01. Feb 2020 | Unternehmenssteuerung
Die Bonus Zahlung ist eine Zulage zum normalen Grundgehalt. Die zusätzliche Entlohnung soll die Motivation der Mitarbeiter beflügeln und damit zum wirtschaftlichen Erfolg der Firma beitragen. Deshalb solltest Du folgende typische Fehler bei der Bonus Zahlung vermeiden!
Ein Bonus ist eine Zulage, die zusätzlich zum regulären Gehalt an Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Während die reguläre Lohnzahlung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung in einem genau festgelegten Betrag bezeichnet wird, besteht der Bonus in der Regel in einer variablen Zahlung oder Leistung. Der Bonus richtet sich danach aus, ob der Empfänger eine bestimmte Leistung erreicht hat oder diese sogar über das festgelegte Ziel hinaus erbracht hat. Ob Unternehmen einen Bonus ausbezahlen, ergibt sich aus den Umsätzen und Gewinnen, die es innerhalb eines bestimmten Zeitraums erwirtschaftet hat. Durch die Bonus Zahlung soll den Arbeitnehmern besondere Anerkennung für außergewöhnliche Arbeitsleistungen zukommen.
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Bonus Zahlungen in Aussicht stellen, beabsichtigen in der Regel, mit der zusätzlichen Leistung die Motivation zur Arbeit zu verbessern. Somit dient der Bonus als Instrument der Mitarbeiterführung, das zusätzliche oder außergewöhnliche Leistungen ihrer Mitarbeiter durch zusätzliche finanzielle Leistungen honoriert. In der Regel ist die Bonusleistung an Ziele gekoppelt, die das Unternehmen im Vorfeld bekannt gibt. Werden diese Ziele, wie zum Beispiel die Erhöhung der Produktionsleistung oder die Erweiterung der Kundenzahlen, erreicht, belohnt der Betrieb seine Mitarbeiter für ihren Einsatz durch gesonderte Zahlungen.
Die Auszahlung von Boni erfordert nicht, dass diese im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung vorgesehen sind. Die Bonus Zahlung ist demnach eine zusätzliche Leistung, die der Arbeitgeber freiwillig erbringt. Das gilt zumindest für den Grundsatz. Denn es gibt auch Fälle, in denen Arbeitgeber rechtlich zu Bonus Zahlungen verpflichtet sind. Besteht eine Verpflichtung, erfolgt die Zahlung in der Regel einmal im Jahr.
Unternehmen können aus unterschiedlichen Gründen zur Zahlung von Zulagen verpflichtet sein, die über das vereinbarte Gehalt hinaus gehen.
Unternehmen sind zur Bonus Zahlung verpflichtet, wenn diese vertraglich vereinbart wurde. Die Vertragspartner können die Zahlung in einem normalen Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festhalten. Wenn sich Unternehmen vertraglich verpflichten, Boni zu bezahlen, dann verbinden sie diese mit bestimmten Bedingungen. Hierfür legen Unternehmen eine Zielvereinbarung fest. In dieser können sie zum Beispiel eine Betriebszugehörigkeit mit einer bestimmten Dauer als Voraussetzung für Bonus Zahlungen definieren. Die Zielvereinbarung kann auch bestimmen, dass das Unternehmen bestimmte Leistungen von Mitarbeitern oder von Abteilungen durch Boni belohnt.
Darüber hinaus ergibt sich eine Bonus Zahlung aus dem BGB §612 und aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Grundsatz der Gleichbehandlung untersagt es Unternehmen, Arbeitnehmer unterschiedlich zu behandeln. Das betrifft vor allem eine Schlechterstellung einzelner Angestellter oder ganzer Abteilungen im Vergleich zu anderen Mitarbeitern. Die Schlechterstellung lässt sich bei einer Bonus Zahlung sehr einfach beziffern. Daher muss eine die Zahlung im Prinzip alle Angestellten erreichen. Jedoch kann ein Unternehmen Boni durchaus auch ausschließlich an einzelne Mitarbeiter oder Abteilungen leisten. Hierfür muss die Firma allerdings sachliche Gründe anführen, die vor dem Gesetzgeber Bestand haben. Dazu gehören zum Beispiel
Unternehmen können langjährige Mitarbeiter mit Bonus Zahlungen ausstatten. So kann die Zielvereinbarung einer Firma zum Beispiel festlegen, dass Mitarbeiter, die dem Unternehmen länger als zehn Jahre angehören, einen Bonus erhalten.
