01. Jan. 2020 | Buchhaltung

Vorteile der Kleinunternehmerregelung richtig nutzen

Die Kleinunternehmerregelung klingt wie ein Steuergeschenk. Aber tatsächlich ist diese Regelung nicht immer von Vorteil. Wird sie nämlich falsch angewendet, kann es sogar richtig teuer werden. Steuerberater Andreas Reichert von felix1.de erklärt, wie und wer die Vorteile der Kleinunternehmerregelung richtig nutzen kann und wo Fallen lauern.

  1. Was ist die Kleinunternehmerregelung?
  2. Wer darf die Kleinunternehmerregelung anwenden?
  3. Mehrere Kleinunternehmen gründen?
  4. Für wen ist de Kleinunternehmerregelung geeignet?
  5. So müssen Rechnungen von Kleinunternehmern aussehen
  6. Was passiert, wenn ein Kleinunternehmer die Umsatzsteuer ausweist?

Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Falsch angewendet kann sie richtig teuer werden: Die Kleinunternehmerregelung. Deshalb muss man darauf achten, ihre Vorteile richtig zu nutzen.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung richtig nutzen: Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Unternehmen mit einem geringen Umsatz dürfen Waren und Dienstleistungen umsatzsteuerfrei verkaufen. Oft wird auch der Begriff Kleingewerbe verwendet. Allerdings ist das etwas ganz anderes. Unternehmen, die ein Einzelunternehmen gründen und dieses Unternehmen nicht in das Handelsregister eintragen lassen, werden oft so bezeichnet. Die Kleinunternehmerregelung kann hingegen von jeder Unternehmensform – also z.B. auch von einer GmbH – angewendet werden.

Wer darf die Kleinunternehmerregelung anwenden?

Wird das Unternehmen im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro erzielen und lag der Vorjahresumsatz bei nicht mehr als 22.000 Euro, ist das Unternehmen ein Kleinunternehmen.
Für das laufende Jahr ist entscheidend, dass der voraussichtliche Umsatz nicht über 50.000 Euro liegt. Wird diese Grenze dann doch überschritten, ist das nicht schlimm. Die Kleinunternehmerregelung geht in diesem Jahr noch nicht verloren. Erst im Folgejahr ist der Kleinunternehmerstatus dann weg.

Neugründung: Im Jahr der Neugründung gelten als voraussichtliche Umsatzgrenze 22.000 Euro für das gesamte Jahr. Das bedeutet: Wird das Unternehmen nicht am 1.1. des Jahres gegründet, wird die Umsatzgrenze gekürzt.
Beispiel: Das Unternehmen wird zum 1.5.2016 gegründet. Der voraussichtliche Umsatz darf in 2016 nicht höher als 10.208,33Euro (22.000 Euro / 12 Monate mal 7 Monate) sein.

Mehrere Kleinunternehmen gründen?

Wenn man die Vorteile der Kleinunternehmerregelung für sich nutzen will, könnte man natürlich auf die Idee kommen, einfach mehrere Einzelunternehmen zu gründen und den Umsatz aufzuteilen, um so die Umsatzgrenzen nicht zu überschreiten. Das geht aber nicht. Alle Unternehmen werden nämlich zusammengerechnet. Im Umsatzsteuerrecht hat jeder Unternehmer immer nur ein Unternehmen.
Zwei Ausnahmen gibt es trotzdem: Wird ein Einzelunternehmen und z. B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet, sind das zwei verschiedene Unternehmen. Allerdings braucht man für die Gründung der GbR mindestens eine zweite Person.

Außerdem könnten auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) oder UGs gegründet werden. Denn jede GmbH gilt als eigenes Unternehmen. Das bedeutet, in diesem Fall muss jede GmbH die Umsatzgrenze einhalten.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung richtig nutzen: Für wen ist sie geeignet?

Auf den ersten Blick scheint diese Frage eindeutig zu sein. Keine Steuern zahlen zu müssen, müsste doch immer vorteilhaft sein. Das stimmt aber nicht. Dem Kleinunternehmer wird nämlich die Vorsteuer, die ihm andere Unternehmen in Rechnung gestellt haben, vom Finanzamt nicht erstattet.

Dadurch hat ein Kleinunternehmer einen höheren Einkaufspreis. Ist der Kunde des Kleinunternehmers auch ein Unternehmer, der die Vorsteuer abziehen kann, wird es teurer.

Beispiel: Der Kleinunternehmer kauft einen Tisch für 1.190 Euro ein und möchte einen Gewinn von 1.000 Euro erzielen.

Kleinunternehmerohne Kleinunternehmerregelung
Einkaufspreis1.190 €1.000 € (Vorsteuer wird vom Finanzamt erstattet)
Gewinnaufschlag1.000 €1.000 €
Verkaufspreis2.190 €2.380 € (netto 2.000 €)

Ist der Kunde ein Unternehmer, kauft er den Tisch von dem Kleinunternehmer für 2.190 Euro ein. Eine Vorsteuer daraus erstattet das Finanzamt nicht.
Ohne die Kleinunternehmerregelung kauft dieser den Tisch für 2.380 Euro ein und bekommt vom Finanzamt die Vorsteuer von 380 Euro wieder. Damit liegt der Einkaufspreis bei nur 2.000 Euro.
Es kommt also darauf an, ob die Kunden des Kleinunternehmers vorwiegend selbst Unternehmer mit Vorsteuerabzugsberechtigung sind oder Privatpersonen.

Achtung: Jeder Unternehmer kann auf die Kleinunternehmerregelung freiwillig verzichten. Das geht aber nur für das gesamte Jahr und alle Ausgangsleistungen einheitlich.

So müssen Rechnungen von Kleinunternehmern aussehen

Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen, darf die Umsatzsteuer in den Rechnungen auch nicht ausgewiesen werden. In der Rechnung wird auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hingewiesen.

Was passiert, wenn ein Kleinunternehmer die Umsatzsteuer ausweist?

Weist ein Kleinunternehmer die Umsatzsteuer in einer Rechnung aus, muss er diese Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Der Unternehmer, der die Rechnung erhält, bekommt diese Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt erstattet.

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