20. Jun 2018 | Buchhaltung
Mehrwertsteuer, Vorsteuer und Umsatzsteuer? Im täglichen Sprachgebrauch verschwimmen die Begriffe normalerweise: Anscheinend gibt es kaum einen relevanten Unterschied, denn offensichtlich bedeuten alle drei Steuerarten in etwa dasselbe. Aber immerhin gibt es auch drei verschiedene Bezeichnungen – Grund genug, um zu fragen: Was bedeutet eigentlich was?
Wie ist das nun also? Warum ziehen Unternehmen Umsatzsteuer ein, machen aber dennoch eine „Vorsteuererklärung“? Und warum regen sich Verbraucher über Mehrwertsteuersätze auf, wenn doch Geschäftsleute über Umsatzsteuer sprechen?
Zunächst ist offensichtlich, dass „Umsatzsteuer“ und „Mehrwertsteuer“ dasselbe Geld meinen und beinahe dieselbe Bedeutung haben. (Bei der Vorsteuer ist es bloß nicht ganz so offensichtlich, denn sie ist kein Alltags-, sondern ein Geschäftsthema.)
Die 7% oder 19%, die wir in Deutschland auf Waren und Dienstleistungen zahlen, sind die Umsatzsteuer. „Umsatzsteuer“ ist im Prinzip eine Art Überbegriff für diese Steuerart – gleichgültig, ob wir im Folgenden dann von Mehrwertsteuer oder Vorsteuer sprechen. Von „Umsatzsteuer“ zu sprechen, ist begrifflich also nie falsch.
Auf Kassenbons und anderen Belegen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern im Alltag begegnen, ist normalerweise die Mehrwertsteuer genannt. Das gibt einen Hinweis auf die Verwendung des Wortes: Die Mehrwertsteuer ist die Bezeichnung, die Endverbrauchern gegenüber verwendet wird. Aber wir wissen ja: Gemeint ist natürlich die Umsatzsteuer.
Die Vorsteuer bezeichnet wiederum die Perspektive auf die Umsatzsteuer, die für Unternehmen interessant ist: Wieder einmal ist nichts anderes als die Umsatzsteuer gemeint, aber eben die Umsatzsteuer, die (umsatzsteuerpflichtige) Unternehmen „vorstrecken“, wenn sie eine Rechnung begleichen, die sie aber zurückbekommen. Nämlich dann, wenn sie ihre Vorsteuererklärung ans Finanzamt übermitteln (die genau deshalb so heißt).
Drei Begriffe, drei Perspektiven: „Umsatzsteuer“ ist quasi der Oberbegriff, „Mehrwertsteuer“ ist der Ausdruck aus Verbrauchersicht, „Vorsteuer“ der Begriff aus Unternehmerperspektive, sofern das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist.
Die Umsatzsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Der Anteil der Umsatzsteuer am Gesamtvolumen der eingehenden Steuern beträgt immerhin über 30 Prozent. Als Umsatzsteuer Definition eignet sich aufgrund ihrer Eigenschaft der Begriff Endverbrauchersteuer. Denn sie wird auf fast sämtliche Konsumgüter und Leistungen aufgeschlagen und belastet ausschließlich den Konsumenten als letztes Glied der Wertschöpfungskette. Mit der Eintreibung der Umsatzsteuer hat der Staat die Unternehmen betraut. Aus diesem Grund wird jede Ware oder Leistung von Unternehmen mit der Umsatzsteuer belegt. Der begriffliche Unterschied Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer liegt daher in der unterschiedlichen Position und Funktion von Unternehmer und Verbraucher.
Die Umsatzsteuer ist die Steuer, die der Unternehmer über seine Rechnungen eintreibt, um sie an den Staat abzuführen. Die Steuer wird auf den Umsatz des Unternehmers aufgeschlagen und bemisst sich daher nach dessen Höhe. Dabei ist es unerheblich, welchen Gewinn der Unternehmer durch den Verkauf seiner Ware oder mit seiner Dienstleistung erzielt. Seine bereits geleisteten Einkäufe und Ausgaben, die er aufzuwenden hatte, um seine Lieferung anzubieten, spielt für die Erhebung der Steuer keine Rolle. Sie bemisst sich ungeachtet des Gewinns am erzielten Umsatz und heißt aus diesem Grunde Umsatzsteuer.
Die Mehrwertsteuer ist der Betrag auf einer Rechnung, die der Endverbraucher zu bezahlen hat.
Ist die Umsatzsteuer eine Steuer, die auf den Umsatz erhoben wird, so ist die Mehrwertsteuer eine Steuer, die lediglich auf den so genannten Mehrwert aufgeschlagen wird. Der Begriff Mehrwertsteuer resultiert daraus, dass ein Produkt innerhalb der Wertschöpfung eine Leistungskette zum Beispiel vom Rohstofflieferanten über den Hersteller und den Händler bis hin zum Endkunden durchlaufen muss. Jede Station der Kette erhebt auf dem Weg bis zum Kunden die entsprechende Mehrwertsteuer auf den jeweiligen Rechnungsbetrag. Jeder Unternehmer der Kette kann allerdings die Umsatzsteuer, die er an die vorherige Station in der Kette abgeführt hat, als bezahlte Vorsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuerlast abziehen. Das führt dazu, dass unter steuerlicher Betrachtung lediglich der Mehrwert aus der Wertschöpfung besteuert wird, den der jeweilige Unternehmer auf seiner Stufe geschaffen hat. Für jeden der Unternehmer aus der Kette ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, von dem er weder profitiert noch etwas abzugeben hat.