24. Aug. 2018 | Buchhaltung
Beim Kauf eines Firmenautos wird das Fahrzeug in der Buchhaltung als Anlagevermögen gebucht. Wenn Dein Unternehmen das Auto nach einiger Zeit dann wieder veräußert, dann nimmst Du auch diesen Vorgang in die Buchhaltung auf. Wie Du den Verkauf eines PKWs buchen musst, erfährst Du hier.
Um den Verkauf eines PKWs buchen zu können, muss die Buchhaltung zunächst ermitteln, ob der Geschäftsvorgang zu einem Gewinn oder zu einem Verlust geführt hat. Wenn Dein Unternehmen zum Beispiel vor einigen Jahren einen PKW gekauft hat, dann wird dieser in das Anlagevermögen aufgenommen. Die Betriebsanlage kann daraufhin steuerlich abgeschrieben werden. Um zu ermitteln, ob Du Deinen Firmenwagen mit Gewinn oder mit Verlust verkauft hast, gilt es, im ersten Schritt den aktuellen Buchwert zu ermitteln.
Um den aktuellen Buchwert zu ermitteln, wird eine grundlegende Nutzungsdauer von sechs Jahren angesetzt. Diese ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz § 7 Abs. 1 EStG sowie aus der amtlichen Afa-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.
Unter dem Punkt 4 listet die aktuelle Afa-Tabelle (Stand 2018) die Nutzungsdauer für sämtliche Fahrzeuge auf, die als bewegliches Wirtschaftsgut beziehungsweise als bewegliches Anlagevermögen über mehrere Jahre hinweg abzuschreiben sind. Die normalen PKW finden sich unter dem Punkt 4.2.1. und weisen laut der Afa-Tabelle eine Nutzungsdauer von 6 Jahren auf.
Hast Du Deinen Wagen zum Beispiel für 60.000 Euro gekauft, dann kannst Du diesen jedes Jahr in Höhe von 10.000 Euro steuerlich abschreiben. In der Folge reduziert sich sein Wert pro Jahr um 10.000 Euro und für jeden weiteren Monat um ein Zwölftel aus 10.000 Euro, also um 833,33 Euro. Verkaufst Du Deinen Firmenwagen drei Jahre und zwei Monate nach dessen Kauf, dann hat sich der Wert um (3*10.000 Euro + 2*833,33 Euro) im Vergleich zum Einkaufswert verringert. Im Ergebnis liegt der aktuelle Buchwert Deines Firmenautos bei 28.333,34 Euro.
Kaufpreis | Abschreibung pro Jahr | Abschreibung pro Monat | Buchwert nach 3 Jahren und 2 Monaten: |
60.000 € | 10.000 € | 10.000€/12 | 60.000-(3*10.000 €+ 2*833,33 €) |
= 833,33 € | = 28.333,34 € |
Um den Verkauf eines PKWs buchen zu können gilt es zunächst, die steuerliche Geltendmachung des Fahrzeugs für das laufende Kalenderjahr in Folge der Abnutzung zu erfassen. Hierfür verwendest Du die Konten mit den Bezeichnungen „Abschreibung auf KFZ“ und „PKW“. Im Kontenrahmen SKR 03 trägt das erste Konto die Nummer 4832 und im Kontenrahmen SKR 04 die Nummer 6222. Auf das Konto „PKW“ entfallen jeweils die Nummern 0320 (SKR 03) und 0520 (SKR 04).
In der Gewinn- und Verlustrechnung steht demnach eine Abschreibung, die bis zum Verkaufsdatum für die ersten beiden Monate des aktuellen Jahres angefallen ist, also 1.666,66 Euro (2*833,33 Euro).
Konto SKR 03 | Kontobezeichnung | Betrag in € |
4832 (Soll) | Abschreibung auf KFZ | 1.666,66 |
0320 (Haben) | PKW | 1.666,66 |
Konto SKR 04 | Kontobezeichnung | |
6222 (Soll) | Abschreibung auf KFZ | 1.666,66 |
0520 (Haben) | PKW | 1.666,66 |
Nachdem Du den aktuellen Buchwert (Restbuchwert) ermittelt hast, kannst Du ganz einfach feststellen, ob Du beim Verkauf Deines PKW einen Gewinn gemacht hast oder nicht. Hierfür ziehst Du den Restbuchwert von Deinem Nettoverkaufspreis ab. Ein positives Ergebnis ergibt Deinen Gewinn, ein negatives entsprechend einen Verlust.
Im zweiten Buchungsschritt buchst Du den ermittelten Restbuchwert. Wenn Du einen Gewinn gemacht hast, trägst Du den aktuellen Buchwert unabhängig vom Verkaufspreis auf das Konto „Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)“ mit den Nummern 2315 (SKR 03) und 4855 (SKR 04) sowie auf das Konto „PKW“ mit den Nummern 0320 (SKR 03) und 0520 (SKR 04) ein.
Konto SKR 03 | Kontenbezeichnung | Betrag in € |
2315 (Soll) | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) | 28.333,34 |
0320 (Haben) | PKW | 28.333,34 |
Konto SKR 04 | Kontenbezeichnung | Betrag in € |
4855 (Soll) | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) | 28.333,34 |
0520 (Haben) | PKW | 28.333,34 |
Wenn Du beim Verkauf des Firmenwagens einen Verlust gemacht hast, dann lautet das Konto der Buchung auf den Namen „Restbuchwert bei Buchverlust“ und hat die Nummern 2310 (SKR 03) und 6895 (SKR 04).
Nach der Klärung des Anlagevermögens gilt es nun, die Verkaufssumme zu buchen. Der tatsächliche Verkaufserlös kommt als Bruttobetrag auf das Konto „Debitor“ mit der Nummer 10000 in beiden Kontenrahmen. Der Nettobetrag kommt bei einem Verkauf mit Gewinn auf das Konto „Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19% (bei Buchgewinn)“ mit den Nummern 8820 (SKR 03) und 4845 (SKR 04). Bei Verkauf mit Verlust heißt das Konto entsprechend „mit Buchverlust“ und hat die Nummern 8801 (SKR 03) und 6885 (SKR 04). Den Umsatzsteuerbetrag trägst Du auf das Konto „Umsatzsteuer 19%“ ein. Dieses hat die Nummern 1776 (SKR 03) und 3806 (SKR 04).
Angenommen, das Fahrzeug wurde für 33.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer verkauft. Die Buchung lautet dann wie folgt:
Konto SKR 03 | Kontobezeichnung | Betrag in € |
1000 (Soll) | Debitor | 39.270 |
8820 (Haben) | Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19% (bei Buchgewinn) | 33.000 |
1776 (Haben) | Umsatzsteuer 19% | 6.270 |
Konto SKR 04 | Kontobezeichnung | Betrag in € |
10000 (Soll) | Debitor | 39.270 |
4845 (Haben) | Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19% (bei Buchgewinn) | 33.000 |
3806 (Haben) | Umsatzsteuer 19% | 6.270 |