14. Juli 2021 | Buchhaltung

Steuerpauschalen – diese Pauschalen kannst Du absetzen

Um sowohl dem Steuerpflichtigen als auch dem Finanzamt den Aufwand für die Steuererklärung und deren Prüfung zu erleichtern, hat der Gesetzgeber Steuerpauschalen eingerichtet. Mit den Steuerpauschalen können Steuerpflichtige ihre Ausgaben zu einer vorgegebenen Summe zusammenfassen, um sie steuerlich geltend zu machen. Welche Steuerpauschalen es gibt, wann Du sie verwenden kannst und in welchen Fällen ihr Einsatz zu empfehlen ist, erfährst Du hier.

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In vielen Bereichen kannst Du als Steuerzahler Pauschalen in Anspruch nehmen, um die Steuerlast zu senken. In diesem Beitrag stellen wir Dir die wichtigsten Steuerpauschalen für Deine Steuererklärung vor! (Bild © unsplash.com)

  1. Was bedeutet eine Pauschale?
  2. Was sind Steuerpauschalen?
  3. Welche Steuerpauschalen kannst Du in der Steuererklärung absetzen?
  4. Welche Steuerpauschalen gibt es darüber hinaus?

Was bedeutet eine Pauschale?

Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff Pauschale einen Durchschnittswert. Anstatt vieler verschiedener Einzelposten, die in der Regeln genau aufzulisten, zu benennen und zu belegen sind, benennt die Pauschale einen Betrag, der auf eine generelle und allgemein gültige Schätzung zurück geht. Damit dient die Pauschale als Ersatz für das Zusammenzählen vieler verschiedenen Einzelposten, um eine Auflistung überflüssig zu machen.

Was sind Steuerpauschalen?

Steuerpauschalen sollen die Steuererklärung vereinfachen. Der Fiskus setzt für bestimmte Ausgabenposten einen Betrag fest, der vom Steuerpflichtigen als Steuerpauschale in Anspruch genommen werden kann. Der Pauschbetrag ist unabhängig vom tatsächlichen Ausgabenbetrag und kann steuerlich geltend gemacht werden, ohne dafür einen Beleg erbringen zu müssen.

Welche Steuerpauschalen gibt es, die Du absetzen kannst?

Der Gesetzgeber ermöglicht den Steuerzahlern, für verschiedene Bereiche, die mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, Pauschalen in Anspruch zu nehmen, um die Steuerlast zu senken. Die wichtigsten Pauschalen sind:

  • Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer
  • Werbungskostenpauschale für Rentner
  • Pendlerpauschale
  • Verpflegungspauschale
  • Sparerpauschbetrag
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag
  • Kinderfreibetrag
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Pflegepauschbetrag
  • Behindertenpauschale
  • Altersentlastungsbetrag
  • Telefonkostenpauschale
  • Kontoführungspauschale
  • Bewerbungskostenpauschale

Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Die Werbungskostenpauschale soll generell beruflich bedingte Ausgaben steuermindernd berücksichtigen. Sie umfasst zum Beispiel Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit, Ausgaben für Fachliteratur oder für Fortbildungen sowie für spezielle Berufskleidung. Wer für seine berufliche Tätigkeit höhere Ausgaben als 1.000 Euro hatte und diese auch belegen kann, hat die Möglichkeit, höhere Werbungskosten anzugeben und auf die Pauschale zu verzichten.

Werbungskostenpauschale für Rentner

Auch für Rentner gewährt der Staat einen Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro pro Jahr. Bei der Berechnung der Steuer zieht das Finanzamt den Pauschbetrag automatisch vom zu versteuernden Einkommen des Rentners ab. Auch für Rentner gilt, dass sie höhere Ausgaben geltend machen können, wenn sie ihre absetzbaren Aufwendungen belegen können.

Pendlerpauschale

Für die Fahrt zur Arbeit entstehen vielen Arbeitnehmern empfindliche Kosten. Oftmals übersteigen die Fahrtkosten zur Arbeit die Werbungskostenpauschale, sodass die Inanspruchnahme der Pendlerpauschale ein günstigeres Ergebnis für die Steuerersparnis liefert. Die Pendlerpauschale setzt die Entfernung in Kilometern für die einfache Strecke zur Arbeit an. Das bedeutet, dass nicht die Hin- und Rückfahrt, sondern nur eine einfache Fahrt zur Berechnung der insgesamt gefahrenen Kilometer zugrunde zu legen ist. Für jeden Kilometer bis zum 20. Kilometer können Arbeitnehmer 30 Cent ansetzen. Für 2021 bis 2023 steigt die Pauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent.

Verpflegungspauschale

Die Verpflegungspauschale, die auch als Verpflegungsmehraufwand bezeichnet wird, ist ein Bestandteil der Reisekostenabrechnung. Mit ihr können Steuerpflichtige ihre Aufwendungen absetzen, die ihnen im Rahmen von Dienstreisen entstanden sind. Die Pauschale kann immer dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen für die Reise nicht steuerfrei ausgezahlt hat. Die Höhe der Verpflegungspauschale richtet sich nach dem Zielort und der Dauer der Reise. Für Reisen innerhalb Deutschland gelten drei Pauschbeträge:

  • An- und Abreisetag: 14 Euro pro Tag
  • Reisedauer ab 8 Stunden: 14 Euro
  • Reisedauer je 24 Stunden: 28 Euro

Welche Steuerpauschalen können für Reisen ins Ausland abgesetzt werden?

