15. Jan. 2020 | Buchhaltung

Wann bin ich umsatzsteuerpflichtig?

Arbeiter und Angestellte, die in die Selbstständigkeit wechseln, sind mit neuen steuerlichen Aspekten konfrontiert. Musstest du dich als Angestellter um deine Steuererklärung höchstens einmal im Jahr kümmern, stehst du als Selbstständiger vor ganz neuen steuerlichen Pflichten, die du gegebenenfalls monatlich erfüllen musst. Vor allem die Umsatzsteuer ist mit hohem Aufwand verbunden und bedarf besonderer Aufmerksamkeit. In diesem Artikel klären wir, inwieweit du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht.


  1. Was ist die Umsatzsteuer?
  2. Wann fällt Umsatzsteuer an?
  3. Wann bin ich umsatzsteuerpflichtig?
  4. Welche Steuersätze gelten?
  5. Was bedeutet die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer?

umsatzsteuerpflichtig
Wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, ist umsatzsteuerpflichtig. Die Ausnahme: Kleinunternehmer! (Bild © unsplash.com)

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine so genannte Verkehrssteuer oder Endverbrauchersteuer. Unternehmen haben die Pflicht, auf jede Ware und Dienstleistung eine Steuer aufzuschlagen und von ihren Kunden zu erheben. Die Steuer muss das Unternehmen an das Finanzamt abzuführen. Die Umsatzsteuer ist die auf der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer, die jeder Verbraucher für seine Einkäufe bezahlt. 

Die Last der Umsatzsteuer trägt der Endverbraucher alleine. Für den Unternehmer ist die Steuer lediglich ein durchlaufender Posten, von dem er weder einen Nutzen noch einen Verlust hat. Lediglich der Verwaltungsaufwand zur Erhebung, Ermittlung und Erklärung der Umsatzsteuer ist erheblich. Daher stellt sich für Unternehmer die Frage, inwieweit sie umsatzsteuerpflichtig sind?

Wann fällt Umsatzsteuer an?

Umsatzsteuer fällt immer dann an, wenn eine Lieferung oder Leistung erbracht wird, für die eine Gegenleistung in Form eines Entgelts erfolgt. Grundsätzlich müssen in Deutschland alle Unternehmen Umsatzsteuer bezahlen. Denn die Umsatzsteuer muss auf sämtliche Konsumgüter und Dienstleistungen aufgeschlagen werden. Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich für sämtliche Lieferungen und sonstige Leistungen zu erheben, die Unternehmen gegen eine Bezahlung im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit ausüben. Neben den üblichen Lieferungen oder Leistungen, die durch Unternehmen ausgeführt werden, unterliegen noch weitere besondere Umsätze der Umsatzsteuerpflicht. Dazu gehören Umsätze, die bei der Einfuhr aus einem Drittland entstehen und die mit Einfuhrumsatzsteuer belegt werden oder Umsätze, die bei einem sogenannten innergemeinschaftlichen Erwerb vorliegen. 

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Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Für die Einfuhr von Gegenständen im Inland ist die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Diese belegt Waren, die aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden, mit Umsatzsteuer. Als Drittland werden sämtliche Länder außerhalb der EU bezeichnet. Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt durch die deutsche Zollverwaltung, wenn die Ware die Grenze überschreitet. Die Einfuhrsteuer entsteht unabhängig vom Rechtsstand des Empfängers und gilt daher für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen. Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes, auf die der entsprechend gültige Steuersatz aufgeschlagen wird.

Was ist der innergemeinschaftliche Erwerb?

Auch der sogenannte innergemeinschaftliche Erwerb im Inland ist mehrwertsteuerpflichtig. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet die grenzüberschreitende Lieferung von Waren innerhalb der Europäischen Union. Dabei liefert ein Unternehmen aus einem EU Staat an einen gewerblichen Kunden in einem anderen EU Staat. Die Lieferung des innergemeinschaftlichen Erwerbs muss durch ein Unternehmen erfolgen, das für seine Ware ein Entgelt verlangt. Da der Lieferant die Ware aus seinem Land ausführt, ist diese im Herstellungsland nicht umsatzsteuerpflichtig. Daher erhebt der Lieferant keine Mehrwertsteuer und liefert steuerfrei an seinen Kunden im EU Ausland. 

Welche Regelungen gelten für den innergemeinschaftlichen Erwerb?

Das Steuerrecht sieht für den innergemeinschaftlichen Erwerb vor, dass die gelieferte Ware im Land des Empfängers umsatzsteuerpflichtig wird. Daher muss der Empfänger der Ware die anfallende Umsatzsteuer an sein zuständiges Finanzamt melden und bezahlen. Die Meldung erfolgt im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuerjahreserklärung. Dort ist der innergemeinschaftliche Erwerb durch den Empfänger in der entsprechenden Zeile anzugeben. Als umsatzsteuerpflichtige Bemessungsgrundlage gilt der Warenwert, während der Steuersatz anzulegen ist, der im Empfängerland gültig ist. Der Steuerbetrag, der durch innergemeinschaftlichen Erwerb anfällt, kann durch den Empfänger der Ware als geleistete Vorsteuer durch einen Vorsteuerabzug wieder steuermindernd geltend gemacht werden. 

