13. Sep 2018 | Buchhaltung

Steuern sparen beim Autokauf – das solltest Du wissen

Steuervorteile mit dem Firmenauto

Das Firmenauto verursacht hohe Kosten sowohl in der Anschaffung als auch durch die laufenden Betriebskosten, wie Versicherung, Steuer oder Benzin. Beim Autokauf kannst Du als Unternehmer aber auch sparen. Was Du wissen solltest, damit das Steuern sparen beim Autokauf auch sicher funktioniert, erklären wir Dir hier.

  1. Wie kann ich beim Autokauf Steuern sparen?
  2. Wie ermittle ich den Abschreibungsbetrag?
  3. Wie funktioniert die Abschreibung?
  4. Wann ist eine Steuerersparnis durch Sonderabschreibung möglich?
  5. Steuern sparen beim Autokauf durch Investitionsabzug – wann geht das?
Steuern sparen beim Autokauf
Benzin, Wartung, Versicherung. Ein Firmenwagen ist teuer. Wir erklären Dir, wie Du schon beim Autokauf Steuern sparen kannst. (Bild © unsplash.com)

Wie kann ich beim Autokauf Steuern sparen?

Sofern du Deinen Firmenwagen vorwiegend für Deine unternehmerische Tätigkeit einsetzt, kannst Du ihn dem Betriebsvermögen zuschlagen. Hierfür ist es sinnvoll, das Fahrzeug im Namen Deiner Firma zu kaufen. Durch die Abschreibung minderst Du den Gewinn Deiner Firma, indem der Kaufpreis des Fahrzeugs als Investition behandelt wird. Die steuerliche Geltendmachung setzt Du mittels der sogenannten Abschreibung um. 

Wie ermittle ich den Abschreibungsbetrag?

Der Abschreibungsbetrag ist grundsätzlich mit dem Kaufpreis Deines Fahrzeugs identisch. Dabei gilt es jedoch zu unterscheiden, ob Du die Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis in die Abschreibung hinein nehmen, oder ob Du sie anders behandeln musst. 

  • Abschreibung ist Nettokaufpreis: Der Nettokaufpreis Deines neuen Autos ist mit dem Gesamtbetrag der Abschreibung gleich zu setzen. Das gilt, wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist. 
  • Abschreibungsbetrag ist Bruttokaufpreis: Bist Du als Unternehmer hingegen umsatzsteuerbefreit, dann setzt Du den Bruttokaufpreis des Fahrzeugs mit dem Abschreibungsbetrag gleich.
  • Was geschieht mit der Umsatzsteuer? Wenn Dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, dann bist Du auch zum Abzug bezahlter Vorsteuer berechtigt. Die Umsatzsteuer aus dem Anschaffungspreis behandelst Du als bezahlte Vorsteuer, die Du von Deinen Umsatzsteuereinnahmen abziehst. Der Abzug der bezahlten Vorsteuer vermindert den Umsatzsteuerbetrag, den Du eingenommen hast und an das Finanzamt abführen musst. 

Wie funktioniert die Abschreibung?

Die Abschreibung eines Wirtschaftsguts mit einem relativ hohen Anschaffungspreis erstreckt sich über mehrere Jahre. Dabei hat der Gesetzgeber genau festgelegt, welche Wirtschaftsgüter über wieviele Jahre hinweg abzusetzen sind. Hierfür stellt das Bundesfinanzministerium die so genannte AfA-Tabelle zur Verfügung. Fahrzeuge sind laut Punkt 4.2.1. der Tabelle über sechs Jahre hinweg abzuschreiben.

Eine Abschreibung kann auch von den Vorgaben der AfA-Tabelle abweichen, was jedoch eine entsprechende Begründung mit den dazu gehörigen Belegen erfordert. Für die Abschreibung teilst Du den Einkaufspreis in sechs Teile und schreibst jeweils den gleichen Teil über die Jahre der Nutzung hinweg jährlich entsprechend ab. Hast Du Dein Fahrzeug unterhalb des Jahres gekauft, dann musst Du die Monate entsprechend berücksichtigen.

Wann ist eine Steuerersparnis durch Sonderabschreibung möglich?

Im Erstjahr der Anschaffung kannst Du eine zusätzliche Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises in Anspruch nehmen. Die Sonderabschreibung ist im Einkommensteuergesetz durch den § 7g Abs. 5 EStG geregelt. Darin knüpft der Gesetzgeber die Sonderabschreibung an folgende Voraussetzungen:

  • Im Jahr des Erwerbs und im darauffolgenden Jahr setzt Du den Firmenwagen zu mehr als 90% für Dein Unternehmen ein. Hierfür musst Du ein Fahrtenbuch als Beleg führen. 
  • Wenn Du eine Bilanz erstellst: Dein Betriebsvermögen beträgt maximal 235.000 Euro im Vorjahr
  • Wenn Du eine Einnahmenüberschussrechnung erstellst: Dein Gewinn im Vorjahr liegt bei maximal 100.000 Euro

Trifft das erste Kriterium und eines der beiden weiteren Kriterien zu, dann kannst Du die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen.

Steuern sparen beim Autokauf durch Investitionsabzug – wann geht das?

Der § 7g Abs. 5 EStG regelt auch den so genannten Investitionsabzugsbetrag (IAB). Der Investitionsabzugsbetrag bietet kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter bereits vor ihrer Anschaffung steuerlich abzusetzen. Alleine die Absicht, einen Firmenwagen oder ein anderes bewegliches Wirtschaftsgut für Deinen Betrieb anzuschaffen, berechtigt Dich zu einem Investitionsabzug. Doch wann kannst Du den Investitionsabzugsbetrag nutzen?

  • die private Nutzung Deines Firmenwagens beträgt in den Jahren der Anschaffung und des Folgejahres nicht mehr als 10 Prozent
  • Bei Bilanzerstellung: Das Betriebsvermögen beträgt bis zu 235.000 Euro
  • Bei Erstellung einer EÜR: der Gewinn liegt bei maximal 100.000 Euro
  • Für Land- und Forstwirte: der Wert des Wirtschaftsguts beträgt maximal 125.000 Euro 

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