07. Nov 2016 | Buchhaltung

3 Steuertipps für Digitale Nomaden und Reisende

Wer beruflich viel unterwegs ist oder gar gänzlich als Digitaler Nomade arbeitet, hat von einer Sache besonders viel: Reisekosten. Daher ist es für die Steuererklärung wichtig, dass Reisekosten gut dokumentiert und begründet darin untergebracht werden. Wer die Steuertipps für Digitale Nomaden berücksichtigt, kann am Jahresende bei der Steuer sparen.Vorrausgesetzt, die Nomadin oder der Reisende ist überhaupt in Deutschland zum Steuern zahlen verpflichtet. Wer seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt hat, kann auch unter die Steuergesetzgebung eines anderen Landes fallen. Da das ziemlich kompliziert ist und vom Einzelfall abhängt: Steuerberater fragen – am Besten bevor Du ganz oder teilweise ins Ausland abwanderst.

Steuertipps für Digitale Nomaden: Reisekosten, Reisekosten, Reisekosten

Unterwegs muss man irgendwo Schlafen, irgendetwas Essen und auf irgendeine Art seine Dinge transportieren. Wer seine Ausgaben beim Finanzamt gut begründen kann, kann über Reisekosten bei der Steuer sparen. Reisekosten gut zu dokumentieren, kann auch für den Vorsteuerabzug wichtig sein.

Tipp 1: Ich packe meinen (neuen) Koffer

Privat bräuchtest Du vielleicht gar nicht so viele Koffer. Da Du aber beruflich unterwegs bist, tausende von Meilen im Jahr fliegst oder Bahn fährst, nutzen Deine Koffer schneller ab, werden beschädigt.

Steuertipps für Digitale Nomaden
Steuertipps für Digitale Nomaden und Reisende: So sparst du Geld beim Bummeln um die Welt

Manchmal geht auch ein Gepäckstück verloren. Um weiter reisen zu können, musst Du also hin und wieder neue Koffer kaufen. Reisegepäck – also Rucksack, Koffer, Boardcase, Laptoptasche – kann eine Betriebsausgabe sein. Für Angestellte Viel-Reisende landen beruflich bedingt angeschaffte Koffer übrigens in den Werbungskosten.

Tipp 2: Verpflegungskostenmehraufwand

Der Verpflegungskostenmehraufwand – an der Länge des Wortes bitte nicht verschlucken: Hier geht es darum, dass Dich das Essen unterwegs teurer kommt als an einem normalen Tag an Deinem üblichen Arbeitsplatz. Vielleicht ist der Kaffee im Co-Workingspace in Kanada, Brasilien oder Malaysia gar nicht so teuer, aber er ist teurer als der aus der eigenen Büro-Kaffeemaschine. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Du einen Mehraufwand hast, wenn Du Dich unterwegs verpflegen musst. Das lässt die Steuerverwaltung daher also als steuermindernd zu und zwar über Pauschalen, die davon abhängen wie lange Du wo unterwegs warst. Innerhalb von Deutschland geht es bei Abwesenheiten von mehr als 12 Stunden los. Bist Du einen kompletten Tag – also alle 24h eines Tages – auf Geschäftsreise, ist eine Pauschale von 24h anrechenbar. Im Ausland hängen die Pauschalen tatsächlich vom Zielland ab.

Digitalisiere Deine Eingangspost mit CAYA

 

Wer als digitaler Nomade unterwegs ist, wird durch Post in Papierform nur unnötig aufgehalten. Digitalisiere Deine Eingangsrechnungen & Co. ganz einfach mit unserem Add-On für CAYA und profitiere von eine praktischen Kombination aus digitaler Buchhaltung und Postverarbeitung.
 
Mehr zum CAYA Add-On >>

Tipp 3: Die wichtigsten Mitbringsel von der Reise: Protokolle, Belege und Rechnungen

Wann ist eine Dienstreise eine Dienstreise? Zwei Dinge sind wichtig, damit Du Deine beruflich bedingten Reisekosten als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen kannst:

Erstens musst Du jede Hotelübernachtung, jede Fahrkarte und jede Taxiquittung aufheben und dokumentieren.

Zweitens musst Du begründen und belegen können, dass es sich um eine Dienstreise handelt. Wer eine Tagung besucht, wird auch die Eintrittskarte oder die Teilnahmegebühr von der Steuer absetzen. Wer Geschäftspartner oder Kunden besucht, kann eine Notiz an die Reisekosten anfügen, in der der Reisezweck kurz erläutert ist. Eine Art Protokoll, mit wem Du Dich wann wo und warum getroffen hast, hilft den Finanzbeamten, zu entscheiden, ob es sich um tatsächlich betrieblich bedingte Ausgaben handelt. Auch bei Reisen, die zum Teil private Gründe haben, solltest Du immer mit offenen Karten spielen. Nochmal drei Urlaubstage angehängt? Dann kann das Finanzamt nur einen Teil der Übernachtungskosten anerkennen. Es ist aber einfacher, das von vornherein in der Steuererklärung mit anzugeben, als irgendwann Ärger bei einer Betriebsprüfung zu bekommen.
 
 

Das könnt Dich auch interessieren: