07. Nov 2018 | Buchhaltung

Steuerprüfung – Fakten, Wissenswertes, Tipps

Steuerprüfung ist eine ausgesprochen unbeliebte Vokabel. Wer noch nie geprüft wurde, kann sich nur vage vorstellen, was dabei passiert. Selbst wer seine Bücher nach bestem Wissen und Gewissen führt, ist ängstlich, ob nicht versehentlich Fehler passiert sind, die nun auffliegen. Wir haben Fakten, Wissenswertes und Tipps für dich gesammelt, um dem Monster „Steuerprüfung“ unter dem Bett mal mit der Taschenlampe ins Gesicht zu leuchten.

Steuerprüfung
Ist die Buchhaltung gepflegt und ordentlich geführt? Was für ein Glück – eine Steuerprüfung kann jeden treffen! (Bild © unsplash.com)

Wissenswertes und Tipps zum Thema Steuerprüfung

  • Eine Steuerprüfung muss eine Woche vor Beginn angekündigt werden – es sei denn, es besteht in besonderen Fällen die Gefahr, dass Aufklärung vereitelt wird (beim Verdächtigen besteht Fluchtgefahr oder es ist wahrscheinlich, dass er Beweise vernichtet): In solchen Härtefällen ist eine unangemeldete Steuerprüfung vorgesehen.
  • Geprüft werden normalerweise die letzten 3 Betriebsjahre.
  • Anders als allgemeine Steuerprüfungen können sogenannte „Umsatzsteuernachschauen“ völlig unangemeldet und komplett unabhängig von der Betriebsgröße stattfinden!
  • Jedes Unternehmen kann irgendwann geprüft werden. Das nimmt auch Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfer nicht aus. Die Buchhaltung immer penibel ordentlich zu halten, ist deshalb wirklich nicht nur ein nerviger Tipp von Ordnungsfanatikern: Es kann nämlich jedem und jeder passieren, dass die Prüfer vor der Tür stehen! Das gilt vor allem für Umsatzsteuersonderprüfungen.
  • Je größer ein Unternehmen, desto häufiger wird es geprüft.
  • Wer nur selbstständige Nebeneinkünfte oder Einkünfte aus Vermietungen versteuert, wird meist nicht geprüft. (Es ist unwahrscheinlich, kann aber passieren!)
  • Auf Details kommt es an, damit Steuerprüfer nicht misstrauisch werden: Die Eingangsrechnung in der Buchhaltung hat keinen Knick – ist sie vielleicht gar nicht mit der Post gekommen, hat der Überprüfte sie etwa selbst geschrieben?!
  • Ein Anzeichen, dass in den kommenden 3 Jahren eine Steuerprüfung vorgesehen ist, ist der Vermerk Der Bescheid ist nach vorläufig auf dem Steuerbescheid.
  • Immer angenehmer als eine Steuerprüfung in den eigenen Räumen: die Steuerprüfung in die Räume des Steuerberaters zu verlegen. So kann die Prüfung den laufenden Betrieb nicht stören.
  • Kopien relevanter Unterlagen, die dem Prüfer übergeben werden, immer mit dem Datum der Übergabe protokollieren.
  • Falls aus der Steuerprüfung ein neuer Bescheid resultiert, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Wie läuft eine Steuerprüfung ab?

  • Dem Prüfer werden alle relevanten Unterlagen aus der Buchhaltung und deren Kopien in zweifacher Ausführung (Achtung: die Kopien am besten schon vorbereiten, normalerweise genügen die Unterlagen der vergangenen 3 Jahre) vorgelegt.
  • Die Absender sämtlicher Rechnungen werden auf Echtheit überprüft. Vielleicht ist es dir schon einmal passiert, dass dein Finanzamt von dir wissen wollte, welcher Empfänger sich hinter einer deiner ausgestellten Rechnungsnummern verbirgt: Das ist ein Hinweis, dass dieser Kunde geprüft wird – dieses Vorgehen ist ganz üblich.
  • Der Empfänger der Rechnung wird oft im selben Vorgang daraufhin überprüft, ob er diese Rechnung in seiner Steuererklärung angegeben hat. (Falls nicht, steht ihm eventuell seinerseits bald eine Prüfung ins Haus …)
  • Ist die Rechnung zwar authentisch, die Einnahme wurde aber nicht in der Steuererklärung angegeben, erfüllt dies den Straftatbestand der Urkundenfälschung – und die wird härter bestraft als Steuerhinterziehung (in schwerwiegenden Fällen mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe).
  • Ist eine Rechnung nicht authentisch, sondern wahrscheinlich gefälscht, wird die Steuerfahndung eingeschaltet.
  • Die Steuerfahndung ist in begründeten Verdachtsfällen befugt, Wohn- und Geschäftsräume zu filzen, Unterlagen zu beschlagnahmen und Verdächtige zu verhören.
  • Unregelmäßigkeiten, die auf Irrtümern, Missverständnissen oder offensichtlichen Softwarefehlern beruhen, werden auch entsprechend behandelt: Das heißt, der Prüfer berichtigt die Beträge und geht normalerweise lediglich bei einer Anschlussprüfung noch einmal sicher, dass die Fehlerquelle aus der Welt geschafft wurde.

Selbstanzeige kann ein Ausweg sein

Warum auch immer man genau weiß, dass die Steuerprüfung nicht gut ausgehen kann: Eine Selbstanzeige ist möglicherweise ein Ausweg. Solange die Steuerprüfung noch nicht begonnen hat, steht diese Möglichkeit offen, um einer Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Die Selbstanzeige bedeutet, nicht gezahlte Steuern nachzumelden und nachzuzahlen – erspart aber gegebenenfalls eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.

Abschließend noch der Hinweis: Auch Steuerprüfer sind nur Menschen, die ihren Job machen! Biete ihnen während ihrer Arbeit eine Erfrischung an, sei freundlich und kooperativ: Dann habt ihr den Akt beide schnell hinter euch!

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