23. Mrz 2020 | Buchhaltung
Als Unternehmer musst Du Dich mit allen Aspekten des Steuergesetzes befassen. Da Du als Selbstständiger ein anderes Risiko hinsichtlich Deines Einkommens zu tragen hast als Angestellte und Beamte, solltest Du über Einsparmöglichkeiten bei der Steuer genau informiert sein. Ob Dir ein Steuerfreibetrag für Selbstständige zusteht und wie Du diesen errechnest, erklären wir Dir hier.
Unter dem Steuerfreibetrag versteht der Gesetzgeber eine bestimmte Summe aus Deinem Einkommen, die nicht unter die Abgabenpflicht fällt. Erst ab dem ersten Euro, der oberhalb des Steuerfreibetrags liegt, greift die steuerliche Abgabe. Demnach ist jeder Euro, der über den Freibetrag hinaus geht, zum jeweiligen Steuersatz zu versteuern.
Einen speziellen Steuerfreibetrag für Selbstständige gibt es nicht. Selbstständige Steuerzahler werden steuerlich behandelt wie jeder andere steuerpflichtige Arbeiter und Angestellte auch. Grundsätzlich wird von jedem Steuerpflichtigen das erwirtschaftete Einkommen als Grundlage zur Versteuerung herangezogen. Dabei ist es unerheblich, wie dieses erwirtschaftet wurde. Vom erwirtschafteten Einkommen bleibt der so genannte Grundfreibetrag – der Steuerfreibetrag für Selbstständige, Arbeiter und Angestellte – von der Versteuerung ausgenommen. Das bedeutet, dass das Finanzamt bei der Berechnung der Steuerlast den Freibetrag nicht mit einbezieht.
Die steuerlichen Grundfreibeträge hat der Gesetzgeber im Einkommenssteuergesetz festgelegt. Im § 32a Abs. 1.1 EStG ist der Grundfreibetrag für Alleinstehende mit einer Höhe von 9.408 Euro (Stand 2020) angegeben. Gemeinsam veranlagte Ehepaare genießen einen Steuerfreibetrag in Höhe von 18.816 Euro.
Der Gesetzgeber geht bei der Gewährung des Grundfreibetrags davon aus, dass die Summen dem von ihm angesetzten Existenzminimum entsprechen.
Im § 32a Abs 1.2. bis 1.5. EStG führt der Gesetzgeber die Berechnung der Einkommenssteuer unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags aus. Auf Grundlage der angegebenen Formeln kann jeder Steuerzahler seine Einkommenssteuer selbst berechnen.
Die Berechnung der Einkommensteuer basiert auf fünf Steuersätzen, die auf unterschiedlichen Einkommensintervallen beruhen.
Die Formeln zur Berechnung der Steuer sind nicht ganz unkompliziert, wie zum Beispiel die Berechnung der Einkommenssteuer für den dritten Einkommensintervall zeigt. Das Einkommensteuergesetz gibt für die Berechnung der Steuerschuld im dritten Einkommensintervall mit der Formel (212,02 * z + 2.397) * z + 972,79 genau vor.
Der Wert z entspricht dabei einem Zehntausendstel des Einkommens, das 14.532 Euro Euro übersteigt. Wem die Rechnungen zu kompliziert sind, der findet im Internet einen Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen.
Unternehmen, die ein Gewerbe angemeldet haben, müssen Gewerbesteuer bezahlen. Die Steuer fällt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab einem Ertrag von 24.500 Euro pro Kalenderjahr an. Vereine und juristische Personen öffentlichen Rechts genießen lediglich einen Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro pro Jahr. Kapitalgesellschaften können keinen Steuerfreibetrag bei der Gewerbesteuer geltend machen. Der Steuerfreibetrag für Selbstständige, Personengesellschaften und andere Unternehmen ist im Gewerbesteuergesetz unter § 11 GewStG ausgeführt. Die Höhe der Gewerbesteuer wird durch Kommunen und Gemeinden festgelegt, die die Steuer erheben.
Laut § 32 Abs. 6 EStG steht allen Elternpaaren ein Steuerfreibetrag in Höhe von 7.812 Euro (Stand 2020) für jedes Kind zu. Alleinerziehenden Selbstständigen kommt die Hälfte zugute. Wer den Freibetrag nutzt, verzichtet im Gegenzug auf das Kindergeld. Sobald Du bei Deiner Steuererklärung eine Anlage Kind abgibst, prüft das Finanzamt durch die so genannte Günstigerprüfung, welche Variante für Dich vorteilhafter ausfällt und legt diese für die Steuerberechnung fest.
Der Kinderfreibetrag kommt jedem Elternpaar sowie jedem Alleinerziehenden unabhängig von seiner beruflichen Stellung zu. Demnach profitieren sowohl Arbeiter und Angestellte, also auch Selbstständige von der steuerlichen Begünstigung durch den Kinderfreibetrag. Der Steuerfreibetrag wird laufend an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst, um der Versorgung und Betreuung von Kindern Rechnung zu tragen.
