22. Nov 2018 | Buchhaltung

Steueränderungen 2019 im Überblick

Der Jahreswechsel bringt in jedem Jahr Änderungen in der Gesetzgebung mit sich. Vor allem das Steuerrecht wird laufend verändert, indem der Gesetzgeber Anpassungen vornimmt, Mängel behebt oder Vorgaben der EU in nationales Recht umwandelt. Welche Steueränderungen 2019 auf Dich zukommen, erfährst Du hier.

  1. Änderungen im Umsatzsteuergesetz
  2. Anpassungen des Investmentsteuergesetzs
  3. Änderungen im Körperschaftsteuergesetz
  4. Verbesserungen bei der Reisekostenabrechnung
  5. Steuerentlastung für Familien
  6. Die wichtigsten Steuertermine 2019
Steueränderungen 2019
Der Jahreswechsel bringt immer Neues mit sich. Das sind die Steueränderungen 2019! (Bild © unsplash.com)

Geplante Steueränderungen 2019

Nicht nur Steuerfachkräfte wie Steuerberater, Buchhalter und Wirtschaftsfprüfer müssen sich hinsichtlich des Steuerrechtes laufend informieren. Neue Steuergesetze betreffen Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in gleichem Maße wie Angestellte und Arbeiter. Im Zentrum der Steueränderungen 2019 stehen die folgenden steuerlichen Aspekte:

Änderungen im Umsatzsteuergesetz – welche sind das?

Neuerungen für Geschenkgutscheine
Für die Vergabe von Gutscheinen passte der Gesetzgeber im Rahmen der Steueränderungen 2019 die Regelungen mit Blick auf die Vorgaben der EU Gutschein-Richtlinie an. Bisher vergaben Unternehmen Sach- und Warengutscheine sowie Wertgutscheine. Die Neuerung unterscheidet Gutscheine nun als Einzweck- und Mehrzweckgutscheine.

Einzweckgutscheine zeichnen sich dadurch aus, dass der Ort der Lieferung oder Leistung sowie der Gegenstand oder die Dienstleistung beim Ausstellen des Gutscheins feststehen. Als Ort ist die Länderbezeichnung ausreichend. Auch die anfallende Mehrwertsteuer steht beim Einzweckgutschein fest. Auf die im Einzweckgutschein bezeichnete Leistung muss das Unternehmen bereits bei der Ausstellung des Gutscheins Umsatzsteuer erheben.

Der Mehrzweckgutschein hingegen lässt den Ort der Erfüllung oder aber die anfallende Mehrwertsteuer offen. Für die Ausstellung eines Mehrzweckgutscheins erhebt der Unternehmer keine Umsatzsteuer. Erst wenn der Kunde seinen Gutschein einlöst, fällt die Umsatzsteuer an. Die Regelung bezieht sich nicht auf Gutscheine für Preisnachlässe oder -erstattungen. Auch Fahrkarten und Eintrittskarten sind von der Regelung ausgenommen.

Wusstest Du, dass durch den Brexit B2B Lieferungen nach Großbritannien nicht mehr umsatzsteuerfrei sind? Hier erfährst Du mehr über die steuerlichen Folgen des Brexits!

Mehr Kontrolle im Online Handel 

Aufzeichnungspflicht: Online-Marktplätze
Eine der wichtigsten Steueränderungen 2019 soll dem Steuerbetrug in Online Handel abhelfen. Betreiber von Online-Marktplätzen haften mit der Einführung der neuen Paragrafen im Umsatzsteuergesetz §22e und §22f UStG für die Umsatzsteuer der Händler, die ihre Plattform nutzen. Das Gesetz verpflichtet Plattformbetreiber in Deutschland zur Erfassung der Daten ihrer Händler, um diese bei Bedarf an das Finanzamt zu übermitteln. Händler müssen dem Marktplatzbetreiber auf Nachfrage ihre steuerliche Umsatzregistrierung nachweisen. Sofern der Betreiber der Online Plattform seinen Pflichten nicht nachkommt, muss er für dafür aufkommen, wenn sein Händler die Umsatzsteuer nicht bezahlt. 