Wenn Mitarbeiter besondere Leistungen erbringen, dann kann eine Zusatzvergütung die Motivation im Unternehmen beflügeln. Hat ein Mitarbeiter zum Beispiel Wochenenden und Abende für die Firma geopfert, um einen Wettbewerb zu gewinnen, dann hat der Arbeitgeber einen guten Grund, den Einsatz mit einem Bonus zu belohnen.
Wenn Mitarbeiter für die Firma besonders wichtig sind, dann kann die Bonus Zahlung den Verbleib im Unternehmen unterstützen. Das kann zutreffen, wenn der Mitarbeiter aufgrund seiner besonderen Qualifikation wertvolles Fachwissen zur Verfügung stellt.
Die so genannte betriebliche Übung kann zu einem Anspruch auf Bonus Zahlung führen. Die betriebliche Übung bedeutet, dass aus einer Gewohnheit ein Anspruch entsteht. Firmen, die ihren Mitarbeitern aus freien Stücken und ohne Rechtsanspruch in regelmäßigen Abständen einen Bonus ausbezahlen, können den Eindruck erwecken, dass der Bonus eine Verpflichtung darstellt. Daraus können Mitarbeiter, die nicht im Genuss der Bonus Zahlung stehen, einen Anspruch ableiten und gegebenenfalls auch rechtlich erwirken. Daher sollten Unternehmen, die regelmäßig und freiwillig Zusatzleistungen erbringen, diese mit Bedingungen verknüpfen, um einem Gewohnheitsrecht vorzubeugen.
Die Bonus Zahlung gehört nicht dem Arbeitnehmer alleine. Denn wie bei jeder Einnahme verlangt der Fiskus seinen Anteil. Die Zahlung zählt im Sinne des Steuerrechts zu den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit und gehört demnach zum Gehalt des Arbeitnehmers. Somit wird die zusätzliche Zahlung auf das Gehalt des Arbeitnehmers aufgeschlagen, erhöht den Gesamtbetrag des Bruttogehalts und in der Folge auch die Berechnungsgrundlage für die Besteuerung des Lohns. Doch die Bonus Zahlung sorgt nicht nur dafür, dass mehr Lohnsteuer anfällt. Auch die Berechnungsgrundlage für Sozialabgaben steigt mit der Zahlung an und führt zu entsprechend höheren Abgaben an die Träger für Sozialleistungen.
Grundsätzlich steigt der Steuersatz an, wenn das Einkommen steigt. Da Arbeitnehmer jedoch in der Regel nur einmal pro Jahr eine Bonus Zahlung erhalten, würde in dem Monat der Auszahlung die Steuerlast ungewöhnlich hoch ausfallen, um in den restlichen Monaten des Jahres wieder auf das Normalmaß abzusinken. Das hätte zur Folge, dass alle Arbeitnehmer, die einen Bonus erhalten, eine Jahressteuererklärung erstellen müssten, um einen Ausgleich zu erlangen. Denn in der jährlichen Einkommensteuererklärung wird das Einkommen über das gesamte Jahr hinweg betrachtet und als Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuer angesetzt. Die unterschiedliche Behandlung würde stets zu unterschiedlichen Ergebnissen führen und wäre somit nicht sinnvoll. Im Ergebnis müsste das Finanzamt die zu viel einbehaltene Lohnsteuer an betroffene Arbeitnehmer zurückerstatten.