Der Kinderfreibetrag setzt sich aus zwei Freibeträgen zusammen. Der Freibetrag für das Existenzminimum eines Kindes stellt die Aufwendungen für die Versorgung von Kindern steuerfrei. Dieser Versorgungsfreibetrag ist in den letzten Jahren stetig angestiegen und wird im Jahr 2020 noch einmal angehoben. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf BEA hingegen ist in den vergangenen Jahren gleich geblieben. Die Entwicklung des gesamten Kinderfreibetrages in den Jahren 2018 bis 2020 zeigt einen jährlichen Anstieg an. Im Jahr 2020 kommen Eltern in den Genuss einer weiteren Anpassung des Kinderfreibetrags.
Kinderfreibetrag | 2018 | 2019 | 2020 |
Freibetrag für das Existenzminimum eines Kindes | 2.394 Euro | 2.490 Euro | 2.586 Euro |
Freibetrag für den Bedarf im Rahmen von Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) | 1.320 Euro | 1.320 Euro | 1.320 Euro |
Kinderfreibetrag pro Elternteil (für Alleinerziehende) | 3.714 Euro | 3.810 Euro | 3.906 Euro |
Kinderfreibetrag für gemeinsam veranlagte Ehepaare | 7.428 Euro | 7.620 Euro | 7.812 Euro |
In Deiner Einkommensteuererklärung füllst Du für jedes Deiner Kinder eine eigene Anlage aus. In diese trägst Du die steuerliche Identifikationsnummer IdNr Deines Kindes ein. Die Nummer hast Du nach der Geburt des Kindes vom Finanzamt erhalten. Danach gibst Du im Formular an, ob Du einen Anspruch auf Kindergeld für das betroffene Kind hast. Mit der Abgabe der Anlage Kind ermittelt das Finanzamt durch die Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag für Dich steuerlich vorteilhafter ausfällt als die Kindergeldzahlungen. Wenn Du mit dem Kinderfreibetrag mehr Steuern sparen kannst, dann wird das Finanzamt von selbst auf Dich zukommen und Dich darüber aufklären.
Mit dem Sparerpauschbetrag können insbesondere Kleinanleger und Sparer, die in kleinen Schritten ein Vermögen aufbauen, Steuern sparen. Der Sparerpauschbetrag bezeichnet einen Betrag aus Kapitalerträgen, für den Du keine Steuern bezahlen musst. Denn in der Regel musst Du alle Einkünfte aus Zinsen eines Sparkontos sowie Dividenden oder Aktiengewinne versteuern. Dank des Sparerpauschbetrags ist jedoch ein bestimmter Betrag aus dem zu versteuernden Einkommen durch Kapitalerträge von der Besteuerung ausgenommen.
Erträge aus Sparbuchzinsen, Dividenden oder Wertpapieren erhältst Du durch das Kreditinstitut, bei dem Du Dein Sparkonto oder Dein Depot hast. Das Kreditinstitut zieht automatisch von den Kapitalerträgen 25 Prozent an Abgeltungssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie auch Kirchensteuer ab. Die Versteuerung erledigst demnach nicht Du selbst, sondern Dein Kreditinstitut.
Damit Du Deinen Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen kannst, musst Du bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Sobald Du dort den entsprechenden Freistellungsauftrag gestellt hast, berücksichtigt das Kreditinstitut bei der Abführung der Abgeltungssteuer den Sparerpauschbetrag automatisch, indem es diesen steuerfrei stellt.
Wenn Du bei mehreren Banken Sparkonten und Wertpapierdepots hast, dann stellst Du für jedes Kreditinstitut einen eigenen Freistellungsauftrag. Die Gesamtsumme des Sparerpauschbetrags teilst Du in diesem Fall auf die verschiedenen Freistellungsaufträge auf. In jedem Freistellungsauftrag gibst Du Deine Steueridentifikationsnummer an. Auf diese Weise kontrolliert das Finanzamt, ob Du die Höchstsumme für den Sparerpauschbetrag gegebenenfalls überschritten hast. In diesem Fall kommt es zu Steuernachzahlungen. Daher solltest Du genau darauf achten, dass Deine Freistellungsaufträge den Höchstbetrag für den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.
Jeder Sparer darf seine Kapitalerträge in Höhe von insgesamt 801 Euro mit Hilfe des Freistellungsauftrags von der Steuer befreien lassen. Der Sparerpauschbetrag von Ehepaaren beträgt mit insgesamt 1.602 Euro das Doppelte. Nicht nur Erwachsene können den Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Steuerfreibetrag steht auch Kindern zu. So können Eltern zum Beispiel für ihre minderjährigen Kinder einen gesonderten Freistellungsauftrag stellen. Auch für die Kinder beträgt der Steuerfreibetrag von Kapitalerträgen insgesamt 801 Euro.
Der Ausbildungsfreibetrag soll Eltern durch einen Steuerfreibetrag entlasten, wenn sich Kinder in der Berufsausbildung befinden. Doch die Voraussetzungen für den Ausbildungsfreibetrag sind sehr eng gesteckt. Denn der Steuerfreibetrag kann nur unter den folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
Für Kinder, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, um einen Ausbildungsfreibetrag zu erhalten, greift unter den hierfür geltenden Voraussetzungen der reguläre Betreuungsfreibetrag. Die Ausbildungskosten von Kindern, die zum Beispiel noch minderjährig sind oder während ihrer Berufsausbildung zu Hause wohnen, werden demnach durch den normalen Kinderfreibetrag mit dem dazu gehörenden Freibetrag für den Bedarf im Rahmen von Betreuung, Erziehung und Ausbildung BEA in Höhe von 1.320 Euro berücksichtigt.
Der jährliche Ausbildungsfreibetrag soll die Kosten, die im Rahmen der Berufsausbildung eines Kindes anfallen, pauschal durch einen Steuerfreibetrag abfedern. Der Ausbildungsfreibetrag liegt bei 924 Euro pro Jahr (Stand 2020). Die Höhe des Ausbildungsfreibetrags ist im Einkommensteuergesetz § 33a Absatz 2 angegeben. Für jedes Kind gewährt der Gesetzgeber nur einmal einen Ausbildungsfreibetrag. Für eine zweite oder aufbauende Ausbildung Deines Kindes kannst Du demnach keinen weiteren Ausbildungsfreibetrag mehr geltend machen. Wenn die Eltern nicht eine gemeinsame Veranlagung für ihre Steuer gewählt haben, erhält jeder Elternteil die Hälfte des Ausbildungsfreibetrags.
Für die Nutzung des Ausbildungsfreibetrags ist nicht erforderlich, dass für die Ausbildung des Kindes tatsächlich Kosten oder ein Mehraufwand anfallen. Ein Nachweis für angefallene Aufwendungen ist daher nicht erforderlich. Für jedes Kind, das die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, gewährt der Gesetzgeber grundsätzlich einen eigenen Steuerfreibetrag für die Berufsausbildung. Um den Ausbildungsfreibetrag geltend zu machen, bezeichnest Du diesen in Deiner Einkommensteuererklärung unter den Angaben für die außergewöhnlichen Belastungen.
Selbstständige, die in mehreren Arbeitsverhältnissen stehen, sollten ihre berufliche Konstellation vorab gründlich prüfen. Denn wer neben seiner Selbstständigkeit in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, dem liegen Stolpersteine im Weg. Zwar führst Du als Arbeitnehmer bereits monatlich Steuern an den Fiskus ab. Doch bei der Jahressteuererklärung zählt der Fiskus sämtliche Einnahmen noch einmal zusammen und versteuert diese. Aufgrund Deines Gesamteinkommens kannst Du dabei in eine höhere Steuerstufe rutschen. Dadurch kann es trotz bereits geleisteter Steuerzahlungen zu empfindlichen Nachzahlungen kommen.
Der Grundfreibetrag für die Steuer steht jedem Steuerpflichtigen zu. Der Freibetrag ist in den Steuertabellen des Finanzamts integriert und wird automatisch berücksichtigt. Demnach ist für den Freibetrag kein Antrag zu stellen. Das Finanzamt zieht den Grundfreibetrag automatisch vom Jahreseinkommen ab, um den Steuersatz und die Steuerschuld zu ermitteln. Auch Arbeitgeber berücksichtigen den Grundfreibetrag automatisch, wenn sie die Lohnsteuer ihrer Mitarbeiter berechnen.
Der Steuerfreibetrag bezeichnet das Einkommen, das steuerfrei bleibt. Sämtliche Einnahmen von Steuerpflichtigen, die unterhalb des Freibetrags liegen, werden demnach nicht besteuert. Lediglich das Einkommen, das den Freibetrag überschreitet, wird mit Steuer belegt.
Zwar bezeichnet auch die Steuerfreigrenze einen Betrag, der steuerfrei bleibt. Überschreitet jedoch zum Beispiel das Einkommen eine steuerliche Freigrenze, ist der gesamte Betrag zu versteuern.
Typischen Beispiele für Freigrenzen
Für private Verkäufe gilt eine Freigrenze von 600 Euro. Bleiben die Einnahmen für private Verkäufe unterhalb der Freigrenze, ist keine Steuer zu bezahlen. Bei Übersteigen der Freigrenze hingegen müssen alle Einnahmen, die der Steuerpflichtige durch Privatverkäufe erzielt hat, versteuert werden.
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern Sachzuwendungen gewähren. Für diese gilt eine Freigrenze von 44 Euro pro Monat. Übersteigt die Sachzuwendung die Freigrenze, sind sämtliche Zuwendungen zu versteuern.