20. Nov. 2019 | Unternehmenssteuerung

Steuerschulden und Privatinsolvenz – geht das?

Gerade Steuerschulden können zur finanziellen Überlastung und langfristig in eine Insolvenz führen. Nicht nur vom Finanzamt festgesetzte Steuerschätzungen ziehen für viele Steuerzahler die Zahlungsunfähigkeit nach sich. Zwar sind von Steuerrückständen in erster Linie Unternehmer betroffen, während die Privatinsolvenz dem Verbraucher einen Weg aus der Zahlungsunfähigkeit weist. Ob Steuerschulden und Privatinsolvenz sich jedoch grundsätzlich ausschließen, erfährst Du hier.

  1. Ist eine Privatinsolvenz auch für Selbstständige möglich?
  2. Was sind die Unterschiede zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenz?
  3. Steuerschulden und Privatinsolvenz – was ist möglich?
  4. Wofür gibt es die Restschuldbefreiung?
  5. Restschuldbefreiung von Steuerschulden – wo liegen die Grenzen?
  6. Welche Besonderheiten gelten für die Privatinsolvenz bei Steuerschulden?
  7. Welche zusätzlichen Kosten gehen mit Steuerschulden einher?
  8. Wann tritt eine Verjährung bei Steuerschulden ein?
  9. Was können Steuerpflichtige bei Steuerschulden tun?
Steuerschulden und Privatinsolvenz
Steuerschulden betreffen in erster Linie Unternehmer. Aber Steuerschulden und Privatinsolvenz schließen sich nicht immer aus. (Bild © picjumbo.com)

Ist eine Privatinsolvenz auch für Selbstständige möglich?

Für Unternehmer, die Insolvenz anmelden, wird im Normalfall das so genannte Regelinsolvenzverfahren angewendet. Beide Verfahren haben zum Ziel, eine Befreiung von der so genannten Restschuld herbeizuführen. Doch das Verbraucherinsolvenzverfahren hat weniger Hürden als die Regelinsolvenz. Daher ist eine Privatinsolvenz auch für Selbstständige zu bevorzugen.

Um ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Vermögensverhältnisse müssen überschaubar sein. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Überschaubarkeit der finanziellen Gegebenheiten vorliegt, wenn Du weniger als 20 Gläubiger hast.
  • Es dürfen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Wenn Du als Arbeitgeber Schulden beim Finanzamt in Form von Lohnsteuer hast, dann kannst Du nur eine Regelinsolvenz beantragen. Doch grundsätzlich können auch die Lohnsteuern durch eine Restschuldbefreiung erlassen werden. 

Wenn Du beide Voraussetzungen erfüllst, dann kannst Du Deine Steuerschulden und Privatinsolvenz zusammen bringen.

Was sind die Unterschiede zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenz?

Die Regelinsolvenz und die Verbraucherinsolvenz oder Privatinsolvenz unterscheiden sich in ihrer Ausführung, auch wenn die Unterschiede nach der Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2014 stark angeglichen wurden.

Vorteile der Privatinsolvenz:

  • Der gewichtigste Vorteil der Privatinsolvenz liegt in den geringeren Verfahrenskosten.
  • Die Verbraucherinsolvenz ermöglicht einen gerichtlichen Einigungsversuch vor der Eröffnung des Verfahrens. Eine Einigung kann dazu führen, dass ein Insolvenzverfahren nicht mehr erforderlich ist.

Steuerschulden und Privatinsolvenz – was ist möglich?

Laut der Insolvenzordnung (InsO) gehören auch die Schulden beim Finanzamt zu den Insolvenzforderungen. Zwar hat das Finanzamt gegenüber allen anderen möglichen Gläubigern einen bevorzugten Stand. So kann das Amt auch ohne einen Gerichtstitel eine Vollstreckung von Schulden veranlassen. Darüber hinaus erhebt das Finanzamt zeitnah Säumniszuschläge und andere Verspätungsgebühren für rückständige Steuerzahlungen. Für die Restschuldbefreiung von Steuerschulden gelten zudem weitere Einschränkungen. Dennoch fallen sämtliche Steuerarten – von der Einkommensteuer über die Umsatzsteuer bis hin zur Gewerbesteuer – unter die Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. 

Wofür gibt es die Restschuldbefreiung? – der Weg aus der Schuldenfalle

Die Restschuldbefreiung beendet den Status des Schuldners, indem die zu diesem Zeitpunkt verbliebenen offenen Forderungen auf Null gestellt werden. Die Restschuldbefreiung ist das Ergebnis des Insolvenzverfahrens, das einen Ausgleich zwischen Schuldner- und Gläubigerinteressen zum Ziel hat. Im Verfahrensablauf soll den Gläubigern ein möglichst hoher Betrag aus ihren offenen Forderungen zukommen. Zugleich soll auch der Schuldner in absehbarer Zeit wieder wirtschaftliches Handlungsvermögen erlangen.

