10. Mrz 2020 | Unternehmenssteuerung
Dein Angebot hält nicht was es verspricht. Ein Konkurrent hat dadurch Nachteile. Das ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Vermeiden lässt sich das durch zwei Dinge: Qualitätsmanagement und den Verzicht auf irreführende Werbung. Mehr verraten wir Dir in diesem Beitrag.
Beim Wettbewerbsrecht geht es darum, einen fairen Wettbewerb zu wahren. Unternehmen müssen sich also an Spielregeln halten, wenn sie auf dem Markt miteinander konkurrieren. Zum Wettbewerbsrecht gehören:
Kurz gesagt: So ziemlich alles, was eine faire Konkurrenzsituation stört und den Verbraucher unzulässig beeinflusst oder täuscht, kann ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sein.
Qualitätsmanagement ist das A und O. Ein Produkt muss dem entsprechen, womit es beworben wird. Es muss alle Funktionen und die Leistungsfähigkeit haben, die angekündigt wurde. Das bedeutet aber auch, dass alle eingesetzten Rohstoffe und Vorprodukte das enthalten müssen, was angegeben ist.
Qualitätsmanagement im Unternehmen umfasst also die Prüfung der eingehenden Materialien und die Prüfung der fertigen Produkte. Es bedeutet außerdem, dass ihr sehr genau hinterfragt, ob die Produktbeschreibungen, die Werbung dazu passen. Die Frage ist: Hält unser Produkt, was wir versprochen haben?
Wettbewerbsverstöße könne zu Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten führen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Auch die Reputation deiner Firma kann darunter leiden. Umgekehrt ist es auch mehr als ärgerlich, wenn deine Konkurrenten dir zum Beispiel durch Lockvogelangebote oder Nachahmerprodukte schaden.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht kann jedermann, also Kunden, Konkurrenten, Geschädigte, bei der Wettbewerbszentrale melden. Die Wettbewerbszentrale ist keine Behörde sondern ein Selbstkontrollsystem der Wirtschaft.