14. Mai 2020 | Gründung

Sind Vereine vorsteuerabzugsberechtigt?

Ob Sport- oder Kleingartenverein: Irgendwo schwitzen Vorstand und Kassenwart über den Büchern, damit die Buchhaltung immer stimmt. Dazu gehört auch die Steuer, denn Vereine müssen ihre Zahlen dem Finanzamt gegenüber erklären. Außerdem haben sie es bei jedem Kauf oder Verkauf auch mit Umsatzsteuer zu tun. Doch es sind nicht alle Vereine vorsteuerabzugsberechtigt.

Vereine vorsteuerabzugsberechtigt
Damit Vereine vorsteuerabzugsberechtigt sind, braucht es einen unternehmerischen Anteil. (Bild © pexels.com)

Wann sind Vereine vorsteuerabzugsberechtigt?

Dazu braucht es einen unternehmerischen Anteil. Den gibt es im sogenannten Zweckbetrieb. Der Kleingartenverein betreibt eine Vereinskneipe und verkauft dort Getränke. Das gehört zum Zweckbetrieb. Das bedeutet, im Verkaufspreis von Bier und Cola ist Umsatzsteuer enthalten. Gleichzeitig darf der Verein aber die an den Getränkegroßhandel gezahlte Umsatzsteuer verrechnen. Der Materialeinkauf für den Kneipenbetrieb berechtigt zum Vorsteuerabzug.

Wann sind Vereine nicht vorsteuerabzugsberechtigt?

Anders sieht es aus, wenn der Kleingartenverein zum Beispiel einen Rasenmäher anschafft, mit dem die Gemeinschaftsflächen gemäht werden sollen. Dieses Gerät dient dem ideellen Zweck des Vereins. Die ideellen Zwecke sind in der Regel umsatzsteuerfrei, daher darf der Verein dann aber auch nicht gezahlte Umsatzsteuer gegen rechnen. In diesem Fall ist der Verein nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Für die Buchhaltung bedeutet dieses Mal so mal so, dass alles sehr genau abgelegt und zugeordnet werden muss.

Was sind die Vorteile eines Kleinunternehmerstatus für Vereine?

Vereine, die nur wenig umsatzsteuerpflichtigen Umsatz machen, können sich auf die Kleinunternehmerregelung berufen. Dann entfällt der Vorsteuerabzug, die Betriebsausgaben zählen nun als Bruttoausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Die Vorteile:

Steuern für Vereine: oft komplizierter als gedacht

Eigentlich ist es schon kompliziert genug, aber in Sachen Vereinsbesteuerung ist einiges in Arbeit. Seit einigen Jahren prallen deutsches Vereinswesen und die dafür vorgesehenen steuerlichen Regelungen auf die Vereinheitlichungsprozesse der Europäischen Union. Mit anderen Worten: Da kann sich noch einiges ändern, um entweder einfacher oder komplizierter zu werden. Für die Leitung von Vereinen ist es also wichtig, hier auf dem Laufenden zu bleiben oder einen Steuerberater ins Boot zu holen, der sich mit Vereinsbesteuerung gut auskennt.

Tipp zum Weiterlesen: Hier haben wir für Dich die anfallenden Steuerarten und Unterlagen zusammengefasst, die Du für die Steuererklärung für Vereine brauchst.

Vereinsbuchführung mit Buchhaltungsprogramm – Wie Billomat Vereine unterstützt

Die Buchhaltung von Vereinen muss aufgrund der unterschiedlichen Behandlung der Umsatzsteuer besonders sorgfältig arbeiten. Sind Vereine vorsteuerabzugsberechtigt, hat ihre Buchhaltung darauf zu achten, dass sie Aufwendungen und Einnahmen in absetzbare und nicht absetzbare Posten abhängig von der Zugehörigkeit zum wirtschaftlichen Betrieb oder zum ideellen Bereich genau aufteilt. Die Billomat Software unterstützt die Vereinsbuchhaltung jedoch nicht alleine in der Organisation und Verwaltung ihrer Teilbereiche. Neben der verlustfreien Erfassung und Dokumentenablage, die einen schnellen Überblick über die Geschäftsvorfälle liefert, bietet die Software noch mehr Unterstützung bei der Erstellung der Vereinsbuchhaltung.

Für welche Vereine ist Billomat geeignet?

Vereine, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, profitieren von der Billomat Software, die die vereinnahmte Mehrwertsteuer und ausgegebene Vorsteuer aus den Bruttobeträgen automatisch herausrechnet und bucht. Doch auch Vereine, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, profitieren von den umfangreichen Leistungen, die die Billomat Software für Kleinunternehmer bietet.

Welche Aufgaben übernimmt Billomat in der Vereinsbuchhaltung?

