfällt.
im Vorjahr abgeführte Lohnsteuer | ||
weniger als 1080 Euro | zwischen 1080 und 5.000 Euro | mehr als 5.000 Euro |
10. Januar: Lohnsteueranmeldung für das gesamte Vorjahr |
10. Januar: Lohnsteueranmeldung für das vierte Quartal des Vorjahres |
10. Januar: Lohnsteueranmeldung für Dezember |
10. Februar: Lohnsteueranmeldung für Januar |
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10. März: Lohnsteueranmeldung für Februar |
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10. April: Lohnsteueranmeldung für das erste Quartal |
10. April: Lohnsteueranmeldung für März |
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10. Mai: Lohnsteueranmeldung für April |
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10. Juni: Lohnsteueranmeldung für Mai |
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10. Juli: Lohnsteueranmeldung für das zweite Quartal |
10. Juli: Lohnsteueranmeldung für Juni |
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10. August: Lohnsteueranmeldung für Juli |
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10. September: Lohnsteueranmeldung für August |
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10. Oktober: Lohnsteueranmeldung für das dritte Quartal |
10. Oktober: Lohnsteueranmeldung für September |
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10. November: Lohnsteueranmeldung für Oktober |
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10. Dezember: Lohnsteueranmeldung für November |