13. Sep 2018 | Buchhaltung
Das Firmenauto verursacht hohe Kosten sowohl in der Anschaffung als auch durch die laufenden Betriebskosten, wie Versicherung, Steuer oder Benzin. Beim Autokauf kannst Du als Unternehmer aber auch sparen. Was Du wissen solltest, damit das Steuern sparen beim Autokauf auch sicher funktioniert, erklären wir Dir hier.
Sofern du Deinen Firmenwagen vorwiegend für Deine unternehmerische Tätigkeit einsetzt, kannst Du ihn dem Betriebsvermögen zuschlagen. Hierfür ist es sinnvoll, das Fahrzeug im Namen Deiner Firma zu kaufen. Durch die Abschreibung minderst Du den Gewinn Deiner Firma, indem der Kaufpreis des Fahrzeugs als Investition behandelt wird. Die steuerliche Geltendmachung setzt Du mittels der sogenannten Abschreibung um.
Der Abschreibungsbetrag ist grundsätzlich mit dem Kaufpreis Deines Fahrzeugs identisch. Dabei gilt es jedoch zu unterscheiden, ob Du die Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis in die Abschreibung hinein nehmen, oder ob Du sie anders behandeln musst.
Die Abschreibung eines Wirtschaftsguts mit einem relativ hohen Anschaffungspreis erstreckt sich über mehrere Jahre. Dabei hat der Gesetzgeber genau festgelegt, welche Wirtschaftsgüter über wieviele Jahre hinweg abzusetzen sind. Hierfür stellt das Bundesfinanzministerium die so genannte AfA-Tabelle zur Verfügung. Fahrzeuge sind laut Punkt 4.2.1. der Tabelle über sechs Jahre hinweg abzuschreiben.
Eine Abschreibung kann auch von den Vorgaben der AfA-Tabelle abweichen, was jedoch eine entsprechende Begründung mit den dazu gehörigen Belegen erfordert. Für die Abschreibung teilst Du den Einkaufspreis in sechs Teile und schreibst jeweils den gleichen Teil über die Jahre der Nutzung hinweg jährlich entsprechend ab. Hast Du Dein Fahrzeug unterhalb des Jahres gekauft, dann musst Du die Monate entsprechend berücksichtigen.
Im Erstjahr der Anschaffung kannst Du eine zusätzliche Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises in Anspruch nehmen. Die Sonderabschreibung ist im Einkommensteuergesetz durch den § 7g Abs. 5 EStG geregelt. Darin knüpft der Gesetzgeber die Sonderabschreibung an folgende Voraussetzungen:
Trifft das erste Kriterium und eines der beiden weiteren Kriterien zu, dann kannst Du die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen.
Der § 7g Abs. 5 EStG regelt auch den so genannten Investitionsabzugsbetrag (IAB). Der Investitionsabzugsbetrag bietet kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter bereits vor ihrer Anschaffung steuerlich abzusetzen. Alleine die Absicht, einen Firmenwagen oder ein anderes bewegliches Wirtschaftsgut für Deinen Betrieb anzuschaffen, berechtigt Dich zu einem Investitionsabzug. Doch wann kannst Du den Investitionsabzugsbetrag nutzen?