20. Mrz 2019 | Unternehmenssteuerung

Überstunden – Wann darf der Chef Mehrarbeit verlangen?

Die Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag geregelt. Wenn mehr als die vereinbarten Stunden geleistet werden müssen, dann muss einerseits die Anforderung der Überstunden und andererseits auch ihre Abgeltung bereits im Vorfeld geregelt sein. Denn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich durch gesetzliche Rahmenbedingungen oder aber durch vertragliche Vereinbarungen an Vorgaben halten, wenn Mehrarbeit anfällt. Um festzustellen, ob Dein Chef Mehrarbeit verlangen kann, welche Gründe für Überstunden angeführt werden können und ob Du die Mehrarbeit auch verweigern kannst gilt es, sich über die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen über die Mehrarbeit genau zu informieren. 

Überstunden oder Mehrarbeit – Wann spricht man von Überstunden und was ist Mehrarbeit?

Was sind Überstunden?

Wenn Arbeitnehmer mehr arbeiten, als der Arbeitsvertrag vorgibt, dann spricht man von Überstunden. Mit den Überstunden überschreitest Du als Arbeitnehmer die Arbeitszeit, die im Arbeitsvertrag individuell und innerhalb der gesetzlichen Obergrenzen vereinbart wurde. 

Was bedeutet Mehrarbeit?

Die Mehrarbeit bezeichnet die Überschreitung von Arbeitszeiten, die gesetzlich als Obergrenze vorgegeben sind oder durch einen branchenbezogenen Tarifvertrag, beziehungsweise durch einen Tarifvertrag in einer Betriebsvereinbarung als Grenze für die Arbeitszeit festgelegt wurden. Auch wenn Beamte über ihre reguläre Dienstzeit hinaus zur Arbeit herangezogen werden, leisten sie Mehrarbeit. 

Im Allgemeinen verzichtet man beim Gebrauch der beiden Begriffe Überstunden und Mehrarbeit jedoch auf eine Unterscheidung. So wird die Mehrarbeit im Allgemeinen für den Begriff Überstunden verwendet.

Überstunden: Wann darf der Chef Mehrarbeit verlangen?
Du bist mal wieder der Letzte im Büro? Kein Wunder, zum Chef sagt man ungern Nein, wenn er Überstunden von einem verlangt.

Wieviel Überstunden sind zumutbar?

Zumutbare Überstunden sind entweder im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt. Aber auch der Gesetzgeber definiert Grenzen für die zumutbare Mehrarbeit. Dabei richten sich Arbeitsverträge genauso wie Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen nach den Vorgaben des Gesetzgebers und bleiben in der Höhe der Arbeitszeiten unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen. Sind zumutbare Überstunden im Arbeitsvertrag oder in der Vereinbarung eines Betriebs festgelegt, dann liegen diese ebenso innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Andernfalls könnte der Arbeitsvertrag seine Rechtskraft einbüßen.

Zumutbare Überstunden nach dem Arbeitszeitgesetz 

Das wurde zum Schutz von Arbeitnehmern in Deutschland eingeführt. Es sorgt neben der Bestimmung über Arbeitszeiten und über zumutbare Überstunden auch dafür, dass der Sonntag und die gesetzlichen Feiertage als Arbeitsruhe eingehalten werden müssen. 

Tägliche Arbeitszeit

Die werktägliche Arbeitszeit darf laut § 3 ArbZG für einen Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Der Gesetzgeber geht von einer Arbeitswoche von sechs Tagen aus. Damit gelten laut ArbZG insgesamt 48 Stunden pro Woche als Obergrenze für die wöchentliche Arbeitszeit. 

Zumutbare Überstunden

Als zumutbare Überstunden gelten zwei zusätzliche Stunden pro Tag, sodass der Arbeitstag auf bis zu zehn Stunden verlängert werden darf. In der Summe gelten für den Gesetzgeber bis zu 60 Arbeitsstunden pro Woche als Obergrenze für die Arbeitszeit inklusive zumutbare Überstunden. Somit gelten als zumutbare Überstunden alle Arbeitsstunden über die reguläre Arbeitszeit hinaus, die insgesamt zehn Arbeitsstunden pro Tag, beziehungsweise bis zu 60 Arbeitsstunden pro Woche ergeben. 

