19. Okt. 2017 | Unternehmenssteuerung
Wer zurück an die allerersten Tablet-PCs auf dem Markt denkt, wird feststellen, dass es sich dabei um Endgeräte handelte, die hauptsächlich für den wirtschaftlichen Einsatz und für die berufliche Verwendung entwickelt wurden. Schon seit Mitte der 90er-Jahre gab es in diesen Bereichen Tablet-PCs, auch wenn diese noch nichts mit den Tablets zu tun hatten, wie wir sie heute kennen. Damals dienten sie beispielsweise nur dazu, Lagerbestände zu erfassen und Versicherungsvertreter oder andere Außendienstmitarbeiter mit kleinen, tragbaren PCs zu unterstützen. Erst viel später ging man dann dazu über, die Tablets gezielt für private Anwender zu entwickeln.
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Das Unternehmen Apple war es schließlich auch, das für einen Durchbruch der Tablets sorgte, weshalb es wenig verwunderlich ist, dass sich iPads bis heute bei vielen Menschen einer großen Beliebtheit erfreuen. Auch wenn sie ursprünglich in erster Linie für private Anwender gedacht waren, finden sie häufig im Business-Umfeld Anwendung.
Aber auch sogenannte Hybriden sind im Business-Bereich angesagt. Sie gleichen den größten Nachteil klassischer Tablets aus, nämlich die fehlende Tastatur. Viele Office-Programme sind nach wie vor darauf ausgelegt, mit Tastatur und Maus bedient zu werden. Hybrid-Tablets wie die Surface-Reihe von Microsoft bieten die Möglichkeit, das Tablet in Handumdrehen in ein Notebook umzuwandeln. Das ist natürlich ein wesentlicher Vorteil: Sie benötigen nur noch ein Endgerät, statt wie früher ein Tablet und ein Notebook. Gerade deshalb sind Tablets dank dieses Fortschritts oft sowohl Unterhaltungs- und Arbeitsgerät in einem.
Wer sein Tablet im Job, und nicht nur für private Zwecke nutzen will, kann dieses auch steuerlich absetzen. Denn: Natürlich ist nicht nur die vorhandene Ausstattung von der Steuer absetzbar, auch neue Anschaffungen können steuerlich abgesetzt werden. Für Gewerbetreibende ist das besonders einfach, weil der Zusammenhang zwischen dem Kauf eines Tablets und dem Unternehmen oft problemlos nachweisbar ist. Zudem können Tablets auch Werbungskosten für Arbeitnehmer darstellen und auf diese Weise steuerlich geltend gemacht werden. Wer das Tablet jedoch privat und beruflich nutzt, muss dies entsprechend in der Steuererklärung angeben.