17. Nov 2020 | Buchhaltung

Steueränderungen 2021 auf einen Blick

Das Steuerrecht ist stetig im Wandel und jedes Jahr gibt es gesetzliche Änderungen, die Steuerzahler*innen auf dem Schirm haben sollten. Wer nicht gerade als Steuerberater arbeitet oder ein ausgeprägtes Interesse an Steuern hat, kann im jährlich wechselnden Rechtswirrwarr schnell den Überblick verlieren. In diesem Artikel geben wir Dir deshalb ein kurzes Update und zeigen, welche Steueränderungen 2021 auf Dich zukommen.

  1. Anhebung des Umsatzsteuersatzes
  2. Anhebung des Grundfreibetrags
  3. Neue Tarifstufen im Einkommensteuergesetz
  4. Erweiterung des Familienentlastungsgesetzes
  5. Erweiterung des Behinderten-Pauschbetrags und Fahrtkosten-Pauschale
  6. Wichtige Steuertermine 2021
Auch im kommenden Jahr gibt es wieder steuerliche Änderungen, die es zu beachten gilt. Hier findest Du alle Steueränderungen 2021.

Umsatzsteuer – zurück zur Normalität

Die Corona-Pandemie hat viele Bereich des alltäglichen Lebens geprägt und auch das Steuerrecht ist davon nicht verschont geblieben. Zum 01.07.2020 wurde ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 16% bzw. 5% beschlossen, der der aktuell angeschlagenen Wirtschaft eine Last von den Schultern nehmen soll. Diese Regelung war allerdings nur als temporäre Lösung geplant und ab 01.01.2021 geht es für Steuerzahlende zumindest steuerrechtlich wieder zurück zur Normalität; Ab Januar 2021 gelten erneut die bisher üblichen 19% bzw. 7% Umsatzsteuer. Laut Gesetzgeber sollten alle Leistungen, die mit gesenktem Umsatzsteuersatz begonnen wurden, im Idealfall bis spätestens 31.12.2020 abgeschlossen werden, um Unklarheit bei Abrechnung und Versteuerung zu vermeiden.

Gut zu wissen:
Die Umsatzsteuer, die ausgewiesen wird, wenn Du Rechnungen schreibst, kannst Du in Billomat ganz einfach in wenigen Klicks anpassen, sodass die Software diese ab Januar in korrekter Form für all Deine Belege übernimmt. In unseren kommenden Webinaren erfährst Du mehr zur Anpassung der Umsatzsteuer in Billomat.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Im Einkommensteuergesetz gibt es 2021 gute Neuigkeiten! Zur Sicherstellung des Existenzminimums steuerpflichtiger Bürgerinnen und Bürger beschloss die Bundesregierung, den Grundfreibetrag nach §32a Abs. 1 EstG ab Anfang nächsten Jahres in zwei Schritten anzuheben. Wohingegen der Grundfreibetrag aktuell noch bei 9.408€ liegt, sieht der Gesetzesentwurf für 2021 einen Freibetrag von 9.696€ vor, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 288€ entspricht. In der verabschiedeten Version der Gesetzesneuerung ist sogar von einer Erhöhung um 336€ die Rede. Somit kannst Du in 2021 bis zu 9.744€ jährlich verdienen, ohne einkommensteuerpflichtig zu werden. Diese Regelung soll besonders einkommensschwächeren Schichten das Leben erleichtern. Auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten wird parallel zum Grundfreibetrag angepasst.

Neue Tarifgrenzen im Einkommenssteuergesetz

Durch den neuen Grundfreibetrag verschieben sich auch die bisher geltenden Grenzen der Einkommensteuertarife nach §32a Abs. 1 EstG für die VZ 2021 und 2022. Demnach wird der Spitzensteuersatz von 45% in 2021 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 274.613€ fällig – in 2022 sogar erst ab 278.732€. Als Vergleich: In 2020 gilt der Höchststeuersatz des EStG bereits ab 270.501€.

Das zweite Familienentlastungsgesetz kommt!

Auch für Familien gibt es 2021 Grund zur Freude: Ergänzend zum bereits geltenden ersten Familienentlastungsgesetz beschloss der Koalitionsvertrag diesbezüglich ein weiteres Gesetz, das sowohl das Kindergeld als auch die aktuellen Kinderfreibeträge zugunsten der Familie verbessert. Nach §6 BKGG werden ab Januar 2021 somit 15€ mehr pro Kind ausgezahlt, was Eltern mit einem oder zwei Kindern 219€ Unterstützung pro Kind und ab dem dritten Nachwuchs 225€ gewährt. Jedes weitere Kind wird laut Gesetzgeber mit 250€ staatlich unterstützt.

Hinsichtlich des Kinderfreibetrags steigt die Grenze für jedes Elternteil von 2.586€ auf 2.730€ und auch der Betreuungsfreibetrag liegt im kommenden Jahr bei 1.464€ und somit 144€ über dem Wert von 2020. Die aus Kinder- und Betreuungsfreibetrag entstehende steuerliche Freistellung beträgt dadurch ganze 8.388€ für jedes berücksichtigungsfähige Kind und soll laut Gesetzgeber dazu dienen, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten des Nachwuchs in angemessenem Maße zu decken.

Stärkere Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Mit einem am 29. Oktober beschlossenen Gesetz ermöglicht der Bundestag Menschen mit Behinderung neue Wege der steuerlichen Begünstigung. Der Behinderten-Pauschbetrag, der sich nach dem Grad der Behinderung richtet und laut §33b Abs. 3 Satz 2 EStG betroffenen Menschen die Option bietet, einen steuerlichen Pauschbetrag für die finanzielle Kompensation ihrer täglichen Aufwendungen wahrzunehmen, wird 2021 für jeden Behinderungs-grad verdoppelt. Außerdem wird die veraltete Systematik des Behinderungsgrades neu überdacht und an das Sozialrecht angepasst; Wohingegen bisher nur Menschen mit einem Behinderungsgrad von 25 oder höher bezuschusst wurden, sieht der Gesetzgeber ab 2021 bereits eine Förderung ab einem Grad von 20 vor. Für Menschen, die nach §33b Abs. 6 EStG als hilflos eingestuft werden, blind oder taub sind, soll der Pauschbetrag auf 7.400€ verdoppelt werden.

Für eine Modernisierung im Gesetz sorgt die behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale, die 2021 komplett neu eingeführt werden soll. Betroffene mit einer Behinderung von mindestens 80 oder 70 mit dem Merkzeichen G werden ab kommendem Jahr eine Pauschale von 900€ erhalten. Die Merkzeichen aG, BI und H erlauben hingegen eine Mobilitätspauschale von 4.500€, die unter Abzug der zumutbaren Belastung einen Aufwandausgleich für private und medizinische Fahrkosten bieten soll.

Alle Steuertermine 2021 im Überblick

Damit Du bei all den Steueränderungen 2021 keinen wichtigen Termin versäumst, findest Du im Folgenden eine Auflistung aller Daten, die Du für Deine Steuer im Kopf behalten solltest.

Tipp:
Den Kalender haben wir für Dich auch als PDF erstellt. Du kannst den Steuerkalender hier downloaden und ausdrucken.
DatumSteuertermin
01. JanuarNormalisierung des Umsatzsteuersatzes (19% bzw. 7%)
11. JanuarLohnsteuer 12/20
Lohnsteuer 2020 Jahreszahler
Umsatzsteuervorauszahlung 12/20 ohne Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuervorauszahlung 11/20 mit Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer IV/20 ohne Dauerfristverlängerung
27. JanuarBeiträge Sozialversicherung 01/21
10. FebruarLohnsteuer 01/21
Umsatzsteuervorauszahlung 01/21 ohne Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuervorauszahlung 12/20 mit Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuersondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer IV/20 mit Dauerfristverlängerung
17. FebruarGewerbesteuer I/21
Grundsteuer I/21
24. FebruarBeiträge Sozialversicherung 02/21
28. FebruarEinkommensteuererklärung 2019 (ACHTUNG: Nur soweit Angehörige steuerberatender Berufe die Erklärungen erstellen)
10. MärzEinkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung I/21
Lohnsteuer 02/21
Umsatzsteuer 01/21 mit Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer 02/21 ohne Dauerfristverlängerung
29. MärzBeiträge Sozialversicherung 03/21
12. AprilLohnsteuer I/21
Lohnsteuer 03/21
Umsatzsteuer 03/21 ohne Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer 02/21 mit Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer I/21 ohne Dauerfristverlängerung
28. AprilBeiträge Sozialversicherung 04/21
10. MaiLohnsteuer 04/21
Umsatzsteuer 04/21 ohne Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer 03/21 mit Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer I/21 mit Dauerfristverlängerung
17. MaiGewerbesteuer II/21
Grundsteuer II/21
27. MaiBeiträge Sozialversicherung 05/21
10. JuniEinkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung II/21
Lohnsteuer 05/21
Umsatzsteuer 05/21 ohne Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer 04/21 mit Dauerfristverlängerung
28. JuniBeiträge Sozialversicherung 06/21
12. JuliLohnsteuer II/21
Lohnsteuer 06/21
Umsatzsteuer 05/21 mit Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer 06/21 ohne Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer II/21 ohne Dauerfristverlängerung
28. JuliBeiträge Sozialversicherung 07/21
31. JuliUmsatzsteuer Jahreserklärung 2020
Einkommensteuererklärung 2020 (soweit Angehörige steuerberatender Berufe die Erklärungen erstellen, verlängert sich diese Frist bis zum 28.02.2022)
10. AugustLohnsteuer 07/21
Umsatzsteuer 06/21 mit Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer 07/21 ohne Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer II/21 mit Dauerfristverlängerung
16. AugustGewerbesteuer III/21
Grundsteuer III/21
27. AugustBeiträge Sozialversicherung 08/21
10. SeptemberEinkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung III/21
Lohnsteuer 08/21
Umsatzsteuer 08/21 ohne Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer 07/21 mit Dauerfristverlängerung
28. SeptemberBeiträge Sozialversicherung 09/21
11. OktoberLohnsteuer III/21
Lohnsteuer 09/21
Umsatzsteuer 08/21 mit Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer 09/21 ohne Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer III/21 ohne Dauerfristverlängerung
27. OktoberBeiträge Sozialversicherung 10/21
10. NovemberLohnsteuer 10/21
Umsatzsteuer 09/21 mit Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer 10/21 ohne Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer III/21 mit Dauerfristverlängerung
15. NovemberLohnsteuer 10/21
Gewerbesteuer IV/21
Grundsteuer IV/21
26. NovemberBeiträge Sozialversicherung 11/21
10. DezemberEinkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung IV/21
Lohnsteuer 11/21
Umsatzsteuer 10/21 mit Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer 11/21 ohne Dauerfristverlängerung
28. DezemberBeiträge Sozialversicherung 12/21

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