Voraussetzung für die Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag ist jedoch, dass zugleich  innerhalb eines halben Jahres der Durchschnitt von acht Stunden pro Arbeitstag nicht überschritten wird. Betriebe können den Durchschnitt von acht Stunden pro Arbeitstag auch bei vielen angefallenen Überstunden umsetzen, indem sie zum Beispiel zusätzliche Urlaubstage oder Freizeit gewähren.

Muss man Überstunden nachweisen?

Laut einem Gerichtsurteil Urteil vom 21.12.2016 (Aktenzeichen 5 AZR 362/16) besteht eine Nachweispflicht für Überstunden. Dabei ist es ausreichend für den Beschäftigten, die Überstunden mit Angabe der Tage und Zeiträume schriftlich festzuhalten. Wenn man als Arbeitnehmer Vergütungsansprüche geltend machen will, muss man darlegen und ggf. beweisen, wann man Überstunden geleistet hat und dass diese notwendig gewesen sind.

Direktionsrecht – Worauf erstreckt sich das Bestimmungsrecht des Arbeitgebers?

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers erstreckt sich auf die Bestimmung von Arbeitszeit. Die Gewerbeordnung gibt im vor, dass der Arbeitgeber den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung nach seinem eigenen Ermessen bestimmen kann. So kann der Arbeitgeber insbesondere auch die Lage der Arbeitszeiten nach seinen Bedürfnissen festlegen. Enthält der Arbeitsvertrag keine anders lautenden Angaben, dann kann der Arbeitgeber jederzeit hierüber bestimmen und zum Beispiel bei Bedarf Schichten anordnen. 

Was schränkt das Direktionsrecht ein?

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den Umfang der Arbeitszeit schriftlich im Arbeitsvertrag zu bestimmen. In der Regel enthält jedoch der Arbeitsvertrag über den Umfang der Arbeitszeit hinaus auch eine Bestimmung darüber, wie die Arbeitszeiten gelegt sind, wie zum Beispiel  „Arbeitsbeginn um 9 Uhr, Arbeitsende um 17 Uhr“. Grundsätzlich nicht betroffen sind jedoch im Direktionsrecht Überstunden. Somit kann der Arbeitgeber nicht bestimmen, dass seine Belegschaft Überstunden leisten muss.

Direktionsrecht Überstunden – Wann besteht ein Bestimmungsrecht des Arbeitgebers?

Nur wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung besteht, hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht und der Arbeitnehmer eine Verpflichtung, Überstunden zu leisten. Die vertragliche Vereinbarung kann in unterschiedlichen Formen erfolgen. 

  • Arbeitsvertrag
    Der Arbeitsvertrag kann vorgeben, dass der Arbeitgeber über sein Direktionsrecht Überstunden anordnen kann. Das Recht des Arbeitgebers, Überstunden anordnen zu können, muss demnach ausdrücklich im gemeinsamen Arbeitsvertrag festgelegt werden. Enthält der Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung, dann kann der Arbeitgeber im Rahmen der Vereinbarung seine Mitarbeiter zur Leistung von Überstunden anhalten. 
  • Tarifvertrag
    Auch können ein branchenüblicher Tarifvertrag oder der Tarifvertrag in einer Betriebsvereinbarung Überstunden regeln. Die tariflichen Vereinbarungen können bestimmen, dass dem Arbeitgeber das Recht zusteht, Mehrarbeit anzuordnen, indem er die normale Arbeitszeit zum Beispiel über einen längeren Zeitraum hinweg verlängert. Enthält ein tariflicher Vertrag ein solches Direktionsrecht, Überstunden anzuordnen, dann kann der Arbeitgeber den Zeitrahmen der Arbeitszeit nach betrieblichen Bedürfnissen anpassen und Mehrarbeit auch wieder streichen. 
  • Ohne vertragliche Vereinbarung – Trotzdem Direktionsrecht Überstunden?
    Wenn im Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber kein ausdrückliches Recht hierüber erteilt wird, dann ist er grundsätzlich nicht berechtigt, über sein Direktionsrecht Überstunden festzulegen. Nur in außergewöhnlichen Ausnahmefällen und insbesondere im Notfall kann der Arbeitgeber auch ohne vertragliche Regelung Überstunden von seinen Mitarbeitern abverlangen.