Wann bin ich umsatzsteuerpflichtig?

Das Umsatzsteuergesetz  definiert in , wen es als Unternehmen erachtet und wer demnach umsatzsteuerpflichtig ist. Demnach gilt die Umsatzsteuerpflicht für jeden, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Ein Unternehmen im steuerrechtlichen Sinn umfasst auch eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit, die eine Person als einzelner Unternehmer ausübt. Daher sind nicht nur Gewerbebetriebe oder Handelsunternehmen umsatzsteuerpflichtig, sondern auch Personen wie Einzelunternehmer, Freiberufler oder Kleingewerbetreibende.

Welche Ausnahmen kennt die Umsatzsteuerpflicht?

Von den umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen oder sonstigen Leistungen gibt es nur wenige Ausnahmen, die im (Umsatzsteuergesetz) aufgeführt sind. Dazu gehören neben vielen weiteren zum Beispiel:

  • Verkauf von Grundstücken
  • Umsätze von Versicherungsvertretern
  • Versicherungen
  • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
  • Heilbehandlungen
  • Medizinische Dienste
  • Betreuung und Pflegeleistungen
  • Krankentransporte
  • Umsätze aus Schule und Bildung
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Auslandslieferungen
  • See- und Luftverkehr
  • Kreditvermittlung

Welche Steuersätze gelten?

Das Umsatzsteuergesetz behandelt im die Steuersätze für umsatzsteuerpflichtige Waren und Leistungen ausführlich. Demnach beträgt der reguläre Steuersatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage, also vom Wert der Ware oder der Dienstleistung. Daneben gilt ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 7 Prozent für gesondert bezeichnete mehrwertsteuerpflichtige Umsätze. Zu diesen zählen beispielsweise:

  • Viehzucht
  • Pflanzenzucht
  • Zahntechnikerleistungen
  • Tickets für Theater, Konzerte und Museen
  • Übertragung, Einräumung oder Wahrnehmung von Urheberrechten
  • Leistungen von Kureinrichtungen
  • Personenbeförderung der Bahn
  • Taxifahrten
  • Seilbahnfahrten
  • Beherbergung
  • und viele mehr

Was bedeutet die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer?

Für Unternehmer, die sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden, entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Als Kleinunternehmer bist du auch dann nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn dein Unternehmen keine der Tätigkeiten ausübt, die im § 4 UStG aufgeführt sind. Als Kleinunternehmer bist du von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben, grundsätzlich befreit. Damit musst du von deinen Kunden auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer erheben und einkassieren.

Wer ist Kleinunternehmer?

Wenn deine Umsätze aus deiner Selbstständigkeit im vergangenen Kalenderjahr unter dem Maximum von 22.000 Euro gelegen haben und auch im aktuellen Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten werden, dann kannst du dich beim Finanzamt als Kleinunternehmer melden. 

Was sind die Vorteile der Kleinunternehmerregelung?

Der große Vorteil der Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist die Entlastung deines Verwaltungsaufwandes. Nicht nur die Rechnungsstellung ist unkompliziert und einfach. Auch die Erhebung der Steuer, die Bereinigung durch bezahlte Vorsteuer, die regelmäßigen Steuererklärungen und die Zahlung an das Finanzamt entfallen für Kleinunternehmer.

Aber auch deine privaten Kunden freuen sich, wenn sie keine Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Auf diese Weise kannst du deine Nettopreise ein wenig flexibler und vor allem günstiger gestalten. Gegenüber deinen Mitbewerbern, die umsatzsteuerpflichtig sind, hast du über die Preisgestaltung ohne Mehrwertsteuer einen deutlichen Wettbewerbsvorteil.

Kommen deine Kunden jedoch hauptsächlich aus dem gewerblichen Bereich, dann entfällt der Vorteil. Denn Unternehmer können die Mehrwertsteuer aus Lieferantenrechnungen als bezahlte Vorsteuer von ihrer Umsatzsteuerschuld abziehen. Für sie ist eine Rechnung ohne Umsatzsteuer daher nicht attraktiv. 

Welche Nachteile gibt es bei der Kleinunternehmerregelung?

Als Kleinunternehmer musst du zwar keine Umsatzsteuer erheben. Im Gegenzug kannst du aber auch keine bezahlte Vorsteuer steuerlich geltend machen, wie Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind. Das hat zur Folge, dass du als Kleinunternehmer Umsatzsteuern bezahlen musst wie ein privater Endverbraucher. Du hast keine Möglichkeit, deine für das Unternehmen bezahlte Vorsteuer steuerlich geltend zu machen. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit, wenn hohe Investitionen anfallen, kann der Verzicht auf Vorsteuerabzug zu hohen finanziellen Nachteilen führen. 

Auch die Umstellung vom Kleinunternehmer zum normalen Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtig ist, kann zu Problemen führen. Denn nach der Umstellung müssen sich auch deine Kunden daran gewöhnen, dass deine Preise durch die zu erhebende Mehrwertsteuer steigen. Die Preissteigerung kann dazu führen, dass du Kunden verlierst. 

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