07. Apr. 2020 | Buchhaltung

Versicherungssteuer buchen: was ist abzugsfähig?

Alljährlich flattern dir die Rechnungen für deine Versicherungsprämien ins Büro. Diese Prämien enthalten auch die Versicherungssteuer. Du zahlst. Aber was dann? Musst du gesondert die Versicherungssteuer buchen oder gibst du die gesamte Prämie als einen Betrag in deine Buchhaltung ein?

Da es sich bei der Versicherungssteuer nicht um die Umsatzsteuer handelt, berechtigt die Rechnung der Versicherung nicht zum Vorsteuerabzug. Das kann verwirrend sein, weil die Versicherungssteuer ähnlich oder gleich hoch ist und auch grundsätzlich auf der Prämienrechnung ausgewiesen sein muss. Aber Versicherungsprämien enthalten grundsätzlich keine Umsatzsteuer.

Versicherungssteuer buchen
Um die Versicherungssteuer buchen zu können, musst du zunächst das richtige Konto in deinem Kontenrahmen finden und dann private Anteile abgrenzen. (Bild © pexels.com)

Wann gelten Versicherungen als Betriebsausgabe?

Gibt es für die Versicherung einen betrieblichen Grund, dann handelt es sich dabei um eine Betriebsausgabe. Die Betriebshaftpflichtversicherung benötigst du rein beruflich. Also ist sie bei der Gewinnermittlung voll abzugsfähig.

Versicherungen, die sowohl berufliche als auch private Risiken abdecken, z.B. Unfallversicherungen oder die Haftpflichtversicherung für ein auch privat genutztes Fahrzeug, kannst du dagegen nicht voll als Betriebsausgabe buchen. Hier muss ein privater Anteil herausgerechnet werden.

Versicherungssteuer buchen in der Buchführung – wie funktioniert das?

Für die Versicherungssteuer gibt es in der Buchführung keine eigenen Konten. Die Versicherungssteuer buchen die Buchführenden also immer einfach mit. Die Frage ist aber: Wo?

Es gilt, für die Versicherungsprämie das richtige Konto innerhalb deines Kontenrahmens zu finden. Und welches das richtige Konto ist, hängt zunächst davon ab, um was für eine Versicherung es sich handelt. Unterschiedliche Gruppen von Versicherungen haben eigene Konten. Außerdem ist wieder ein wichtiger Aspekt, ob es eine rein betriebliche Versicherung ist oder eine, die zum Teil private Risiken abdeckt. Private Anteile musst du als Privatentnahmen buchen, damit im Fall einer Betriebsprüfung seitens des Finanzamts klar ist, dass du diese Versicherung nicht voll als Betriebsausgabe geltend gemacht hast. Wie hoch der private Anteil ist, den du herausrechnen musst, sagt dir dein Versicherungsgeber für die jeweilige Versicherung.

Tipp zum Weiterlesen: Private Anteile und Entnahmen sind ein wichtiger Teil Deiner Buchhaltung. Lies hier mehr darüber wie Du Privates verbuchen musst!

Beispiele:

  • Kfz-Versicherungen für Firmenwagen buchst du zum Beispiel im Konto „Kfz-Versicherungen“. Das ist 4520  in SKR 03 bzw. 6520 in SKR 04.
  • Rechtsschutz, Betriebshaftpflicht etc. gehören zum Konto „Versicherungen. Das ist 4360 in SKR 03 und 6400 in SKR 04.

Sollte die Versicherung private Risiken mit abdecken, buchst du sie nur im Konto „Bank“ mit dem vollen Betrag und teilst dann die Prämie auf. Der betriebliche Anteil läuft über die Versicherungskonten. Private Anteile buchst du in den Konten für „Privatentnahmen allgemein“. In SKR 03 ist das das Konto 1800, in SKR 04 entspricht das 2100.

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