23. Dez 2019 | Buchhaltung

Steuern sparen zum Jahresende – so klappt’s!

Ein arbeitsreiches Jahr geht zu Ende. Wer guten Umsatz und Gewinn gemacht hat, fragt sich jetzt, was noch zu tun ist, um nicht mehr Steuern zu zahlen als nötig. Sinnvolle Investitionen und Investitionsabzugsrücklagen können die Steuerlast senken. Planlose Einkäufe sind dagegen oft wenig hilfreich. So klappt’s mit dem Steuern sparen zum Jahresende!

steuern sparen zum jahresende
Ein weiteres Jahr neigt sich dem Ende zu und gerade die Weihnachtseinkäufe reißen einem ein riesiges Loch in den Geldbeutel. Da wäre es doch schön, zum Jahresende hin noch Steuern sparen zu können! (©Fotolia)

Beim Steuern sparen zum Jahresende sind Betriebsausgaben das erste Mittel der Wahl. Ausgaben senken den Unternehmensgewinn. Aber Betriebsausgaben müssen sinnvoll sein und gut geplant werden. Wer zum Jahresende noch schnell ein hochwertiges, neues Notebook anschafft, sollte sich klar darüber sein: Es wird nach abgeschrieben, drei Jahre lang ab dem Monat der Anschaffung. Für dieses Steuerjahr bleibt bei einem Dezember-Einkauf also nur 1/36 als abziehbare Betriebsausgabe für dieses Jahr. Mit der Umsatzsteuer sieht es anders aus. Die kann immer vollständig in dem Jahr der Anschaffung als Vorsteuer gezogen werden.

Sinnvoll Steuern sparen zum Jahresende

Wer den teuren neuen Computer ganz sicher im Laufe der kommenden drei Jahre anschaffen möchte, kann aber zum Beispiel für dieses Steuerjahr einen sogenannten Investitionsabzugsbetrag zurücklegen. Das kennt man auch unter dem Begriff Ansparabschreibung. Du legst sozusagen eine Rücklage an. Darüber kannst du in einem umsatzstarken Jahr bis zu 40% der geplanten Ausgabe vorab steuersparend einbringen. Wenn du die geplante Anschaffung tatsächlich tätigst, wird der Investitionsabzugsbetrag wieder eingerechnet. Das ist etwas unübersichtlich: Dein Steuerberater kann dir dabei sicher helfen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter statt großer Anschaffungen

Kleinvieh macht auch Mist. Auch kleine Beträge können zusammen eine Steuerersparnis ausmachen. Da Büromöbel, Firmenwagen etc. über mehrere Jahr abgeschrieben werden, bringen sie dir am Jahresende steuerlich wenig, verursachen aber großen du-musst-dich-entscheiden-Stress beim Einkauf. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Dinge für Werkstatt, Büro etc. die einen Einkaufswert von weniger als 800 Euro haben. Diese werden im Jahr der Anschaffung komplett von der Steuer abgesetzt.

Alles abgesichert? Altersvorsorge und Versicherungen prüfen

Betriebsausgaben sind aber nicht alles. Wer über Betriebsausgaben Steuern sparen will, muss sich klar sein, dass er mehrere Euro ausgibt, bevor er bei der Steuer einen einspart. Gerade Einzelunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige können ihre Steuerlast auch an anderer Stelle senken. Über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln sie den Gewinn. Die Einkommenssteuer errechnet sich für sie erst am Ende der Einkommenssteuererklärung. Und darin sind auch Berufsunfähigkeits– und Lebensversicherungen, Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, Altersvorsorge und finanzieller Aufwand für abhängige Personen, also zum Beispiel Unterhaltszahlungen für eigene Kinder, die beim anderen Elternteil leben.

Wer über Steuern sparen am Jahresende nachdenkt, sollte sich also auch nochmal mit Finanz- und Versicherungsberatern zusammen setzen und prüfen ob der Versicherungsschutz und die Altersvorsorge so noch angemessen sind und ob eventuell langfristig mehr investiert werden kann und soll. Vielleicht ergeben sich dabei sogar teilweise günstigere Konditionen bei gleicher Versicherungsleistung. Regelmäßig nachzufragen, statt alles jahrelang so laufen zu lassen, lohnt sich.

Vorsteuerabzug: Dezember oder IV. Quartal rechtzeitig erledigen

Die im ausklingenden Jahr gezahlte Umsatzsteuer kann dem nächsten Jahr zugerechnet werden, wenn du die Umsatzsteuervoranmeldung für das vierte Quartal bzw. Dezember zu spät ausfüllst. Also: zackig erledigen – auch wenn du sonst eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldung nutzt. Am besten das Finanzamt kann das Geld bis zum 10.1. des Folgejahres einziehen.

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