Um zu einer korrekturfreien Besteuerung zu gelangen, behandelt die Steuer eine Bonus Zahlung als sogenannten sonstigen Bezug von Arbeitslohn. Die Berechnung des sonstigen Bezugs beschreibt das Einkommensteuergesetz in § 39b EStG. Demnach ist für die korrekte Berechnung der Steuer, die für die Bonus Zahlung anfällt, die Jahreslohnsteuer zu berechnen. Die Berechnung hat laut Einkommensteuergesetz zu erfolgen, indem der Jahresarbeitslohn unter Einbeziehung des sonstigen Bezugs zu ermitteln ist. Im ersten Schritt muss die Bonus Zahlung also auf den Jahreslohn aufgeschlagen werden. Die Summe aus beiden Beträgen ergibt die Bemessungsgrundlage für die anfallende Lohnsteuer, die sich gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt. Zugleich ist bei der Berechnung der Steuer der Versorgungsfreibetrag und der Altersentlastungsbetrag von der Bonus Zahlung abzuziehen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für den Abzug erfüllt sind.
Das Einkommensteuerrecht sieht weder Begünstigungen noch Freibeträge für die Bonus Zahlung in der Steuer vor. Nur durch die Umgehung einer Auszahlung können Arbeitnehmer für einen Bonus Steuern sparen. Um einen Bonus steuerfrei zu erhalten, können Arbeitnehmer auch von Dienstleistungen, Waren oder Ermäßigungen profitieren, die der Arbeitgeber als besondere Leistung zusätzlich zum Lohn bereitstellt. Geben Unternehmen Waren, eigene Produkte, Benzingutscheine oder Warengutscheine an ihre Mitarbeiter aus, dürfen diese einen Wert von 44 Euro pro Monat nicht überschreiten, um steuerfrei zu bleiben. Der sogenannte monatliche Sachbezug stellt eine günstige Alternative zur Bonus Zahlung, indem er Steuern und Abgaben sparen hilft. Liegt der Warenwert oberhalb der Höchstgrenze, fallen Steuern an.
Als Alternativen zur Bonus Zahlung gelten Sachbezüge, deren Wert unterhalb von 44 Euro pro Monat liegen. Dazu gehört zum Beispiel das Diensthandy mit einem entsprechend günstigen Vertrag oder Gutscheine für Sport- und Fitnesskurse. Auch der Benzingutschein mit einem Wert von unter 44 Euro kann dem Mitarbeiter als Bonus Zahlung, für die keine Steuer anfällt, überlassen werden.
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern einen günstigen Zugang zu den eigenen Leistungen oder Produkten ermöglichen, dürfen Rabatte im Wert von 1.080 Euro pro Mitarbeiter und pro Jahr weitergeben. Erst danach müssen Preisermäßigungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einräumen, versteuert werden. So kann zum Beispiel ein Baustoffhändler, ein Blumengeschäft, eine Modeboutique oder ein Kaufhaus den eigenen Mitarbeitern einen Rabatt von 20% für jeden Einkauf im eigenen Geschäft gewähren. Wird der Höchstbetrag innerhalb eines Kalenderjahres überschritten, fällt der darüber hinausgehende Wert des Preisvorteils als sogenannter geldwerter Vorteil unter die Pflicht zur Besteuerung und zur Abgabe an Sozialversicherungsträger. Daher ist es wichtig, dass Mitarbeiter ihre Einkäufe stets dahingehend kontrollieren, wie hoch ihr Bonus durch Rabatte innerhalb des laufenden Jahres ausfällt. Ist der Höchstbetrag erreicht, können Betroffene ihre Einkäufe regulär bezahlen und auf den Rabatt verzichten. Damit stellen sie sicher, dass sie keinen geldwerten Vorteil erlangen, der zu versteuern ist.
In der Buchhaltung müssen die Mitarbeiter, die mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung betraut sind, darüber Buch führen, welche Rabatte jeder einzelne Arbeitnehmer des Unternehmens in Anspruch nimmt. Denn sobald der jährliche Höchstbetrag von 1.080 Euro pro Mitarbeiter überschritten wird, muss der Betrag, der darüber hinausgeht, als geldwerter Vorteil in die Lohnabrechnung einfließen. Der geldwerte Vorteil erhöht das Bruttogehalt und führt zu höherer Steuer sowie zu mehr Sozialabgaben.