23. Aug 2018 | Buchhaltung
Das deutsche Steuerrecht ist nicht nur eines der umfangreichsten weltweit, sondern auch sehr auf die Einhaltung von Terminen bedacht. Für die Abgabe der Steuererklärungen sind genaue Fristen vorgesehen, deren Nichtbeachtung zu empfindlichen Bußgeldern führen kann. Wie Deine Buchhaltung in einem solchen Fall den Verspätungszuschlag der Umsatzsteuer buchen muss, erfährst Du hier.
Der Verspätungszuschlag ist ein Instrument der Steuergesetzgebung, um eine fristgerechte Abgabe der Steuererklärung sicher zu stellen. Die Festsetzung des Verspätungszuschlages und dessen jeweilige Höhe ist in der Abgabenordnung § 152 AO geregelt. Für jede Steuerart gibt das Finanzamt Fristen zur Abgabe der dazu gehörigen Erklärung vor. Wer seine Steuererklärung – sei es die Jahreserklärung der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer oder die Umsatzsteuervoranmeldung – nicht bis zum Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Frist an das Finanzamt übermittelt, der ist mit der Abgabe in Verzug. Bereits nach dem ersten Tag der Verspätung erheben viele Finanzbehörden einen Verspätungszuschlag.
Die jährlichen Steuererklärungen müssen ab dem Abrechnungsjahr 2018 bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben sein. Wer für seine Steuererklärungen einen Steuerberater beauftragt, hat einen Abgabetermin bis zum 28. Februar des übernächsten Kalenderjahres nach dem Abrechnungsjahr. Die Umsatzsteuervoranmeldungen müssen entweder monatlich oder vierteljährlich bis zum 10. Werktag nach dem Abrechnungszeitraum abgegeben werden. Die Dauerfristverlängerung verschiebt die Abgabefrist entsprechend um jeweils einen Monat.
Auch die Höhe des Bußgeldes für die verspätete Abgabe einer Steuererklärung ist durch das Gesetz genau vorgegeben. Nach § 152 Absatz 5 AO beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Dabei fallen jedoch mindestens 10 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung an. Hast Du Deine Jahreserklärung erst mit Verspätung abgegeben, dann fallen auch hierfür 0,25 Prozent der nach Abzug Deiner geleisteten Vorauszahlungen verbleibenden Steuerschulden für jeden säumigen Monat als Verspätungszuschlag an. Die Mindesthöhe des Verspätungszuschlags beträgt in diesem Fall 25 Euro pro Monat. Nach oben hin hat der Gesetzgeber den Verspätungszuschlag auf eine Summe von höchstens 25.000 Euro begrenzt. Zugleich darf der Verspätungszuschlag 10 Prozent der festgesetzten Steuerabgabe nicht überschreiten.
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss mehrmals im Laufe des Kalenderjahres erstellt und abgegeben werden. Aus diesem Grund ist die Erklärung der Umsatzsteuer besonders anfällig für Verspätungen. Die Beantragung einer Dauerfristverlängerung kann der verspäteten Abgabe wirksam abhelfen.
Im Gegensatz zu Verspätungszuschlägen, die wegen einer säumigen Einkommenssteuererklärung entstehen, gehören die Verspätungszuschläge für Umsatzsteuererklärungen zu den steuerlich absetzbaren Nebenleistungen. Denn die Umsatzsteuer ist eine eindeutig betriebliche Steuer. Entstehen im Rahmen der Umsatzsteuererklärung zusätzliche Kosten, wie Verspätungszuschläge, dann fallen diese unter den Begriff „steuerliche Nebenleistungen“. Die steuerlichen Nebenleistungen zählen zu den Betriebsausgaben, die auch steuerlich abzugsfähig sind.
Um einen Verspätungszuschlag der Umsatzsteuer buchen zu können, muss Deine Buchhaltung die Konten mit den Bezeichnungen „Steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder“ sowie „Bank“ verwenden. Der Betrag Deiner Verspätungszuschläge kommt im Soll auf das Konto „Steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder“ mit der Nummer 4396 im Kontenrahmen SKR 03, beziehungsweise im Kontenrahmen SKR 04 mit der Nummer 6436. Die Gegenbuchung erfolgt im Haben auf das Konto „Bank“ mit der Nummer 1200 (SKR 03) beziehungsweise 1800 (SKR 04).
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