14. Mai 2018 | Buchhaltung
Die Unterschiede zwischen Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung liegen im Detail. Denn die Finanzbuchhaltung mit dem Kürzel Fibu erfüllt im Unternehmen eine andere Funktion als die so genannte Kosten- und Leistungsrechnung. Grundsätzlich verfolgen die beiden Rechnungsarten trotz aller Ähnlichkeit sehr unterschiedliche Ziele.
Die Finanzbuchhaltung befasst sich mit dem Aufwand und Ertrag eines Unternehmens. Sie stellt die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens dar. Zu diesem Zweck dokumentiert die Finanzbuchhaltung die Bonität, das Vermögen und die Gewinnausschüttung. Aber auch eine drohende Insolvenz zeigt das Ergebnis der Finanzbuchhaltung an. Die Finanzbuchhaltung stellt zudem die Grundlage für die steuerliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt.
Die Kosten- und Leistungsrechnung hingegen errechnet die aufgewendeten Kosten und den Erlös. Die Kostenrechnung ermittelt die Effektivität von Anschaffungen. Sie gibt Aufschluss darüber, inwieweit sich Investitionen als wirtschaftlich erweisen.
Beide Rechnungsarten stellen eine Basis für die betriebswirtschaftliche Steuerung eines Unternehmens. Die Unterschiede zwischen Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung hingegen zeigen sich in verschiedenen Kriterien.
Die Finanzbuchhaltung erfasst sämtliche rechnerische Vorgänge des Betriebs. Danach bucht sie die Bewegungen auf Konten und dokumentiert sie. Auf drei Rechnungsarten stellt die Finanzbuchhaltung drei W-Fragen:
Die buchhalterische Beantwortung der drei Fragen liefert die Kalkulation und das Betriebsergebnis. Die in der Finanzbuchhaltung erfassten Zahlen münden am Ende einer Periode in die abschließende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Die Finanzbuchhaltung muss einer Überprüfung durch das Finanzamt stand halten. Sämtliche relevanten Dokumente aus der Finanzbuchhaltung müssen über mehrere Jahre hinweg archiviert und bereit gehalten werden. Einer der grundlegenden Unterschiede zwischen Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung ist die Verpflichtung von Unternehmen durch den Gesetzgeber. Denn die Finanzbuchhaltung muss nicht nur bestimmten rechtlichen Vorgaben folgen. Sie ist als grundlegender Bestandteil des Rechnungswesens für zahlreiche Unternehmensformen Pflicht.
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist steuerrechtlich nicht verpflichtend. Sie ist eine Form der Abrechnung, die innerbetrieblich ihren Nutzen entfaltet. Dabei übernimmt die Kostenrechnung die Aufgaben
Die Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt Gewinne und Verluste innerhalb der unternehmerischen Abläufe. Dabei untersucht die Kosten- und Leistungsrechnung die Rentabilität einzelner Aufwendungen hinsichtlich ihrer Erträge. Sie erhöht damit die Planungssicherheit für neue Investitionen und dient als wichtiges internes Steuerungselement für das Unternehmen.
Die Unterschiede zwischen Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung liegen in drei grundlegenden Kriterien:
Einer der zentralen Unterschiede zwischen Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung ergibt sich aus der jeweiligen Zielsetzung. Während die Finanzbuchhaltung eine transparente Dokumentation sämtlicher Abläufe bereit stellt, dient die Kostenrechnung der internen Kontrolle. Die Finanzbuchhaltung erfasst sämtliche Bewegungen in einem Unternehmen. Dahingegen nimmt die Kosten- und Leistungsrechnung im Besonderen Investitionen und ihre Erträge in ihr Visier. Sie ermittelt auf Basis ihrer Erhebungen die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes.
Auch in der Rechnungsweise bilden sich klare Unterschiede zwischen Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung ab. Während die Finanzbuchhaltung sämtliche Einnahmen und Ausgaben und Investitionen erfasst und hieraus den Gewinn oder Verlust berechnet, fokussiert sich die Kostenrechnung lediglich auf Bestandteile hiervon. Denn die Kostenrechnung stellt die Erlöse des Betriebs den relevanten Kosten gegenüber. Sie untersucht darüber hinaus im Detail, welche Kosten in welcher Abteilung und für welche Leistungen entstanden sind.
Während das Steuerrecht die Finanzbuchhaltung detailliert regelt, steht es jedem Unternehmen frei, wie es seine Kostenrechnung gestaltet. Viele Unternehmensformen haben die Pflicht zur Finanzbuchhaltung. Aus dieser ergeben sich weitere Vorschriften für die Ausführung, die Dokumentation und die Bereitstellung. Unternehmen, die zur Finanzbuchhaltung verpflichtet sind, müssen sich nach dem Handels- und Steuerrecht richten. Alle dort aufgeführten Pflichten entfallen für die Kostenrechnung.
Grundsätzlich ist laut §238 Handelsgesetzbuch (HGB) jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher über seine Betriebsaktivitäten zu führen. Die Buchführungspflicht ergibt sich zudem aus der Abgabenordnung in den §§ 140 und 141. Von der Pflicht zur Buchführung sind jedoch Kleinunternehmer und Gewerbetreibende unterhalb vorgegebener Gewinn- und Umsatzgrenzen ausgenommen.
Nach § 140 und § 141 AO entsteht eine Pflicht zur Buchführung erst dann, wenn ein Unternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 600.000 Euro und / oder einen Gewinn von mehr als 60.000 Euro erzielt. Solange der Umsatz und der Gewinn unterhalb der vorgegebenen Grenzen liegt, entfällt die Pflicht zur Buchführung. Dennoch müssen auch Unternehmen, die von der Buchführungspflicht befreit sind, sämtliche Betriebseinnahmen und Ausgaben aufzeichnen und archivieren. Die Art der Aufzeichnung unterliegt allerdings keinen formellen Vorschriften außerhalb der allgemein gültigen Vorgaben zur Rechnungsstellung und weiterer Vorschriften für Gewerbetreibende.
Die Entbindung von der Pflicht zur Buchführung bringt auch Nachteile mit sich. So müssen zentrale Geschäftsaktivitäten, wie zum Beispiel Offene Posten manuell bearbeitet und kontrolliert werden. Zudem ergibt sich am Jahresende bei der Erstellung der Steuererklärung meist ein erheblicher Arbeitsaufwand.
Selbstständige mit einem jährlichen Umsatz von bis 17.500 Euro können sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden und von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Als Kleinunternehmer haben sie grundsätzlich keine Pflicht zur Buchführung. Für ihre Steuererklärung müssen Kleinunternehmer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.
Aus der Buchführung müssen sowohl die Handelsgeschäfte als auch die finanzielle Lage des Unternehmens nachvollziehbar hervorgehen. Der Unternehmer muss seine Buchführung in einer Weise dokumentieren, dass ein außenstehender, aber sachverständiger Dritter sich innerhalb von kurzer Zeit einen Überblick verschaffen kann. Die Aktivitäten des Unternehmens müssen hinsichtlich ihrer Entstehung und Abläufe ersichtlich sein. Der Gesetzgeber gibt zudem vor, dass Unternehmen ihre Unterlagen archivieren müssen.
Die Finanzbuchhaltung verpflichtet Unternehmen zur ordnungsmäßigen Buchführung, die in der Praxis eine Aufzeichnungspflicht mit sich bringt. Grundsätzlich müssen folgende Vorgänge in der Buchhaltung erfasst und dargestellt sein:
Unternehmen mit Pflicht zur Buchführung müssen im Jahr ihrer Unternehmensgründung ebenso wie im darauffolgenden Jahr eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Danach muss die Umsatzsteuervoranmeldung je nach Höhe des erwirtschafteten Jahresumsatzes entweder monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden. Alle anderen Steuerarten werden jährlich behandelt.
Dieser Beitrag wurde im Dezember 2014 veröffentlicht und im Mai 2018 aktualisiert.