10. Mrz 2020 | Gründung
Wer eine Firma gründen möchte, der steht vor der Herausforderung, eine Rechtsform für sein Unternehmen zu wählen. Denn verschiedene Rechtsformen haben eine unterschiedliche steuerliche Behandlung zur Folge und bringen jeweils spezifische Rechte und Pflichten mit sich. Genaueres erfährst Du in diesem Artikel.
In der Praxis ist die am häufigsten verwendete Rechtsform das Einzelunternehmen. Gleich danach rangieren als verschiedene Rechtsformen die GmbH und die GbR auf Platz Zwei und Drei.
Als Einzelunternehmer führst Du alleine die Geschäfte Deines Unternehmens. Anstatt eines Gehalts beziehst Du einen Gewinn aus Deiner Firma. Bei der Gründung ist kein Kapital nötig, aber Du haftest mit Deinem Privatvermögen. Je nach Tätigkeit wird die Mitgliedschaft bei der IHK oder bei der Handwerkskammer erforderlich. Als Einzelunternehmer musst Du Einkommens, Gewerbe- und Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Von der Körperschaftsteuer hingegen bist Du befreit. Wenn Dein Gewerbe als Kleingewerbe gemeldet ist, dann kannst Du darüber hinaus die Vorteile der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese befreit Dich von der Umsatzsteuerpflicht.
Zu den Einzelunternehmen gehören auch die Freiberufler. Als Freiberufler musst Du weder Gewerbesteuer bezahlen, noch eine doppelte Buchführung haben. Außerdem musst Du kein Gewerbe anmelden oder Gewerbesteuer bezahlen. Auch eine Mitgliedschaft bei der IHK oder Handwerkskammer ist genauso wie ein Eintrag ins Handelsregister nicht nötig. Als Freiberufler darfst Du Dich bezeichnen, wenn Deine Tätigkeit zu den so genannten freien Berufen zählt. Dazu gehören
Die GmbH ist eine Gesellschaft mit dem Zweck eines Handelsgewerbes. Du agierst in einer GmbH alleine, mit einem oder mit mehreren Partnern als Geschäftsführer. Alle Geschäftsführer legen zusammen mindestens 25.000 Euro als Stammkapital ein. Diese Summe wird als beschränkte Haftung hinterlegt. Nur unter bestimmten Voraussetzungen haftest Du als Gesellschafter der GmbH mit Deinem Privatvermögen. Als Geschäftsführer erhältst Du von Deiner Firma ein Gehalt. Die GmbH muss Gewerbe-, Umsatz- und Körperschaftssteuer gegenüber dem Fiskus erklären. Neben einer doppelten Buchführung ist auch die Bilanzierung, sowie ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich.
Die GbR ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Zur Gründung einer GbR brauchst Du mindestens einen Partner. Zwar musst Du bei der Gründung kein Kapital aufbringen, dafür haftest Du mit Deinem Privatvermögen. Die Gründung ist recht unkompliziert und erlaubt Dir einen raschen Sprung in die eigene Firma.
Grundsätzlich kann man verschiedene Rechtsformen für Unternehmen in vier Kategorien einteilen
Die öffentlich-rechtlichen Betriebe stellen eine Besonderheit. Sie werden nicht zur Gewinnerzielung geführt, sondern sie dienen dem Allgemeinwohl. Zu ihnen gehören städtische Schwimmbäder genauso wie Theater oder Altenheime. Zu den Dienstleistern zählen die Müllabfuhr oder der Wertstoffhof. Auch sie haben verschiedene Rechtsformen, wie zum Beispiel die Körperschaften, zu denen die Kreditanstalt für Wiederaufbau zählt, oder die so genannten Anstalten öffentlichen Rechts, denen die Rundfunkanstalten angehören. Bei den öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterscheidet man
Regiebetriebe, wie zum Beispiel Theater sind in Städte und Gemeinden oder in den Bund stark eingegliedert und werden durch Beamte geleitet. Verkehrsbetriebe oder Wasserversorger sind so genannte Eigenbetriebe. Sie folgen einem Wirtschaftsplan und arbeiten selbständig. Gemeinwirtschaftliche Unternehmen halten Gewinnanteile an privaten Unternehmen, wie zum Beispiel an einer Fluggesellschaft.