Für Reisen ins Ausland gelten andere Verpflegungspauschalen. Sämtliche Beträge sind in einer Übersicht über die Pauschbeträge für Verpflegungsaufwendungen im Ausland aufgelistet, die das Bundesfinanzministeriums im Internet bereitstellt. Demnach können Steuerzahler zum Beispiel für eine Reise nach Sydney pro Tag 68 Euro für die Verpflegung sowie weitere 184 Euro für die Übernachtung als Verpflegungspauschale absetzen.

Sparerpauschbetrag

Wer Kapitalerträge erzielt, muss diese versteuern. Dabei gilt ein Freibetrag von 801 Euro, der steuerfrei ist. Ehepaare, die zusammenveranlagt sind, genießen einen Sparerpauschbetrag von 1.602 Euro. Zur steuerlichen Geltendmachung ist bei der Bank ein Freistellungsauftrag zu erteilen.

Sonderausgaben-Pauschbetrag

Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung, für die Altersvorsorge, für Spenden und Mitgliedsbeiträge sowie für Ausbildungen und die Kirchensteuer können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Wer keine Sonderausgaben angeben kann, hat die Möglichkeit, alternativ den Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro für Unverheiratete und 72 Euro für Ehepaare geltend zu machen.

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Kinderfreibetrag

Wer Kinder hat und kein Kindergeld bezieht, kann einen Kinderfreibetrag geltend machen. Der Kinderfreibetrag bezeichnet denjenigen Teil des Einkommens, der nicht versteuert wird. Im Jahr 2020 liegt der Freibetrag bei 2.586 Euro pro Kind und im Jahr 2021 bei 2.730 Euro. Bei der Bearbeitung der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob der Kinderfreibetrag oder der Bezug von Kindergeld für den Steuerpflichtigen günstiger ausfällt.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende haben in vielen Lebensbereichen ein erhöhtes Maß an Belastungen zu tragen, während sie zugleich alleine für die Erziehung ihrer Kinder Verantwortung tragen. Um Alleinerziehende in ihrer besonderen Situation zu entlasten, wird ihnen ab 2020 ein Entlastungsbetrag in Höhe von 4.008 Euro zuerkannt. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro dazu.

Pflegepauschbetrag

Steuerpflichtige, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, können einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro geltend machen. Voraussetzung für die Geltendmachung des Pflegepauschbetrags ist ein Pflegegrad 4 oder Merkzeichen H oder Bl. Der Pauschbetrag kann nur geltend gemacht werden, wenn der Betroffene keine Vergütung in anderer Form erhält.

Behindertenpauschale

Behinderte haben eine besonders hohe Belastung zu tragen, die sich im Berufsleben auch finanziell niederschlägt. Daher können Behinderte abhängig vom Grad ihrer Behinderung einen Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 310 bis 1.420 Euro geltend machen. Ab 2021 kann eine Pauschale in der doppelten Höhe von 620 bis 2.840 Euro geltend gemacht werden. Neu ist der Pauschalbetrag von 384 Euro, die ab 2021 schon ab einem Grad der Behinderung von 20 anfällt.

Altersentlastungsbetrag

Rentner, die über 64 Jahre alt sind, können den Altersentlastungsbetrag nutzen. Mit dem Entlastungsbetrag sinkt das zu versteuernde Einkommen um höchstens 1.908 Euro pro Jahr. Die Anwendung des Altersentlastungsbetrags erfolgt automatisch durch das Finanzamt aufgrund des angegebenen Geburtsdatums.

Telefonkostenpauschale

Arbeitnehmer, die ihr privates Telefon oder Smartphone auch für die Arbeit einsetzen, können die Telefonkostenpauschale in Anspruch nehmen. Dabei können sie einen Betrag in Höhe von 20 Prozent der tatsächlich anfallenden Telefonkosten absetzen. Der angesetzte Betrag darf jedoch 240 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Zudem ist die berufliche Nutzung des Telefons oder Smartphones zu belegen.

Kontoführungspauschale

Die Ausgaben, die Arbeitnehmern für die Führung ihres Gehaltskontos entstehen, können sie in Form der Kontoführungspauschale absetzen. Sie beträgt 16 Euro pro Jahr.

Bewerbungskostenpauschale

Für jede Bewerbung, die per Post abgeschickt wird, erkennt das Finanzamt eine Bewerbungskostenpauschale von 8,50 Euro an. Dahingegen können elektronische Bewerbungen mit 2,50 Euro angesetzt werden.

Welche Steuerpauschalen gibt es darüber hinaus?

In besonderen Fällen können Steuerzahler noch weitere Steuerpauschalen in Anspruch nehmen. Zum Beispiel können Berufstätige, die eine spezielle Arbeitskleidung während ihrer beruflichen Tätigkeit tragen müssen, die Kosten für die Reinigung mit einer Reinigungspauschale absetzen. Waschen Singles ihre Berufskleidung zu Hause, können sie zum Beispiel für jeden Kochwaschgang mit Arbeitskleidung eine Reinigungspauschale von 0,77 Euro absetzen.

Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann eine Umzugspauschale geltend machen. Die Höhe richtet sich nach dem Familienstand und danach, ob Kinder zum Haushalt gehören.

Steuerpauschalen gibt es auch für Arbeitsmittel, die mit 110 Euro pro Jahr abgesetzt werden können.

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