24. Mrz 2017 | Buchhaltung
Das Jahr hat 52 Wochen und mindestens 365 Tage und dennoch kommen die Termine für die Steuererklärung immer viel zu plötzlich. An welche Steuertermine Selbstständige denken müssen, hängt davon ab, ob sie Freiberufler oder Gewerbetreibende sind, einen Kleinunternehmerstatus oder Angestellte haben und ob du einen Steuerberater beauftragt hast oder deine Steuersachen selbst erledigt. Zu kompliziert?Gar nicht eigentlich. Wenn du weißt, an welche Steuerarten und Termine du denken musst, ob du Vorauszahlungen leistest oder nicht, dann kannst du dir alles ganz leicht in deinen „Steuer-Kalender“ eintragen.
Wer einen Kleinunternehmerstatus hat, vereinnahmt keine Umsatzsteuer, muss also auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen oder -erklärungen abgeben und kann keine Vorsteuer ziehen. Das bedeutet: weniger Termine, an die du denken musst.
Es kann aber durchaus sein, dass du Einkommenssteuervorauszahlungen leistest. Wenn das Finanzamt diese direkt bei dir abbucht, ist nur wichtig, dass das Konto ausreichend gedeckt ist. Tun musst du nichts. Ob das Finanzamt von dir eine Einkommenssteuervorauszahlung möchte, hängt von der im Vorjahr gezahlten Einkommenssteuer ab. Du kannst die Vorauszahlungsbeträge jederzeit durch einen formlosen Antrag ändern lassen. Du musst nur angeben, dass dein Einkommen sich voraussichtlich über oder unter dem des Vorjahres bewegt. Wer keine Vorauszahlungen leistet, sollte daran denken, dass das Finanzamt dann bei Abgabe der Steuererklärung die gesamte Steuerschuld auf einmal kassieren möchte. Dann ist es gut, das Geld zurückgelegt zu haben. So kannst du sofort zahlen.
Bei der Abgabe der Steuererklärungen für das Vorjahr hängen deine Termine auch davon ab, ob ein Steuerberater dein Mandat übernommen hat oder ob du dich um deine Unterlagen selbst kümmerst. Wer die Steuererklärung selbst macht, hat aber die Möglichkeit, den Abgabetermin nach hinten zu verschieben. Dazu solltest du rechtzeitig beim Finanzamt um Fristverlängerung bitten. Rechtzeitig heißt, dass die eigentliche Frist noch nicht verstrichen ist.
Falls du Angestellte beschäftigst, z.B. einen Minijobber, kommen weitere Termine hinzu, weil du dann auch an Sozialabgaben und Lohnsteuerpauschalen denken musst. Die folgende Tabelle bezieht sich auf soloselbstständige Kleinunternehmer, also Kleinunternehmer ohne Angestellte.
Kleinunternehmer | ohne Steuerberater: | mit Steuerberater: |
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