05. Dez 2017 | Unternehmenssteuerung
Nach mehreren Jahren in der Arbeitswelt kann eine längere Auszeit sehr sinnvoll sein. Wer lange in demselben Beruf gearbeitet hat, für den kann die Weiterbildung oder die Weltreise neue Impulse für den weiteren Lebensweg setzen. Die unbezahlte Freistellung ist eine arbeitsfreie Zeit für den Arbeitnehmer, in der er kein Gehalt erhält. Das Arbeitsverhältnis pausiert zwar während der Auszeit, es gilt jedoch nicht als beendet. Beide Vertragspartner halten an ihrem Vertrag weiterhin fest, während die gegenseitigen Pflichten über einen bestimmten Zeitraum hinweg ruhen.
Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung, seinen Mitarbeiter ohne einen triftigen Grund freizustellen. Da der Arbeitnehmer sich in seinem Vertrag verpflichtet hat, eine Arbeitsleistung zu erbringen, liegt sowohl die bezahlte als auch die unbezahlte Freistellung im Ermessen des Arbeitgebers. Um eine Freistellung zu erwirken, musst Du entweder Deinen Chef mit schlagenden Argumenten überzeugen oder einen sehr wichtigen Grund anführen.
Entgegen aller vertraglichen Vereinbarungen kann das Leben jedoch Situationen mit sich bringen, die eine Modifizierung von Pflichten und Rechten aus dem Arbeitsvertrag erfordern. Gute Gründe, die für eine unbezahlte Freistellung sprechen sind:
Die Pflege von Angehörigen ist ein gewichtiger Grund, eine unbezahlte Freistellung in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall im § 45 des Sozialgesetzbuches und in den Paragraphen 2 und 3 des Pflege-Zeitgesetzes einen Anspruch auf Freistellung verankert. Demzufolge hat Dein Arbeitgeber die Pflicht, Dich als seinen Angestellten von der Arbeit vollständig oder zumindest zum Teil freizustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass Du die pflegebedürftige Person zu Hause versorgst. Wenn Deine Kinder erkranken, dann muss Dein Arbeitgeber auch eine unbezahlte Freistellung gewähren. Die Tage der Freistellung pro Jahr sind je nach Familienstand und Alter der Kinder gestaffelt.
In einigen Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Bildungsurlaub. Darüber hinaus kannst Du auch eine unbezahlte Freistellung für Deine Weiterbildung verlangen. Hierfür ist es erforderlich, dass Du zusammen mit Deinem Arbeitgeber eine Übereinkunft über den zeitlichen Umfang der Freistellung triffst.
Das Bundes-Elterngeld- und Elternzeitgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung erhalten, um ihr Kind zu betreuen. Die Elternzeit hat eine reguläre Dauer von maximal 36 Monaten, die mit der Geburt des Kindes beginnen. Als Arbeitnehmer kannst Du über die Elternzeit hinaus eine Freistellung erwirken, wenn Du die Zustimmung des Arbeitgebers erhältst. Deine Mitgliedschaft in der Sozialversicherung, die während der Elternzeit bestehen bleibt, läuft in der Verlängerung nach einem weiteren Monat aus.
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können spezielle Klauseln enthalten, die eine unbezahlte Freistellung aufgrund individuell definierter Gründe vorsieht. Meist legen die Verträge dann die maximale Freistellungszeit und die Voraussetzungen für eine Auszeit fest. Die Zustimmung Deiner Firma ist in diesem Falle unbedingt erforderlich.
Die so genannte betriebliche Übung kann ebenso dazu führen, dass Du als Angestellter einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung erhebst. Die betriebliche Übung ist eine Form des Gewohnheitsrechtes. Wenn ein Betrieb eine unbezahlte Freistellung regelmäßig gestattet, dann kann ein Arbeitnehmer das als eine betriebliche Regelung auffassen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 1987 kannst Du als Arbeitnehmer daraus einen rechtlichen Anspruch ableiten.
Die im gegenseitigen Einvernehmen vereinbarte Auszeit hält den Arbeitsvertrag auch ohne Erfüllung aufrecht. Die Folge der Freistellung ist, dass Du nicht mehr arbeiten musst und Dein Chef nicht mehr zur Lohnzahlung verpflichtet ist. Einen Monat nach Antritt der Auszeit meldet Dich Dein Arbeitgeber von der Sozialversicherung ab. Danach musst Du selbst in die Kassen der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung einzahlen.