21. Nov. 2018 | Buchhaltung
Beruflich begründete Ausgaben von der Steuer absetzen: Schön, dass das geht. Betriebsausgaben senken Deine Steuerlast. Doch um einen Euro Steuern zu sparen, musst Du mehrere Euro ausgeben. Daher ist es sinnvoll, bei den Betriebsausgaben auch strategisch zu denken, statt möglichst viel auszugeben. Was sinnvoll ist, musst Du Dir immer wieder überlegen. Denn Betriebsausgaben senken auch die Liquidität Deines Unternehmens. Es kostet Dich Zeit, Dinge auszuwählen oder Dich in neue Funktionen neuer Geräte einzuarbeiten. Lohnt sich die Neuanschaffung oder nicht? Statt am Jahresende noch schnell viel Geld auszugeben, solltest Du besser mit Bedacht Anschaffungen planen.
Nach Teil 1 unseres Alphabets der steuerlich absetzbaren Dinge geht es nun bei G weiter.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Hier geht es um Dinge, die nicht mehr als 410 Euro kosten. Solche Anschaffungen kannst Du sofort und ganz im Jahr der Anschaffung und Bezahlung abschreiben. Du musst aber nicht, Du kannst auch die Abschreibungsfristen nutzen. Beispiel: Du kaufst Dir für Dein beruflich genutztes Büro einen Teppich. Der sollte nach Abschreibungstabelle 8 Jahre halten. Nun hast Du aber ein Schnäppchen gemacht: Der Nettopreis liegt unter 410 Euro. Dann musst Du die Abschreibung nicht über 8 Jahre verteilen sondern kannst ihn in dem Jahr der Anschaffung voll anrechnen.
Haftpflichtversicherung, berufliche: Betriebsausgabe!
IHK, Industrie- und Handelskammer: Beiträge zu Kammern, Berufsständischen Vereinigungen und Interessenverbänden sind von der Steuer absetzbar.
Jagdschein: Als Land- oder Forstwirt mit Eigenjagd, könnte der Verkauf von Wildbret ein Betriebszweig sein. Dann ergibt so ein Jagdschein auch für das Finanzamt Sinn. Bist Du Anwalt, Investmentbankerin oder Politiker und willst ein wohlhabendes Klientel beeindrucken, dann wird das eher nichts mit der steuerlichen Absetzbarkeit eines Jagdscheins.
Kirchensteuer ist eine Sonderausgabe, wenn auch keine betriebliche. Sonderausgaben senken das zu versteuernde Einkommen.
Logo: Ein Designer hat Dir ein Firmenlogo gestaltet, dass nun auf Deinem Briefkopf und dem Firmenschild prangt. Selbstverständlich ist das Honorar für diese Leistung eine Betriebsausgabe.
Miete für Büroräume oder anteilige Miete für ein Arbeitszimmer in einer Mietwohnung: absetzbar!
Nutzungsdauer: Sie entscheidet darüber, über wie viel Jahre ein mehrjährig nutzbares Wirtschaftsgut abgeschrieben wird. Bei einem PC geht das Finanzamt von 3 Jahren aus.
Ölwechsel am Firmenwagen: Ist das Auto Teil des Betriebsvermögens, dann sind Wartungsarbeiten an diesem Fahrzeug Betriebsausgaben.
Poolabschreibung: Kein Swimmingpool – auch wenn das verlockend klingt – sondern ein Pool an Gegenständen ist damit gemeint. Diese Gegenstände liegen im Wert zwischen 150 und 1.000 Euro und werden als ein Sammelposten gemeinsam abgeschrieben. Du hast beispielsweise in einem Jahr mehrere kleinere Möbelstücke für Dein Büro gekauft (Besucherstuhl, Aktenschrank, Stehpult) – besprich mit Deinem Steuerberater, ob es sinnvoll ist, alle einzeln abzuschreiben oder für das Jahr einen Sammelposten zu bilden.
Qualifikation: Beträge, die Du für Weiterbildung, Zusatzqualifikationen etc. ausgibst, kannst Du natürlich auch von der Steuer absetzen.
Rechnungssoftware: Betriebsausgabe!
Schreibutensilien: Kleinvieh macht auch Mist, heißt es. Und so solltest Du unbedingt auch Kassenbons und Rechnungen aus dem Schreibwarendiscounter aufbewahren. Jeder Karton Kopierpapier zählt, jeder Textmarker und jeder Block mit Haftnotizzetteln ebenfalls.
Telefon: Sofern Du Dein (Mobil-)Telefon beruflich und privat nutzt, sorge dafür, dass Du Einzelverbindungsnachweise hast. Belege über einige Monate, wie der Anteil privat/beruflich ist und setze in Zukunft entsprechend Prozentsätze Deiner Telefonrechnungen ab. Einmal gut begründet, sollte das kein Problem sein.
Unnützes Wissen: Kirchen haben eine Nutzungsdauer von 300 Jahren, wenn sie vor 1800 erbaut wurden. Bei einer nach 1948 errichteten Kirche ist von nur 100 Jahren auszugehen.
Virenscanner: Die Softwarelizenz, die Deinen beruflich genutzten Computer vor Schadsoftware schützt, ist eine Betriebsausgabe. Die Lizenzen für private PCs sind es nicht.
Wasserkocher: Das Gerät in Deiner heimischen Küche wird nicht als Betriebsausgabe durchgehen, auch wenn Du im Homeoffice arbeitest. Kaufst Du aber einen Wasserkocher für die Teeküche Deiner Firma oder Deines externen Büros, dann ist das eine Betriebsausgabe.
Xylografie: Du möchtest unbedingt chinesische Holzschneidekunst für die Wände Deiner Praxisräume? Interessant.
Yoga-Kurs: Privat gebucht kannst Du die Sportstunden nicht von der Steuer absetzen, aber vielleicht erstattet Deine Krankenkasse einen Teil der Aufwendung.
Zierpflanzen: Was Du an Pflanzen eigens für Wartezimmer und Firmenräume anschaffst oder für eine Firmenfeier mietest, kannst Du als Betriebsausgabe notieren.
Alles nur Beispiele. Es gibt Dutzende von kleinen und großen Ausgaben, die jeder Selbstständige im Laufe des Jahres allein aus beruflichen Gründen tätigt. Wer sie Steuer sparend geltend machen will, der muss Belege sammeln und in die Steuererklärung einbringen.
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