29. Aug 2017 | Unternehmenssteuerung

Wann darfst du Stockfotos auf Facebook & Co. benutzen

Kein Blogbeitrag ohne Fotos, kein Facebookposting ohne Bilder: Text allein macht im Internet nicht viel her. Die Bebilderung ist entscheidend, wenn deine Postings erfolgreich sein sollen. Doch Bilder haben rechtliche Problemzonen: die Nutzungsrechte. Sie entscheiden, ob du Stockfotos auf Facebook und Co. überhaupt verwenden darfst.

Die schnelle Lösung: Stockfotos auf Facebook, Xing und Co.

Für den Blog ästhetische Fotos selber machen – nicht jedem ist das in die Wiege gelegt. Auch weil es schnell und einfach geht, ist das Arbeiten mit Stockfotos für Blogs heute gang und gäbe. Stockfotos, das sind Bilder aus Datenbanken, die du nutzen darfst, wenn du eine Lizenzgebühr zahlst. Dabei erwirbst du nicht das Foto an sich, sondern nur das Nutzungsrecht.

Stockfotos auf Facebook
Mit dem Bezahlen einer Lizengebühr für ein Bild kaufst du die Nutzungsrechte. Doch gelten diese auch für Social Media?

Bis hierher klingt es noch einfach, ist es aber nicht. Gewährt ein Urheber Nutzungsrechte, dann ist nicht immer alles im Umfang mit abgegolten, was du vielleicht mit dem Werk machen willst. Was die Nutzungsrechte von Bildern umfassen und was nicht, das kann ganz unterschiedlich sein. Womöglich deckt die gezahlte Gebühr nicht den Lizenzumfang ab, den du brauchst. Wer Bilder für die Nutzung in einem Blog einkauft, sollte immer auch mit bedenken, dass er die Stockfotos auf Facebook und in anderen Social Media Kanälen einsetzen kann.

Wird ein Blogbeitrag nämlich über Facebook beworben oder von jemandem geteilt und verbreitet, dann kann automatisch etwas vom Bildmaterial mit angezeigt werden. Es muss nicht, aber es kann ein Problem sein, wenn die AGB dieser Nutzung entgegen stehen.

AGB – spannender Lesestoff

Dabei geht es nicht nur um die AGB desjenigen, der dir die Nutzungsrechte verkauft. Auch die Social Media Plattformen haben jede eine eigene Vorstellung davon, welche Rechte am Bild du besitzen musst, bevor du etwas bei ihnen hochlädst. Das bedeutet: Bevor du Stockfotos nicht nur in deinem Blog sondern auch für Postings auf deinen Social Media Kanälen nutzt, musst du die AGB darauf prüfen, ob du das in diesem Fall darfst. Und zwar nicht nur die AGB des Stockfoto-Anbieters sondern auch die des Social Media Dienstleisters.

Wichtig ist unter anderem, dass deine Nutzungslizenz den nötigen Umfang hat. Außerdem solltest du alle Kennzeichnungspflichten beachten und berücksichtigen, welche Auflösungen du verwenden darfst.

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