Umsatzsteuer für die Schweiz – Online-Versandhandel

Versandhandel mit Kleinsendungen
Auch der Online-Handel deutscher Unternehmer mit der Schweiz verändert sich. Verzichtete der Schweizer Fiskus bislang bei Kleinsendungen aus dem Ausland, deren Steuerbetrag weniger als fünf Schweizer Franken betrug, auf die Erhebung von Einfuhrsteuer vollständig, führen Schweizer Steueränderungen 2019 eine Besteuerung ein. Ab Januar des neuen Jahres entsteht für Händler aus dem Schweizer Ausland Umsatzsteuerpflicht, sobald sie die Umsatzgrenze von 100.000 CHF überschreiten. Demnach unterliegen Händler außerhalb der Schweiz ab Januar des kommenden Jahres der Schweizer Mehrwertsteuerpflicht, wenn sie Kleinsendungen dorthin versenden und damit einen Umsatz erzielen, der oberhalb der Umsatzgrenze liegt.

Von der Neuerung sind Händler ausgenommen, die ihre Waren nicht im Rahmen eines Online Versandhandels anbieten. Ihre Lieferungen fallen nach wie vor nicht unter die Schweizer Mehrwertsteuerpflicht.

Anpassungen der Investmentsteuerreform – was bedeutet das?

Aktienfonds, Immoblienfonds und Mischfonds
Die Kapitalbeteiligungsquote bei Aktienfonds wird von bisher 51% auf 50% reduziert. Bei der Berechnung der Kapitalbeteiligungsquote soll lediglich das Aktivvermögen relevant sein, während Verbindlichkeiten unberücksichtigt bleiben.

Änderungen im Körperschaftsteuergesetz – welche sind das?

Verlustabzugsregelung
Nach der Regelung des entfällt der Verlust einer Körperschaft zu einem Anteil, wenn ein Käufer innerhalb von 5 Jahren zwischen 25 bis zu 50 Prozent der Anteile erwirbt. Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist die Verlustabzugsregelung, wie sie das Körperschaftsteuergesetz im § 8c KStG vorsieht, verfassungswidrig. Daher hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung eingeführt. Diese besagt, dass der § 8c Satz 1 und § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG nicht anzuwenden sind. Betroffen sind unmittelbare Beteiligungserwerbe von Anteilen an Kapitalgesellschaften vor dem 01. Januar 2016.

Welche Verbesserungen bei der Reisekostenabrechnung gibt es?

Der Bundesrat stimmte 2018 der Änderung in der zu. Damit passt der Gesetzgeber die Werte für die Sachbezüge der Entwicklung von Verbraucherpreisen an. 

Anpassung der Sachbezugswerte
Die Sachbezugswerte für betrieblich veranlasste Reisen bezeichnen die Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft, die während einer Betriebs- oder Dienstreise anfallen. Mit der Änderung der Entgeltverordnung erhöhen sich ab 2019 die Beträge für Unterkunft und Verpflegung, die im Rahmen einer Reisekostenabrechnung steuerlich geltend gemacht werden können.

Die steuerlich absetzbaren Beträge für Verpflegung steigen pro Monat von bisher 246 Euro auf 251 Euro. Das Frühstück kann statt wie bisher bis zu 1,73 Euro nunmehr bis zu 1,77 Euro steuerlich abgesetzt werden. Für Mittag- und Abendessen können nun 3,30 Euro statt der bisher 3,23 Euro geltend gemacht werden. Der Monatswert für Übernachtung oder Miete beträgt 231 Euro anstatt bisher 226 Euro.

Steuerentlastung für Familien – was verändert sich?

Mit dem so genannten „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ – kurz Familienentlastungsgesetz – möchte der Gesetzgeber die finanzielle Situation von Familien verbessern. Das Familienentlastungsgesetz gehört zu den zentralen Steueränderungen 2019 und betrifft vor allem die folgenden Kernpunkte:

Erhöhung des Kindergelds 
Das Kindergeld wird zum 1. Juli 2019 für jedes Kind um 10 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern dann 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. 

Kinderfreibetrag wird steigen
Auch den steuerlichen Kinderfreibetrag hebt der Gesetzgeber in zwei Schritten an. Zum 1. Januar 2019 steigt der Freibetrag um 192 Euro von bisher 7.428 Euro auf nunmehr 7.620 Euro. Im darauffolgenden Jahr erhöht sich der Kinderfreibetrag erneut um denselben Betrag auf 7.812 Euro. 

Mehr Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag bezeichnet den Teil des Einkommens von jedem Steuerpflichtigen in Deutschland, auf den der Staat keine Einkommensteuer erhebt. Zur finanziellen Entlastung aller Bürger, allen voran der Familien mit Kindern, steigt der steuerliche Grundfreibetrag ebenso in zwei Schritten. Beträgt der Grundfreibetrag derzeit 9.000 Euro, steigt er im Jahr 2019 auf 9.168 Euro. Im Jahr 2020 klettert der Grundfreibetrag dann noch einmal auf 9.408 Euro. 

Was sind die wichtigsten Steuertermine 2019?

Für die Erklärung der verschiedenen Steuerarten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Termine eingerichtet. Grundsätzlich müssen Steuerpflichtige zwischen den monatlichen, vierteljährlichen und ganzjährigen Steuererklärungen unterscheiden. 

Verschiebung durch Wochenende und Feiertage

Fallen die festgesetzten Termine auf ein Wochenende oder auf Feiertage, dann gilt der darauf folgende Werktag als Abgabetermin. 

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer für ihre Mitarbeiter müssen Unternehmen monatlich bis zum 10. Kalendertag des Monats an das Finanzamt abführen. Dazu gehört auch die Kirchenlohnsteuer.

Umsatzsteuer

Unternehmen und Selbstständige geben regulär neben ihren Umsatzsteuervoranmeldungen eine jährliche Umsatzsteuererklärung ab. Diese muss bis zum 31. Juli beim Finanzamt abgegeben sein. 

Umsatzsteuervoranmeldungen

Neben der jährlichen Umsatzsteuer fallen Voranmeldungen zur Umsatzsteuer an. Die Termine für die Abgabe sind entweder monatlich oder vierteljährlich festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt durch das zuständige Finanzamt und richtet sich nach der Umsatzsteuerschuld, die im vorangegangenen Kalenderjahr zu bezahlen war. Die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung fällt jeweils auf den 10. Kalendertag des Monats, der auf den Abrechnungszeitraum folgt. Der Termin für die vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist auf den 10. Kalendertag des Folgemonats nach dem Abrechnungsquartal angesetzt. 

Dauerfristverlängerung

Für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann jeder Unternehmer eine Dauerfristverlängerung beantragen. Die Fristverlängerung verschiebt den regulären Abgabetermin um vier Wochen auf den entsprechenden Kalendertag des Folgemonats.

Einkommensteuer

Die jährliche Erklärung der Einkommensteuer erfolgt zum 31. Juli des Jahres, das auf das Abrechnungsjahr folgt. 

Einkommensteuervorauszahlungen

Je nach Einkommen müssen Steuerpflichtige neben ihrer jährlichen Steuererklärung auch unterjährige Voranmeldungen erstellen. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind jeweils am 10. Kalendertag der Monate März, Juni, September und Dezember fällig.

Körperschaftssteuer

Die Erstellung der Erklärung zur Körperschaftsteuer muss zum 31. Juli für das vorangehende Jahr erfolgen. Die Termine für die Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer fallen auf dieselben Daten wie für die Vorauszahlungen der Einkommensteuer. Somit sind sie jeweils zum 10. Kalendertag der Monate März, Juni, September und Dezember zu erstellen.

Gewerbesteuer

Betriebe, die Gewerbesteuer entrichten, müssen die Erklärung hierzu bis zum 31. Juli erstellen. 

Gewerbesteuervorauszahlung

Die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer sind vierteljährlich fällig. Die Termine fallen jeder Jahr auf die 15. Kalendertage der Monate Februar, Mai, August und November.

Zusammenfassende Meldung

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dreiecksgeschäften müssen zusammenfassende Meldungen beim Finanzamt abgegeben werden. Diese müssen 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats beim Finanzamt eingehen. Bei entsprechend geringen Umsätzen ist auch eine vierteljährliche Abgabe zum 25. Kalendertag des Folgemonats nach dem entsprechenden Quartal möglich. 

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