14. Mai 2020 | Gründung
Ob Sport- oder Kleingartenverein: Irgendwo schwitzen Vorstand und Kassenwart über den Büchern, damit die Buchhaltung immer stimmt. Dazu gehört auch die Steuer, denn Vereine müssen ihre Zahlen dem Finanzamt gegenüber erklären. Außerdem haben sie es bei jedem Kauf oder Verkauf auch mit Umsatzsteuer zu tun. Doch es sind nicht alle Vereine vorsteuerabzugsberechtigt.
Dazu braucht es einen unternehmerischen Anteil. Den gibt es im sogenannten Zweckbetrieb. Der Kleingartenverein betreibt eine Vereinskneipe und verkauft dort Getränke. Das gehört zum Zweckbetrieb. Das bedeutet, im Verkaufspreis von Bier und Cola ist Umsatzsteuer enthalten. Gleichzeitig darf der Verein aber die an den Getränkegroßhandel gezahlte Umsatzsteuer verrechnen. Der Materialeinkauf für den Kneipenbetrieb berechtigt zum Vorsteuerabzug.
Anders sieht es aus, wenn der Kleingartenverein zum Beispiel einen Rasenmäher anschafft, mit dem die Gemeinschaftsflächen gemäht werden sollen. Dieses Gerät dient dem ideellen Zweck des Vereins. Die ideellen Zwecke sind in der Regel umsatzsteuerfrei, daher darf der Verein dann aber auch nicht gezahlte Umsatzsteuer gegen rechnen. In diesem Fall ist der Verein nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Für die Buchhaltung bedeutet dieses Mal so mal so, dass alles sehr genau abgelegt und zugeordnet werden muss.
Vereine, die nur wenig umsatzsteuerpflichtigen Umsatz machen, können sich auf die Kleinunternehmerregelung berufen. Dann entfällt der Vorsteuerabzug, die Betriebsausgaben zählen nun als Bruttoausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Die Vorteile:
Eigentlich ist es schon kompliziert genug, aber in Sachen Vereinsbesteuerung ist einiges in Arbeit. Seit einigen Jahren prallen deutsches Vereinswesen und die dafür vorgesehenen steuerlichen Regelungen auf die Vereinheitlichungsprozesse der Europäischen Union. Mit anderen Worten: Da kann sich noch einiges ändern, um entweder einfacher oder komplizierter zu werden. Für die Leitung von Vereinen ist es also wichtig, hier auf dem Laufenden zu bleiben oder einen Steuerberater ins Boot zu holen, der sich mit Vereinsbesteuerung gut auskennt.
Tipp zum Weiterlesen: Hier haben wir für Dich die anfallenden Steuerarten und Unterlagen zusammengefasst, die Du für die Steuererklärung für Vereine brauchst.
Die Buchhaltung von Vereinen muss aufgrund der unterschiedlichen Behandlung der Umsatzsteuer besonders sorgfältig arbeiten. Sind Vereine vorsteuerabzugsberechtigt, hat ihre Buchhaltung darauf zu achten, dass sie Aufwendungen und Einnahmen in absetzbare und nicht absetzbare Posten abhängig von der Zugehörigkeit zum wirtschaftlichen Betrieb oder zum ideellen Bereich genau aufteilt. Die Billomat Software unterstützt die Vereinsbuchhaltung jedoch nicht alleine in der Organisation und Verwaltung ihrer Teilbereiche. Neben der verlustfreien Erfassung und Dokumentenablage, die einen schnellen Überblick über die Geschäftsvorfälle liefert, bietet die Software noch mehr Unterstützung bei der Erstellung der Vereinsbuchhaltung.
Vereine, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, profitieren von der Billomat Software, die die vereinnahmte Mehrwertsteuer und ausgegebene Vorsteuer aus den Bruttobeträgen automatisch herausrechnet und bucht. Doch auch Vereine, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, profitieren von den umfangreichen Leistungen, die die Billomat Software für Kleinunternehmer bietet.
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