Ausnahme Notsituation

Auch für den Fall, dass der Arbeitgeber grundsätzlich kein Recht hat, Überstunden anzuordnen, stellen eintretende Notsituationen eine Ausnahme. In Notfällen haben die Mitarbeiter eines Betriebs die Pflicht, Schaden von ihrem Arbeitgeber abzuwenden und in der Folge auch Überstunden zu leisten. 

Als Notsituation gelten außergewöhnliche Umstände, wie zum Beispiel eine Überschwemmung, ein Brand oder ein Einbruch. Wenn Ereignisse eintreten, die nicht vorhersehbar sind, die nicht in der Macht des Arbeitgebers liegen und die die Existenz des Unternehmens gefährden, dann kann der Betrieb Überstunden anordnen. Dahingegen ist weder ein unerwartet anfallender großer Auftrag, noch eine verspätete Warenlieferung als Notfall zu erachten, der die Anordnung von Überstunden rechtfertigen kann. 

Kann ich Mehrarbeit verweigern?

Als Arbeitnehmer bist Du nicht verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, solange Dein Arbeitsvertrag, der branchenbezogene Tarifvertrag oder der Tarifvertrag in der Betriebsvereinbarung Überstunden nicht als verpflichtend vorschreibt. Enthält Dein Arbeitsvertrag keine Verpflichtung zur Mehrarbeit, dann kann Dein Arbeitgeber Dir nicht vorschreiben, dass Du Überstunden leisten musst. Denn der im Arbeitsvertrag vorgegebene Umfang an Arbeitszeit ist für beide Seiten bindend. So muss sich auch Dein Arbeitgeber an die vereinbarte Arbeitszeit halten und kann diese nicht einseitig durch die Anordnung von Mehrarbeit verändern. 

Überstunden wegen freiwilliger Mehrarbeit – Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Überstunden?

Überstunden müssen ausschließlich durch den Arbeitgeber angeordnet sein. Nur wenn eine Leistung, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgeht, durch den Betrieb ausdrücklich angeordnet wird, kann diese als Überstunden oder Mehrarbeit bezeichnet werden. Angestellte, die freiwillig Überstunden leisten, haben weder ein Recht hierauf, noch einen Anspruch auf eine Vergütung ihrer freiwilligen Mehrarbeit.

Informationspflicht

Der Arbeitgeber muss über eine eventuell anfallende Mehrarbeit seines Mitarbeiters informiert sein. Denn der Arbeitgeber muss mit der Leistung von Überstunden auch einverstanden sein und dieser auch zustimmen. Wird ein Mitarbeiter hingegen durch seinen Arbeitgeber zu einer besonderen Leistung aufgefordert, die den Umfang der regulären Arbeitszeit sprengt, dann müssen die Überstunden in gegenseitiger Übereinstimmung vereinbart werden oder durch den Vertrag bereits geregelt sein.

Kein Rechtsanspruch

Auf die Leistung von Überstunden besteht durch den Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch. Auch wenn über einen längeren Zeitraum hinweg Überstunden geleistet wurden, kann der Betrieb die angeordnete Mehrarbeit jederzeit wieder kürzen oder ganz streichen. 

Einseitige Vertragsänderung

Ein Arbeitnehmer darf auch freiwillig nicht nach eigenem Ermessen Überstunden leisten und damit die vertraglich geregelte Jahresarbeitszeit verändern. Auch für freiwillige Überstunden sind entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag notwendig. Enthält der Arbeitsvertrag keine Angaben zur freiwilligen Mehrarbeit, dann verändert ein Mitarbeiter durch sein nicht angeordnetes Engagement den Vertrag einseitig. Eine einseitige Vertragsänderung ist jedoch auch durch eine freiwillige Leistung von Überstunden nicht statthaft. 

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