Das Insolvenzverfahren umfasst die so genannte Wohlverhaltensphase mit einer Dauer von drei Jahren. Innerhalb dieser Zeit bezahlt der Schuldner sämtliche Einnahmen, die über seine pfändungsfreie Grundsicherung hinausgehen, an den Insolvenzverwalter. Dieser leitet die Gelder anteilig an die Gläubigern weiter. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase erfolgt die Restschuldbefreiung. Diese führt dazu, dass alle noch offenen Forderungen fallen gelassen werden und auch nicht mehr rechtskräftig geltend gemacht können. 

Restschuldbefreiung von Steuerschulden – wo liegen die Grenzen?

Wenn Du feststellst, dass Du die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz erfüllst, dann gilt es, die Beschränkungen für die Restschuldbefreiung von Steuerschulden zu begutachten. Denn mit der Insolvenzrechtsreform im Jahr 2014 wurde zwar die Wohlverhaltensperiode von sechs auf drei Jahre verkürzt und damit eine Erleichterung für den Schuldner eröffnet. Doch die Versagung einer Restschuldbefreiung für Steuerschulden wurde im gleichen Zuge verschärft.

So sind seit der Reform Steuerschulden, die aus Steuerstraftaten bestehen, von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Schulden gegenüber dem Finanzamt, die auf eine rechtskräftige Verurteilung im Zusammenhang mit einer Steuerstraftat zurück gehen, können nicht mehr innerhalb eines Insolvenzverfahrens bereinigt werden.

Dazu gehören:

  • Steuerhinterziehung
  • gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel
  • Steuerhehlerei

Die Befreiung von den steuerlichen Restschulden ist auch dann vollständig ausgeschlossen, wenn innerhalb der letzten drei Jahre vor Beantragung des Insolvenzverfahrens eine Deiner Steuererklärungen falsch oder unvollständig waren. 

Welche Besonderheiten gelten für die Privatinsolvenz bei Steuerschulden?

Das Finanzamt nimmt als staatliche Behörde im Gegensatz zu privaten Gläubigern eine besondere Rolle ein. Als Behörde hat das Finanzamt eine bevorzugte Stellung, die seinen Forderungen einen höheren Anspruch verschafft. 

Warum kann das Finanzamt schneller eine Vollstreckung durchführen?

Das Finanzamt benötigt keinen gerichtlichen Titel, um unbezahlte Forderungen vollstrecken zu können. Vielmehr gilt der Steuerbescheid als ausreichendes Dokument, um nach erfolgloser Zustellung von mehreren Zahlungsaufforderungen die Vollstreckung in Gang zu setzen. Private Gläubiger hingegen müssen zuerst einen gerichtlichen Titel über ihre Forderungen erwirken, den sie nur über ein abgeschlossenes Gerichtsverfahren erhalten. Erst der gerichtliche Titel gibt privaten Gläubigern die Möglichkeit an die Hand, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, um ihre Forderungen einzutreiben. Da das Finanzamt keinen gerichtlichen Titel benötigt, um eine Vollstreckung durchzuführen, ziehen Steuerschulden innerhalb sehr kurzer Zeit rechtliche Konsequenzen nach sich, die auch mit vermehrten Kosten einhergehen. 

Wann droht die Vollstreckung durch das Finanzamt?

Eine Vollstreckung durch das Finanzamt richtet sich nach einem fest vorgegebenen Ablauf, der in vier Schritten erfolgt:

  • Steuerbescheid
  • Zahlungsaufforderung
  • Fristsetzung mit Androhung der Vollstreckung
  • Vollstreckung

Mit dem Steuerbescheid teilt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen mit, welchen Steuerbetrag er zu bezahlen hat. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist vier Wochen. Nach dem Verstreichen der Zahlungsfrist schickt das Finanzamt eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist von in der Regel weiteren zwei Wochen. Verstreicht auch die zweite Zahlungsfrist erfolglos, erhält der Steuerpflichtige eine letzte Zahlungsaufforderung mit einer Frist von einer weiteren Woche. Die letzte Zahlungsaufforderung enthält zudem eine Ankündigung der Vollstreckung, wenn der Steuerbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt wird. Geht das Geld trotz der Vollstreckungsankündigung nicht beim Finanzamt ein, wird die Vollstreckung durchgeführt. Können die Steuerschulden auch beim Vollstreckungstermin nicht bezahlt werden, sollten sich Steuerpflichtige über die Möglichkeiten einer Privatinsolvenz informieren, um weitere Kosten zu vermeiden. 

Welche zusätzlichen Kosten gehen mit Steuerschulden einher?

Das Finanzamt ist befugt, erhebliche zusätzliche Gebühren von säumigen Steuerzahlern zu verlangen. Neben dem Säumniszuschlag können Verspätungszuschläge und verschiedene Formen von Zinsen anfallen, die das Finanzamt erheben darf. 

Wie hoch ist der Säumiszuschlag?

Der Säumniszuschlag fällt immer dann an, wenn Steuerpflichtige eine Steuerforderung des Finanzamts nicht rechtzeitig bezahlt. Die Fälligkeit der Steuer richtet sich nach dem Termin, an dem die Steuer festgesetzt oder angemeldet wurde. Wenn eine Steuerschuld nicht innerhalb der jeweils vorgegebenen Frist bezahlt wird, fällt ein Säumniszuschlag an. Der Säumniszuschlag beträgt ein Prozent des ausstehenden Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat des Zeitraums, an dem die offene Forderung besteht. Der Zuschlag wird ausschließlich auf den offenen Steuerbetrag angelegt und nicht auf weitere Schulden, die durch Verspätungszuschläge oder Zinsen entstehen. 

Was ist der Verspätungszuschlag?

Der Verspätungszuschlag bestraft nicht eine offene Steuerschuld, sondern die verspätete Abgabe einer Steuererklärung. Wenn Deine Steuererklärung oder Voranmeldung nicht rechtzeitig zum Abgabetermin im Finanzamt eintrifft, kann die Behörde einen Verspätungszuschlag verlangen, Dieser darf zehn Prozent der Steuer sowie höchstens 25.000 Euro nicht übersteigen. Einen  Verspätungszuschlag erteilt das Finanzamt nach individuellem Ermessen. Um den Verspätungszuschlag zu vermeiden, können Steuerpflichtige eine Fristverlängerung für die Abgabe ihrer Steuererklärung beantragen. 

[xyz-ihs snippet=“Steuer“]

Welche Zinsen kann das Finanzamt verlangen?

Neben Aussetzungszinsen kann das Finanzamt Nachforderungs- und Stundungszinsen verlangen.

  • Aussetzungszinsen
    Aussetzungszinsen fallen an, wenn gegen einen Steuerbescheid Einspruch erhoben wurde und zugleich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wurde. Wurde dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entsprochen, musste der Steuerpflichtige den Steuerbetrag aus dem angefochtenen Steuerbescheid zunächst nicht bezahlen. Ergibt jedoch die Überprüfung des Steuerbescheids, dass dieser korrekt war, muss der Steuerpflichtige sowohl den Betrag aus dem Steuerbescheid, als auch Zinsen bezahlen, die während der Zeit der Aussetzung angefallen sind. Die Höhe der Aussetzungszinsen liegt bei 0,5 Prozent für jeden Monat nach Fälligkeit.
  • Nachforderungszinsen
    Auch Steuernachforderungen, die sich beispielsweise nach einer Betriebsprüfung ergeben, werden durch das Finanzamt mit Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent für jeden Monat belegt. Die Berechnung der Zinsen beginnt 15 Monate nach dem Entstehen der Steuer.
  • Stundungszinsen
    Stundet das Finanzamt auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Steuerschuld, so fallen Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat an. Der Beginn der Zinsberechnung fällt mit dem Beginn der Stundung zusammen.

Wann tritt eine Verjährung bei Steuerschulden ein?

Zwar können Steuerschulden nach Ablauf von fünf Jahren verjähren. Die Frist für die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem die Steuerschuld entstanden ist. Doch die Verjährungsfrist wird durch verschiedene Ereignisse unterbrochen, sodass diese nach der Unterbrechung erneut von vorne beginnt. Ereignisse, die die Verjährungsfrist unterbrechen sind zum Beispiel 

  • Stundung von Steuerschulden
  • Mahnungen vom Finanzamt
  • Eröffnung der Privatinsolvenz 
  • Vollstreckung durch das Finanzamt
  • Aufschub der Vollstreckung
  • und mehr

Da das Finanzamt in der Regel Steuerschulden sehr konsequent verfolgt und eintreibt, sollten säumige Steuerzahler keinesfalls auf eine Verjährung ihrer Steuerschulden zählen. 

Was können Steuerpflichtige bei Steuerschulden tun?

Steuerzahler, die mit Forderungen des Finanzamts im Rückstand sind, sollten sich umgehend mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen. Zwar können die Beamten keine Zugeständnisse machen und sind gehalten, die vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Zinsen zu erheben. Dennoch kann der Kontakt zum Finanzamt dem Betroffenen helfen, seine Situation richtig einzuschätzen und entsprechend zu reagieren. Zudem ist dem Finanzamt signalisiert, dass Anschreiben nicht ignoriert werden und der Steuerpflichtige engagiert ist. 

Wann ist ein Stundungsantrag sinnvoll?

Ein Zahlungsaufschub für offene Steuerforderungen kann dabei helfen, die Schulden in den Griff zu bekommen, wenn der Betroffene über zukünftige Einnahmen in entsprechender Höhe verfügt. So kann der Rückstand zum Beispiel über eine Ratenzahlung in mehreren kleineren Schritten abbezahlt werden, wenn ausreichende Einnahmen beim Steuerzahler eingehen.

Wer sollte eine Privatinsolvenz bei Steuerschulden einleiten?

Steuerpflichtige, die keine Aussicht darauf haben, rückständige Steuerschulden in absehbarer Zeit bezahlen zu können, sollten frühzeitig eine Schuldnerberatung aufsuchen und im gegebenen Fall eine Privatinsolvenz einleiten. Denn Säumniszuschläge und Zinsen, die das Finanzamt auf offene Forderungen erhebt, führen binnen kurzer Zeit zu einer erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastung, die zudem stetig ansteigt. 

Ähnliche Fragen: