12. Jul 2018 | Buchhaltung
Wareneinkäufe dienen in den meisten Handelsunternehmen dazu, einen Bestand vorzuhalten, aus dem Waren wieder weiter verkauft werden sollen. Wie Du Wareneinkäufe und -verkäufe verbuchen musst, erfährst Du hier.
Nicht jedes Unternehmen steht vor der Aufgabe, Wareneinkäufe und -verkäufe verbuchen zu müssen. Denn Dienstleister verdienen ihr Geld nicht mit Waren, sondern mit ihrer Fachkenntnis oder handwerklichen Leistung. Handelsunternehmen hingegen müssen genau beachten, wie sie ihre Wareneinkäufe und -verkäufe verbuchen. Denn nur aus einer ordentlich geführten Buchhaltung heraus lassen sich Aufwand und Einnahmen sowie Umsätze und Gewinn ermitteln. Einkäufe und Verkäufe kannst Du darüber hinaus auf verschiedenen Wegen abwickeln.
Die gängigsten Möglichkeiten zum Wareneinkauf bestehen im Kauf
Wenn Du für Dein Unternehmen Waren einkaufst und auf Rechnung bezahlst, dann entstehen bei diesem Vorgang Anlagevermögen und Forderungen, sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bei der Buchung trägst Du den Nettobetrag des Kaufwertes in das Konto „Wareneingang“ im Soll ein. Die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer kommt in das Konto „bezahlte Vorsteuer 19%“. Die Bruttosumme aus Deinem Rechnungskauf buchst Du unter dem Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ (kurz Verb.a. LuL) im Haben.
Viele Waren bezahlst Du in Bar entweder im Geschäft oder bei Lieferung. Auch für diese Buchung entstehen Anlagevermögen sowie Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Form der im Kaufpreis enthaltenen Umsatzsteuer (bezahlte Vorsteuer 19%). Darüber hinaus kommt das Konto „Kasse“ sowie das Konto „Bezugskosten“ für die Lieferkosten zum Einsatz. Den Nettopreis der Ware trägst Du wieder im Konto Wareneingang im Soll ein. Auch die Lieferkosten und die Vorsteuer trägst Du in die dazugehörigen Konten im Soll ein. Der Bruttobetrag aus Bruttokaufpreis und Lieferkosten kommt in das Konto „Kasse“ mit einem Minus im Haben.
Auch beim Verkauf von Waren hast Du die Möglichkeit, Deine Ware auf Rechnung oder in Bar zu übergeben.
Deine Forderung buchst Du in Höhe des Bruttobetrags im Soll auf das Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ (Ford. a. LuL). Den Nettobetrag aus Deiner Rechnung buchst Du auf das Konto „Umsatzerlöse 19%“ im Haben. Ebenso kommt die Umsatzsteuer, die Du vereinnahmt hast, im Haben auf das Konto „USt. 19%“.
Wenn Du den Kaufpreis für Deine Ware bei Lieferung in Bar kassierst, dann kommt wieder das Buchungskonto „Kasse“ zum Einsatz. Hierin buchst Du die Gesamtsumme aus Bruttokaufpreis und Lieferkosten im Soll. Den Nettowert aus Deinem Verkaufspreis buchst Du zusammen mit den veranschlagten Lieferkosten im Haben auf das Konto „Umsatzerlöse 19%“. Die Umsatzsteuer aus Kaufpreis und Lieferkosten kommen in das Konto USt. 19% im Haben.
Beim Vorratseinkauf und -verkauf kannst Du die entsprechenden Aufwandskonten genauso wie die normalen Wareneinkäufe und -verkäufe verbuchen: Zugänge zu Deinen Vorräten buchst Du im Aufwandskonto im Soll und Entnahmen im Haben.
Den Materialaufwand Deines Unternehmens kannst Du unmittelbar bei einer Entnahme von Vorräten durch Entnahmescheine dokumentieren und sofort verbuchen. Andernfalls wird die Veränderung des Vorratsbestands durch eine Inventur festgestellt. Bei der Inventur ermittelte Differenzen musst Du als Materialaufwand buchen. Warenkontrollen außerhalb der Inventur können darüber hinaus sinnvoll sein, um Korrekturbuchungen vorzunehmen.
Bei Buchungen von Vorrat ersetzt Du Deine Konten für den Wareneingang entsprechend durch Aufwandskonten für Vorräte. Das können zum Beispiel Konten mit der Bezeichnung „Aufwand für Rohstoffe“ oder „Aufwand für Lagerware“ sein.
Wenn Vorräte aus Deinem Lager für die Herstellung Deiner Produkte verbraucht werden, dann verringerst Du den Vorratsbestand. Den Verbrauch von Vorräten verbuchst Du unter dem Konto „Materialaufwand“.
Der jeweilige Buchungssatz für Vorratseinkäufe und -verkäufe entspricht bis auf die Kontenbezeichnungen dem Vorgang für das normale Wareneinkäufe und -verkäufe verbuchen.
Zum Jahresanfang musst Du den Bestand Deiner Waren auf dem Konto Wareneingang feststellen. Der Lagerbestand ist Teil des Anlagevermögens und steht im Soll. Während des Wirtschaftsjahres erfasst Du in Deiner Buchhaltung die Wareneinkäufe entweder als „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ oder auf dem Konto „Kasse“. Am Jahresende schließt Du das Konto ab, indem der über Inventur ermittelte Lagerbestand im Haben eingetragen wird. Das Ergebnis im Haben stellt Deinen neuen Anfangsbestand für das folgende Kalenderjahr.
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