17. Nov 2020 | Buchhaltung
Das Steuerrecht ist stetig im Wandel und jedes Jahr gibt es gesetzliche Änderungen, die Steuerzahler*innen auf dem Schirm haben sollten. Wer nicht gerade als Steuerberater arbeitet oder ein ausgeprägtes Interesse an Steuern hat, kann im jährlich wechselnden Rechtswirrwarr schnell den Überblick verlieren. In diesem Artikel geben wir Dir deshalb ein kurzes Update und zeigen, welche Steueränderungen 2021 auf Dich zukommen.
Die Corona-Pandemie hat viele Bereich des alltäglichen Lebens geprägt und auch das Steuerrecht ist davon nicht verschont geblieben. Zum 01.07.2020 wurde ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 16% bzw. 5% beschlossen, der der aktuell angeschlagenen Wirtschaft eine Last von den Schultern nehmen soll. Diese Regelung war allerdings nur als temporäre Lösung geplant und ab 01.01.2021 geht es für Steuerzahlende zumindest steuerrechtlich wieder zurück zur Normalität; Ab Januar 2021 gelten erneut die bisher üblichen 19% bzw. 7% Umsatzsteuer. Laut Gesetzgeber sollten alle Leistungen, die mit gesenktem Umsatzsteuersatz begonnen wurden, im Idealfall bis spätestens 31.12.2020 abgeschlossen werden, um Unklarheit bei Abrechnung und Versteuerung zu vermeiden.
Im Einkommensteuergesetz gibt es 2021 gute Neuigkeiten! Zur Sicherstellung des Existenzminimums steuerpflichtiger Bürgerinnen und Bürger beschloss die Bundesregierung, den Grundfreibetrag nach §32a Abs. 1 EstG ab Anfang nächsten Jahres in zwei Schritten anzuheben. Wohingegen der Grundfreibetrag aktuell noch bei 9.408€ liegt, sieht der Gesetzesentwurf für 2021 einen Freibetrag von 9.696€ vor, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 288€ entspricht. In der verabschiedeten Version der Gesetzesneuerung ist sogar von einer Erhöhung um 336€ die Rede. Somit kannst Du in 2021 bis zu 9.744€ jährlich verdienen, ohne einkommensteuerpflichtig zu werden. Diese Regelung soll besonders einkommensschwächeren Schichten das Leben erleichtern. Auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten wird parallel zum Grundfreibetrag angepasst.
Durch den neuen Grundfreibetrag verschieben sich auch die bisher geltenden Grenzen der Einkommensteuertarife nach §32a Abs. 1 EstG für die VZ 2021 und 2022. Demnach wird der Spitzensteuersatz von 45% in 2021 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 274.613€ fällig – in 2022 sogar erst ab 278.732€. Als Vergleich: In 2020 gilt der Höchststeuersatz des EStG bereits ab 270.501€.
Auch für Familien gibt es 2021 Grund zur Freude: Ergänzend zum bereits geltenden ersten Familienentlastungsgesetz beschloss der Koalitionsvertrag diesbezüglich ein weiteres Gesetz, das sowohl das Kindergeld als auch die aktuellen Kinderfreibeträge zugunsten der Familie verbessert. Nach §6 BKGG werden ab Januar 2021 somit 15€ mehr pro Kind ausgezahlt, was Eltern mit einem oder zwei Kindern 219€ Unterstützung pro Kind und ab dem dritten Nachwuchs 225€ gewährt. Jedes weitere Kind wird laut Gesetzgeber mit 250€ staatlich unterstützt.
Hinsichtlich des Kinderfreibetrags steigt die Grenze für jedes Elternteil von 2.586€ auf 2.730€ und auch der Betreuungsfreibetrag liegt im kommenden Jahr bei 1.464€ und somit 144€ über dem Wert von 2020. Die aus Kinder- und Betreuungsfreibetrag entstehende steuerliche Freistellung beträgt dadurch ganze 8.388€ für jedes berücksichtigungsfähige Kind und soll laut Gesetzgeber dazu dienen, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten des Nachwuchs in angemessenem Maße zu decken.
Mit einem am 29. Oktober beschlossenen Gesetz ermöglicht der Bundestag Menschen mit Behinderung neue Wege der steuerlichen Begünstigung. Der Behinderten-Pauschbetrag, der sich nach dem Grad der Behinderung richtet und laut §33b Abs. 3 Satz 2 EStG betroffenen Menschen die Option bietet, einen steuerlichen Pauschbetrag für die finanzielle Kompensation ihrer täglichen Aufwendungen wahrzunehmen, wird 2021 für jeden Behinderungs-grad verdoppelt. Außerdem wird die veraltete Systematik des Behinderungsgrades neu überdacht und an das Sozialrecht angepasst; Wohingegen bisher nur Menschen mit einem Behinderungsgrad von 25 oder höher bezuschusst wurden, sieht der Gesetzgeber ab 2021 bereits eine Förderung ab einem Grad von 20 vor. Für Menschen, die nach §33b Abs. 6 EStG als hilflos eingestuft werden, blind oder taub sind, soll der Pauschbetrag auf 7.400€ verdoppelt werden.
Für eine Modernisierung im Gesetz sorgt die behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale, die 2021 komplett neu eingeführt werden soll. Betroffene mit einer Behinderung von mindestens 80 oder 70 mit dem Merkzeichen G werden ab kommendem Jahr eine Pauschale von 900€ erhalten. Die Merkzeichen aG, BI und H erlauben hingegen eine Mobilitätspauschale von 4.500€, die unter Abzug der zumutbaren Belastung einen Aufwandausgleich für private und medizinische Fahrkosten bieten soll.
Damit Du bei all den Steueränderungen 2021 keinen wichtigen Termin versäumst, findest Du im Folgenden eine Auflistung aller Daten, die Du für Deine Steuer im Kopf behalten solltest.
Datum | Steuertermin |
01. Januar | Normalisierung des Umsatzsteuersatzes (19% bzw. 7%) |
11. Januar | Lohnsteuer 12/20 Lohnsteuer 2020 Jahreszahler Umsatzsteuervorauszahlung 12/20 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuervorauszahlung 11/20 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer IV/20 ohne Dauerfristverlängerung |
27. Januar | Beiträge Sozialversicherung 01/21 |
10. Februar | Lohnsteuer 01/21 Umsatzsteuervorauszahlung 01/21 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuervorauszahlung 12/20 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuersondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer IV/20 mit Dauerfristverlängerung |
17. Februar | Gewerbesteuer I/21 Grundsteuer I/21 |
24. Februar | Beiträge Sozialversicherung 02/21 |
28. Februar | Einkommensteuererklärung 2019 (ACHTUNG: Nur soweit Angehörige steuerberatender Berufe die Erklärungen erstellen) |
10. März | Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung I/21 Lohnsteuer 02/21 Umsatzsteuer 01/21 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 02/21 ohne Dauerfristverlängerung |
29. März | Beiträge Sozialversicherung 03/21 |
12. April | Lohnsteuer I/21 Lohnsteuer 03/21 Umsatzsteuer 03/21 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 02/21 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer I/21 ohne Dauerfristverlängerung |
28. April | Beiträge Sozialversicherung 04/21 |
10. Mai | Lohnsteuer 04/21 Umsatzsteuer 04/21 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 03/21 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer I/21 mit Dauerfristverlängerung |
17. Mai | Gewerbesteuer II/21 Grundsteuer II/21 |
27. Mai | Beiträge Sozialversicherung 05/21 |
10. Juni | Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung II/21 Lohnsteuer 05/21 Umsatzsteuer 05/21 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 04/21 mit Dauerfristverlängerung |
28. Juni | Beiträge Sozialversicherung 06/21 |
12. Juli | Lohnsteuer II/21 Lohnsteuer 06/21 Umsatzsteuer 05/21 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 06/21 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer II/21 ohne Dauerfristverlängerung |
28. Juli | Beiträge Sozialversicherung 07/21 |
31. Juli | Umsatzsteuer Jahreserklärung 2020 Einkommensteuererklärung 2020 (soweit Angehörige steuerberatender Berufe die Erklärungen erstellen, verlängert sich diese Frist bis zum 28.02.2022) |
10. August | Lohnsteuer 07/21 Umsatzsteuer 06/21 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 07/21 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer II/21 mit Dauerfristverlängerung |
16. August | Gewerbesteuer III/21 Grundsteuer III/21 |
27. August | Beiträge Sozialversicherung 08/21 |
10. September | Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung III/21 Lohnsteuer 08/21 Umsatzsteuer 08/21 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 07/21 mit Dauerfristverlängerung |
28. September | Beiträge Sozialversicherung 09/21 |
11. Oktober | Lohnsteuer III/21 Lohnsteuer 09/21 Umsatzsteuer 08/21 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 09/21 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer III/21 ohne Dauerfristverlängerung |
27. Oktober | Beiträge Sozialversicherung 10/21 |
10. November | Lohnsteuer 10/21 Umsatzsteuer 09/21 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 10/21 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer III/21 mit Dauerfristverlängerung |
15. November | Lohnsteuer 10/21 Gewerbesteuer IV/21 Grundsteuer IV/21 |
26. November | Beiträge Sozialversicherung 11/21 |
10. Dezember | Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung IV/21 Lohnsteuer 11/21 Umsatzsteuer 10/21 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 11/21 ohne Dauerfristverlängerung |
28. Dezember | Beiträge Sozialversicherung 12/21 |
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