09. Mai 2018 | Buchhaltung
Seit seinem Beitritt zur EU gilt in Österreich das so genannte Umsatzsteuergesetz 1994. Das UStG 1994 folgt den Richtlinien der EU zur Umsatzsteuer und legt diese als Basis für die österreichische Steuergesetzgebung. Die Umsatzsteuersätze in Österreich belegen verschiedene Güter und Leistungen mit Steuern in unterschiedlicher Höhe.
Grundsätzlich erlegt der Staat in Österreich dem Vorgang des Austausches von Leistungen und Warenlieferungen eine besondere Steuer auf. Die so genannte Umsatzsteuer ist eine Besteuerung des Entgelts, das ein Dienstleister oder Lieferant für seine Leistungen gegenüber seinem Kunden in Rechnung stellt. Der Unternehmer muss auf seine Rechnungssumme selbstständig eine Steuer aufschlagen. Diese Steuer muss er im Auftrag des Staates auf sein Entgelt erheben und als Umsatzsteuer deklarieren. Der Rechnungsbetrag, den der Kunde zu bezahlen hat, ergibt sich aus der Summe des eigentlichen Waren- oder Leistungsentgelts und der aufgeschlagenen Steuer.
Laut § 1 Abs 1 UStG unterliegen Leistungen, die ein Unternehmen oder ein Selbstständiger innerhalb von Österreich gegen eine Geldleistung erbringt, der normalen Umsatzsteuer. Sämtliche Waren und Leistungen, die innerhalb von Österreich transferiert werden, sind mit Umsatzsteuer belegt. Laut dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen können Selbstständige und Unternehmer grundsätzlich davon ausgehen, dass sämtliche Leistungen, die sie gegenüber ihren Kunden erbringen, unter die Besteuerung durch die Umsatzsteuer fallen. Der Begriff Leistung umfasst laut dem Gesetzestext sowohl Güter und Waren als auch Dienstleistungen.
Die vereinnahmte Umsatzsteuer muss der Unternehmer in regelmäßigen Abständen an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug kann ein Unternehmer aber auch seine geleistete Vorsteuer aus Lieferantenrechnungen, die er zu bezahlen hat, mit der vereinnahmten Umsatzsteuer aus seinen eigenen Rechnungen verrechnen. So kommt der Unternehmer in den Genuss einer Steuerminderung seiner abzuführenden Umsatzsteuer, sofern er Umsatzsteuer erhebt. Kleinunternehmern, die sich von der Pflicht zur Umsatzsteuer entbinden lassen, entgeht der Steuervorteil.
Die Umsatzsteuersätze in Österreich belasten in erster Linie den Endverbraucher. Denn der Lieferant fungiert während seiner Rechnungsstellung lediglich als Mittler zwischen dem Kunden und dem Finanzamt. Er treibt die Steuer von den Kunden ein und führt diese danach ans Finanzamt ab. Während der Unternehmer seine eingenommene Umsatzsteuer mit geleisteter Vorsteuer verrechnen kann, muss der Kunde die Umsatzsteuer ohne Abzüge in voller Höhe bezahlen.
Die Umsatzsteuersätze in Österreich zerfallen in drei Prozentsätze. Der Normalsteuersatz beträgt 20 %, der ermäßigte Steuersatz liegt bei 10 %, während der erweiterte ermäßigte Steuersatz auf 13 % angestiegen ist.
Der allgemeine Steuersatz der Umsatzsteuer, beziehungsweise der so genannte Normalsteuersatz beträgt 20 %, die auf das Entgelt der Ware oder der Dienstleistung aufgeschlagen werden. Die meisten Waren und Dienstleistungen in Österreich werden mit 20 % Umsatzsteuer belegt. Somit ist der Normalsteuersatz der Regelfall, während Umsätze, die mit den beiden ermäßigten Steuersätzen belegt werden, die Ausnahme stellen.
Der § 10 UStG listet die Ausnahmen für die Besteuerung der ermäßigten Steuersätze vollständig auf. Die nachfolgenden Auflistungen stellen hingegen lediglich einen Auszug.
Mit dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10 % werden neben weiteren in der Liste des UStG aufgeführten Leistungen folgende belegt:
Folgende Lieferungen und Dienstleistungen fallen unter die Besteuerung von 13 %:
und viele mehr.
Zum Weiterlesen: Nachdem Du jetzt schon einiges über die Steuersätze in Österreich weißt, haben wir für Dich einen Beitragstipp, der Dir noch einen besseren Überblick verschafft: Erfahre hier alles Wichtige zum Thema Mehrwertsteuer in Österreich!