11. Jul 2018 | Buchhaltung

Wer muss eine Steuererklärung für Verstorbene machen?

Die Situation ist schwierig genug, doch nach dem Tod ist eine letzte Steuererklärung für Verstorbene nötig. Bis zu ihrem Tod bleibt jede Person steuerpflichtig. Nach dem Tod gehen Besitz und Vermögen in das Eigentum der Erben über. Wer ein Erbe antritt, ist von dem Moment an auch verpflichtet, die Vermögenswerte mit dem eigenen Einkommen und Besitz zu versteuern.

Kein leichtes Thema, doch sie muss gemacht werden: Steuererklärung für Verstorbene
Kein leichtes Thema, doch sie muss gemacht werden: Steuererklärung für Verstorbene. (Bild © unsplash.com)

Was muss von wem gezahlt werden?

Doch die Erben übernehmen auch alle noch ausstehenden finanziellen Verpflichtungen des Toten. So kommen mit dem Erbe durchaus auch die Steuerschulden des Verstorbenen auf die Hinterbliebenen zu. Auch um diesbezüglich alles mit dem Finanzamt zu klären, ist die letzte Steuererklärung wichtig. Steuerschulden sind Verbindlichkeiten, die zum Nachlass gehören, sie mindern also das Vermögen. Egal, ob sie aus dem letzten Lebensjahr resultieren oder schon älter sind: Erst wenn auch alle Steuerschulden beglichen sind, lässt sich feststellen, wieviel Vermögen tatsächlich übrig bleibt und ob darauf Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Andererseits kann natürlich statt einer Nachzahlung auch eine Steuererstattung anstehen.

Die Erben sind also nicht nur verpflichtet, die letzten Steuerangelegenheiten des Toten zu regeln, es ist durchaus auch in ihrem eigenen Interesse, hier klare Verhältnisse zu schaffen.

Es ist also ratsam, die letzte Steuererklärung nicht auf die lange Bank zu schieben oder rasch einen Steuerberater mit ins Boot zu holen. Vielleicht reicht es auch, das Steuerberaterbüro zu kontaktieren, das bisher das Mandat für die verstorbene Person inne hatte. Dann haben die Hinterbliebenen einen Ansprechpartner, der sich mit den Steuerdingen des Erblassers hervorragend auskennt. Wenn es nur immer so einfach wäre! Für die Mehrzahl der Erben heißt es vermutlich erstmal: Papiere sortieren, Unterlagen suchen, Durchblick verschaffen. Besonders wichtig ist das im Fall einer Wohnungsauflösung: Was bei einer übereilten Entrümpelung an Dokumenten versehentlich im Müll landet, ist nur schwer wiederzubeschaffen.

Die letzte Steuererklärung für Verstorbene – was muss ich beachten?

Für die letzte Steuererklärung des Verstorbenen ist dessen vorletzte hilfreich. Viel wird sich an den Angaben nicht geändert haben. In jedem Fall zeigt sich schonmal grundlegend, welche Einkünfte vorhanden waren und welche Werte versteuert wurden. In welcher Höhe hat der Steuerpflichtige bisher Versicherungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge und Versorgungsansprüche steuerlich geltend gemacht? Dann gilt es, genau diese Belege auch für die noch ausstehende Steuererklärung zu finden.

Aus dem zuletzt erhaltenen Steuerbescheid lässt sich darauf schließen, ob noch alte Steuerschulden zu begleichen sind. Es kann sein, dass auch noch mehr als nur die eine Steuererklärung noch  aussteht. Vielleicht war die Steuererklärung für das Jahr vor dem Tod noch nicht fertig, da sie noch nicht fällig war. Vielleicht wurde das Thema Steuern auch mehrere Jahre lang vernachlässigt, weil dem Tod eine lange Krankheit und hohe Belastung für die pflegenden Angehörigen voraus ging.

Alles geregelt?

Klar ist: Die Erben müssen die letzten Steuerangelegenheiten des Erblassenden regeln. Dazu sollten sie als erstes klären, dass das Finanzamt ihnen Auskünfte erteilen darf. Liegt der Erbschein als Beleg vor, dann darf das Finanzamt auch Auskünfte über zurückliegende Steuerjahre geben. Die Fristen sind bei einer Steuererklärung für Verstorbene genau wie für jeden anderen Steuerpflichtigen. Die Erben können aber im Rahmen der üblichen Verlängerungsmöglichkeiten für Abgabefristen einen Aufschub beantragen.

Erbengemeinschaften teilen sich Steuerschulden genau wie Erstattungen entsprechend ihren Erbanteilen.

Ähnliche Fragen:

Billomat folgen: