04. Jul 2018 | Unternehmenssteuerung
Vor allem in Universitätsstädten und an anderen Hochschulstandorten suchen sie nach Teilzeitstellen: Studierende. Sie sind häufig auf einen Zuverdienst angewiesen. Sie sind als Teilzeit- oder Saisonkräfte für Unternehmen interessant. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten, wenn man studentische Hilfskräfte einstellen will.
Kellnern, Taxi fahren, Verkäuferin auf dem Weihnachtsmarkt – die Klassiker der studentischen Nebenjobs bringen den Studierenden ein bisschen Geld und Erfahrung in der Arbeitswelt. Studierende können sich in viele Tätigkeiten schnell hinein denken und zum Beispiel den Fachkräften Routinearbeiten abnehmen. Allerdings gibt es auch ganz andere Jobs neben dem Studium, die für Firma und Aushilfe ein großer Gewinn sind. Die angehende Controllerin, die in der Buchhaltung einer Firma jobbt, lernt zum Beispiel als Werkstudentin wie so eine Abteilung aus Sicht der Mitarbeitenden funktioniert. Sie interessiert sich für die Abläufe und wird umso engagierter bei der Sache sein.
Keine Frage also: Es kann sich für Unternehmen lohnen, sich nach studentischen Aushilfen umzuschauen, zumal sie meist kurzfristig verfügbar und die Einsatzzeiten gut planbar sind. Außerdem steckt hier Potenzial für später drin: Die Firma bindet Fachkräfte von morgen an sich. Vielleicht kehrt der Werkstudent von heute später als Absolvent auf einen regulären Arbeitsplatz im Unternehmen zurück?
Für studierende Aushilfen gibt es unterschiedliche Beschäftigungsmöglichkeiten: Entweder während des laufenden Semesters, über das ganze Jahr verteilt oder konzentriert auf die Semesterferien. Sie sind entweder befristet oder geringfügig beschäftigt. Für einige gilt das sogenannte Werkstudentenprivileg.
Von den gearbeiteten Tagen oder Wochenstunden und von dem erzielten Einkommen hängt ab, ob für eine studentische Hilfskraft Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Außerdem kann die Einkommenshöhe darüber entscheiden, ob ein eigener Krankenversicherungsvertrag nötig ist oder die Familienversicherung weiter laufen kann.
Studentische Hilfskräfte müssen ordnungsgemäß immatrikuliert sein, ohne das Studium bereits abgeschlossen zu haben. Nur dann kannst du sie unter den Bedingungen für Studierende beschäftigen. Wichtig ist, bei Studierenden muss das Studium im Vordergrund stehen. Mehr als 20 Stunden pro Woche sollte ein regelmäßiger Studentenjob also nicht beanspruchen.
Dennoch benötigen deine studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkrete, ausformulierte Arbeitsverträge. Hier ist die Arbeitszeit geregelt, ebenso wie Kündigungsfristen und der Stundenlohn. Mit Arbeitsvertrag ist für beide Seiten klar, wer welche Pflichten und Fristen einzuhalten hat.
Auch für Studierende gilt, dass sie mindestens den Mindestlohn bekommen müssen. Mehr geht immer, weniger nicht. Was die ortsüblichen Stundensätze für Studentische Aushilfen ist, bekommst du ganz sicher über dein lokales Netzwerk heraus. Deine Netzwerkkontakte geben dir sicher gerne Auskunft, wie sie ihre studentischen Hilfskräfte entlohnen. Was empfiehlt die eigene Branche? Auch das kann helfen, gerechte Stundensätze festzulegen. Berufserfahrung oder Fachwissen sollten sich z.B. auf die Bezahlung auswirken.
Für befristete Studentenjobs gelten seit 2015 neue Obergrenzen: So ein Angestelltenverhältnis darf maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage im Jahr dauern. Auf einen Studentenjob, der von vornherein in diesem Rahmen befristet ist, fallen keine Sozialabgaben an. Erst wenn die Grenzen überschritten sind, teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge.
Infos zur Studentenjobs und inwiefern eine studentische Hilfskraft Abgaben zahlen muss, gibt es auch bei der Deutschen Rentenversicherung.
Laut dem Werkstudentenprivileg sind Jobs von Studierenden von den meisten Sozialabgaben befreit. Das gilt aber nicht immer auch für die Arbeitgeberseite. Und es gilt nicht für die Rentenversicherung. Von dieser kann sich der Student aber im Rahmen des Minijobs auf Antrag befreien lassen. Die Details findest du bei der Minijobzentrale.
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