  • Rechtssichere Angebote und Rechnungen: Mit der Billomat Software können Vereine rechtssichere und professionelle Rechnungen in weniger als 1 Minute erstellen. Für wiederkehrende Geschäftsvorfälle kann die Buchhaltung die Rechnungsstellung automatisieren. Die Software bietet rechtssichere Rechnungsvorlagen, die sämtliche Pflichtangaben enthalten, die der Gesetzgeber fordert. Alle Dokumente können nach der Corporate Identity und mit Einbindung von Grafiken, wie dem Vereinslogo gestaltet, in der gewünschten Form gespeichert und als individuelle Vorlagen verwendet werden.
  • Auftragsabwicklungen: Die Software kann die Daten aus Angeboten automatisch in Rechnungen und Zahlungserinnerungen übertragen, sodass die gesamte Auftragsabwicklung automatisiert werden kann.
  • Digitalisierung von Belegen: Kassenzettel, Rechnungen, Belege und Quittungen, die in Papierform vorliegen, können mit der Billomat Software ganz einfach in digitale Form überführt werden. Die Belege werden über das Smartphone als Foto erfasst, in das Buchhaltungsprogramm hochgeladen und dem Bereich, Mitglied, Lieferanten oder Kunden zugeordnet, zu dem sie gehören. Bei der Digitalisierung liest das Texterkennungsprogramm der Billomat Software den Beleg automatisch aus.
  • Kontrolle von Zahlungseingängen durch automatischen Zahlungsabgleich: Die Billomat Software kann mit dem Vereinskonto verknüpft werden, um Zahlungsbewegungen automatisch zu erkennen und entsprechend einzuordnen. Dabei gleicht die Software eingehende und ausgehende Zahlungen auf dem Bankkonto mit Eingangs- und Ausgangsrechnungen ab. Mit Bezahllinks erleichtert der Verein seinen Kunden und Mitgliedern die Zahlungsabwicklung und kann so seine Liquidität sichern. 
  • Zahlungsverwaltung mit automatischem Mahnwesen: Die automatisierte Kontrolle über Zahlungseingänge sorgt auch dafür, dass Mahnungen rechtzeitig erfolgen können. Bei Bedarf kann die Billomat Software säumigen Zahlern auch automatisch eine Mahnung per E-Mail versenden.
  • Stammdatenverwaltung durch CRM: Alle Stammdaten von Vereinsmitgliedern, Kunden und Lieferanten oder von anderen Vereinen erfasst die Billomat Buchhaltungssoftware und verwaltet sie im CRM. So hat der Verein jederzeit einen Überblick und Zugriff auf die entsprechenden Daten. 
  • Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung EÜR: Mit Billomat benötigen Vereine nur wenige Klicks, um ihre  Einnahmenüberschussrechnung EÜR zu erstellen. Die notwendigen Unterlagen über Einnahmen und Ausgaben, die in der laufenden Buchhaltung bereits eingepflegt sind, stellen die Basis, auf der Billomat den Gewinn automatisch ermittelt. 
  • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen: Sind Vereine vorsteuerabzugsberechtigt, müssen sie regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Für die Umsatzsteuervoranmeldungen muss der Verein lediglich die Unterlagen sammeln, die dafür erforderlich sind. Im Zuge der regulären Buchhaltung stellt er sie in die Software ein, die die eingenommene Mehrwertsteuer und geleistete Vorsteuer automatisch herausrechnet. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung liest die Software die erforderlichen Daten automatisch aus. Daraufhin wird die Umsatzsteuervoranmeldung nur noch über die ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt geschickt. 
  • Vorbereitende Buchhaltung für den Steuerberater: Die Billomat Software bietet die Möglichkeit, die Buchhaltung optimal für eine weitere Bearbeitung durch den Steuerberater vorzubereiten. So kann der Verein alle erforderlichen Unterlagen einpflegen, die der Steuerberater übernimmt, um eine Umsatzsteuervoranmeldung, eine Steuererklärung oder einen Jahresabschluss zu erstellen.
  • Zugang zu einem Netzwerk mit kooperierenden Steuerberaterkanzleien: Billomat steht in einer Kooperative mit einem Netzwerk von Steuerberatern, deren Kanzleien sich im gesamten Bundesgebiet befinden. Die Steuerkanzleien des Netzwerkes PAP.LO sind mit der Billomat Software bestens vertraut und können die Daten des Vereins zeitsparend und reibungslos weiterverarbeiten. 
  • DATEV Schnittstelle zur Steuerkanzlei: Die steuerlich relevanten Daten können über DATEVconnect online an die Kanzlei übertragen werden, damit diese sie für die Steuererklärung oder den Jahresabschluss verwenden kann. 
  • Steuerberaterzugang für die automatisierte Zusammenarbeit mit dem Steuerberater: Der Steuerberater kann auch einen Zugang zum Billomat Account erhalten, um auf die Buchhaltungsunterlagen direkt zuzugreifen. Der Verein definiert im Vorfeld, auf welche Bereiche der Steuerberater einen Zugriff erhält, während die Daten anderer Bereiche geschützt sind. 
  • Buchhaltung unterwegs: Mit der Billomat-App können die Verantwortlichen in den Vereinen auch von unterwegs ihre Buchhaltung bearbeiten, Rechnungen und Angebote schreiben und Belege digitalisieren. 
Klingt interessant? Hier kannst Du unsere Buchhaltungssoftware kostenlos testen! >>>

Ähnliche Fragen: