24. Nov. 2019 | Buchhaltung
Umzugskosten absetzen ist nicht der erste und wichtigste Gedanke, wenn es ab ins neue Zuhause geht: Existenzieller ist erst einmal die Frage, in welcher Ecke des Wohnzimmers „Game of Thrones“ auf dem Fernsehbildschirm am besten zur Geltung kommt. So schön Umzüge als neuer Lebensabschnitt auch sein können, sie machen ziemlich viel Arbeit und gehen nicht selten mächtig ins Geld. Wie man es schafft nach dem Einzug ins neue Heim möglichst zeitnah Spaghettitopf und Schuhanzieher wiederzufinden, muss anderswo verhandelt werden – welche Kosten des Umzugs du steuerlich absetzen darfst, das dagegen wissen wir.
Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, kannst du mit den Kosten für deinen Umzug deine Steuerlast senken. Wichtig ist dabei, plausibel darlegen zu können, weshalb der Umzug aus beruflichen Gründen unerlässlich war.
Wenn du angestellt bist, ist ein Umzug natürlich dann beruflich bedingt, wenn dein Arbeitgeber ihn verlangt und du dir einen Zweitwohnsitz nicht leisten kannst – auch wenn du eine neue Arbeitsstelle an einem anderen Ort antrittst, ist die berufliche Notwendigkeit für den Wohnungswechsel unübersehbar.
Aber auch wenn der Arbeitgeber den Umzug nicht verlangt und du deine Stelle nicht wechselst, gibt es ggf. einen plausiblen Grund für den beruflich bedingten Umzug: nämlich dann, wenn sich die Anfahrt zum Arbeitsplatz durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt. Die Umzugskosten lassen sich bei Angestellten dann als Werbungskosten in der Lohnsteuererklärung geltend machen. Aber Achtung: Sollte der Arbeitgeber Teile der Umzugskosten übernehmen oder den Umzug sogar komplett finanzieren, können die entsprechenden Umzugskosten natürlich nicht mehr abgesetzt werden.
Um näher an der Wirkungsstätte deiner Selbstständigkeit zu wohnen, kann ein Umzug deiner Tätigkeit dienen und gehört dann zu den Betriebsausgaben in der EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) aufzuführen. Wenn es keinen plausiblen Grund gibt, warum der Umzug deiner Selbstständigkeit nutzt, gilt der Umzug als privat veranlasst.
Bei Umzügen aus privaten Gründen sind zumindest noch alle Arbeitsstunden absetzbar, die beauftragte Dienstleister abrechnen: das gilt genauso für Möbelpacker wie für Handwerker, die eine neue oder die alte Wohnung renovieren. Die Rechnungen für diese Arbeitsstunden dürfen aber keinesfalls bar bezahlt werden, sonst geht der Steuervorteil verloren.
Bei beruflich bedingten Umzügen kannst du folgende Umzugskosten von den Steuern absetzen:
Für einen Umzug fallen zahlreiche kleine und große Ausgaben an. Denn neben der Renovierung und Handwerkerrechnungen müssen Betroffene auch Kosten für Transport und Spedition, sowie Materialkosten bezahlen. Auch die Verpflegung für die Helfer, die vor und während des Umzugs Hand anlegen, gehört zu den Ausgaben, die im Zuge eines Umzugs zusammenkommen. Da Steuerpflichtige die meisten Posten genau belegen müssen, um sie steuerlich absetzen zu können, kann die Nutzung einer Umzugskostenpauschale für die Steuer hilfreich sein. Denn Steuerzahler können alle Ausgaben für den Umzug als sonstige Umzugskosten in einer Umzugskostenpauschale von der Steuer absetzen. Zur Geltendmachung der Pauschale sind keine Einzelnachweise notwendig.
Um die Umzugspauschale zu verwenden, muss mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Als sonstige Umzugskosten, die in Form einer Umzugskostenpauschale von der Steuer abgesetzt werden können, gelten die folgenden Posten:
Ab dem 1. März 2020 beträgt die Umzugskostenpauschale für Verheiratete und Alleinerziehende mit Kindern 1.639 Euro. Wer früher umzieht, kann eine Pauschale von 1.622 Euro geltend machen. Ledige können 820 Euro als Umzugskostenpauschale in der Steuer geltend machen (811 Euro vor 1. März 2020). Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Pauschale um 361 Euro (357 Euro vor 1. März 2020).
Wer innerhalb von fünf Jahren aus beruflichen Gründen mehrmals umziehen muss, profitiert von einer 50 prozentigen Erhöhung der jeweiligen Umzugspauschale in der Steuer.
Im Rahmen der Umzugskostenpauschale für die Steuer können auch weitere Kosten abgesetzt werden. Denn der Umzug in eine andere Stadt bringt nicht nur Aufwendungen für den Transport des Mobiliars mit sich, sondern auch vermehrte Ausgaben für die Neuorganisation des Lebens. Insbesondere für Kinder kann die Belastung eines Umzugs hoch sein. Daher können beispielsweise Kosten für den Nachhilfeunterricht im Rahmen eines Umzugs als Unterrichtskosten von der Steuer abgesetzt werden. Für einen Umzug, der nach dem 1. März 2020 stattfindet, gilt ein Höchstbetrag bis zu 2.066 Euro, der als Unterrichtskosten angesetzt werden kann. Dabei wird die Hälfte des Höchstbetrags erstattet. Wenn die Unterrichtskosten den Erstattungsbetrag übersteigen, können 75% des Höchstbetrags steuerlich geltend gemacht werden.
Wer ausschließlich aus privaten Gründen den Wohnort wechselt, kann zwar keine Umzugskostenpauschale für die Steuer geltend machen. Dennoch können Ausgaben für die Arbeit und die Fahrt abgesetzt werden. Die Steuerermäßigung umfasst 20 Prozent der abzugsfähigen Kosten und zugleich höchstens 4.000 Euro. Zudem können die Lohnkosten aus Handwerkerrechnungen als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Die Ausgaben werden in der Einkommensteuererklärung an entsprechender Stelle angegeben.
Wer aus gesundheitlichen Gründen einen Umzug zu bewältigen hat, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Der krankheitsbedingte Anlass muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden.