10. Jan. 2019 | Buchhaltung
Der Handel mit Aktien ist zwar voller Risiko, erfreut sich aber dennoch wachsender Beliebtheit auch bei Unternehmen. Da erhaltene Dividenden eine Einnahme stellen, müssen sie auch versteuert werden. Wie die Verbuchung von Dividenden genau funktioniert, erfährst Du hier.
Um zu definieren, was eine Dividende ist, muss zuerst der Begriff der Aktie geklärt werden. Die Aktie verleiht ihrem Besitzer eine Mitgliedschaft an einem Unternehmen. Sie ist ein Bruchteil vom Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Entweder ist der Wert einer Aktie durch ihren Nennwert in vollen Euro beziffert, oder es handelt sich um eine Stückaktie. Jede Stückaktie eines Unternehmens hält einen identischen Anteil, der je nach Unternehmenswert und Anzahl der Stückaktien schwankt. Die Dividende ist eine Gewinnausschüttung in Form des Gewinnanteils an einer Aktie. Dabei richtet sich der Gewinnanteil nach dem Unternehmensanteil, den die Aktie beziffert. Die Dividende basiert auf dem Jahresabschluss des Unternehmens, das die Aktien heraus gegeben hat.
Die steuerliche Behandlung der Dividende erfolgt als Gewinnausschüttung. Privatpersonen müssen Dividenden anders versteuern als Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften.
Den Gewinn aus einer Dividende geben Einzelunternehmen und Personengesellschaften bei ihrer Einkommensteuererklärung an. Eine Kapitalgesellschaft hingegen versteuert den Gewinn über die Körperschaftsteuererklärung.
Die allgemeinen Konten für Dividenden werden in den gängigen Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 „Erträge aus Beteiligungen“ genannt. Im Kontenrahmen SKR 03 lautet die Kontennummer 2600, in SKR 04 lautet sie 7000. Dort trägst Du die an Dich ausgegebenen Gewinne ein.
Dividenden und ähnliche Ausschüttungen durch Kapitalgesellschaften unterliegen der Kapitalertragsteuer. Diese wird an der Quelle erhoben. Das bedeutet, dass Deine Bank oder die Kapitalgesellschaft die Steuer für Dich direkt an das Finanzamt abführt. Im Normalfall beträgt die Kapitalertragsteuer 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags. Du kannst aber auch beantragen, dass Deine Kapitalerträge den Steuersätzen Deiner Einkommensteuer unterstellt wird. Wenn diese weniger als 25% beträgt, dann können Deine Dividenden unter die niedrigere Steuer gestellt werden. Zudem kannst Du einen Freistellungsauftrag bei Deiner Bank stellen, um Deine Dividenden bis zum Freibetrag steuerfrei zu stellen.
Die Kapitalertragsteuer trägst Du im Kontenrahmen SKR 03 im Konto „Kapitalertragsteuer 25%“ mit der Nummer 2213 im Soll ein (Nummer 7630 im Kontenrahmen SKR 04). Zugleich kommt der Betrag auf das Konto „Bank“ mit der Nummer 1200 (SKR 03) beziehungsweise 1800 (SKR 04) im Haben.
Grundsätzlich muss die Buchhaltung bei der Verbuchung von Dividenden zwischen Bruttodividende, Bardividende und Nettodividende genaue Unterscheidungen treffen. Denn die Bruttodividende bezeichnet den offiziell ausgegebenen Betrag der Dividende. Dieser wird zunächst durch Körperschaftsteuer gemindert, den der Geber der Dividende zu bezahlen hat. Nach Abzug der Steuer verbleibt die sogenannte Bardividende als Zahlbetrag. Da der Empfänger einer Dividende zudem Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag bezahlen muss, bleibt als weiterer Restbetrag die Nettodividende, die den Betrag bezeichnet, der von der Bank gutgeschrieben wird. Die Bank führt die Steuer und den Solidaritätszuschlag automatisch an das Finanzamt ab, nachdem sie die Beträge von der Bardividende abgezogen hat.
Herr Grünwiese betreibt als Einzelunternehmer eine Gartenbaufirma. Er hält im Betriebsvermögen seines Unternehmens 40 Aktien der Blumenimport AG. Die Aktiengesellschaft erzielt gute Gewinne und gibt für das erfolgreiche vorangegangene Jahr eine Dividende von 10 Euro pro Aktie aus. Der Beschluss der Hauptversammlung erfolgt am 10. Mai 2020. Die Zahlung der Blumenimport AG geht am 5. Juni 2020 auf dem Konto der Firma Grünwiese ein.
Herr Grünwiese erhält für den Zahlungseingang seiner Dividende eine Abrechnung, in der die abgeführte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgewiesen sind. Die Bardividende, die die Blumenimport AG ausschüttet, umfasst für Herrn Grünwiese 400 Euro. Für diese fallen Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% an. Die Steuer beträgt 100 Euro. Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5% vom Betrag der Kapitalertragsteuer und beträgt somit 5,50 Euro. Die Nettodividende, die Herrn Grünwiese auf seinem Konto gutgeschrieben wird, ist mit 294,50 Euro ausgewiesen.
Die Buchhaltung wendet für die Verbuchung von Dividenden das sogenannte Teileinkünfteverfahren an. Da die Dividende an den Betrieb ausgeschüttet wird, muss Herr Grünwiese das Verfahren anwenden, um die Einnahme korrekt zu versteuern. Das Teileinkünfteverfahren besagt, dass die Bardividende als Einnahme aus dem Gewerbebetrieb zu behandeln ist und zu einem Anteil von 40 Prozent steuerfrei ist.
Die Buchhaltung trägt den Betrag der Bardividende in Höhe von 400 Euro im Soll auf das Konto mit der Bezeichnung Sonstige Forderungen ein. Der Betrag wird in Anteile von 60 und 40 Prozent aufgeteilt. Danach trägt die Buchhaltung auf der Habenseite den Betrag von 240 Euro in das Konto Steuerpflichtige Erträge (60%) und den Betrag von 160 Euro in das Konto Steuerfreie Erträge (40%) ein.
Nach dem Zahlungseingang der Dividende auf dem Konto erfolgt die Buchung des Zahlbetrags in Höhe von 294,50 Euro auf das Konto Bank. Der Differenzbetrag umfasst die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 115,50 Euro und wird auf das Konto Privat oder Kapitalertragsteuer gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt im Haben mit einem Betrag von 400 Euro auf das Konto Sonstige Forderungen.
Herr Rotbuche hält mehrere Aktien, für die im Laufe des Jahres Dividenden auf seinem Konto eingehen. Im Jahr 2020 hat er Ausschüttungen in Höhe von 1055 Euro erhalten. Da er alleinstehend ist, genießt er nach seinem Antrag bei der Bank einen Freibetrag von 801 Euro. Aufgrund seines Freibetrags führt die Bank lediglich für den verbleibenden Restbetrag von 254 Euro Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschläge an das Finanzamt ab. Die Kapitalertragsteuer beläuft sich auf 63,50, während der Solidaritätszuschlag bei 3,49 Euro liegt. Der Gesamtbetrag der Kapitalertragsteuern umfasst demnach 66,99 Euro. Aus den besteuerten Dividenden verbleiben Herrn Rotbuche insgesamt 187,01 Euro. Nach Abzug der Kapitalertragsteuern hat er insgesamt ein Einkommen von 988,01 Euro an Kapitalerträgen erzielt.
Herr Rotbuche bucht den Betrag der Kapitalertragsteuer in Höhe von 66,99 Euro im Soll auf das Konto Kapitalertragsteuer und im Haben auf das Konto Bank.