26. Okt 2017 | Buchhaltung
Viele Steuerzahler glauben, dass der 31. Mai eines Jahres die Deadline ist, um die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Das ist ein Irrtum. Zumindest stimmt das für die meisten Arbeitnehmern nicht. Warum ist schnell erklärt: Diejenigen, die eine Steuererklärung abgeben müssen, fallen in die Rubrik der Pflichtveranlagung. Für sie gilt die Frist: 31. Mai. Ein beauftragter Steuerberater kann diese Frist bis zum Jahresende verlängern. Diejenigen, die freiwillig eine Steuererklärung machen, haben dafür vier Jahre Zeit. Das heißt: Die Steuererklärung 2016 muss bis zum 31. Dezember 2019 dem Finanzamt vorliegen.
Das Statistische Bundesamt hat diese Zahlen rund ums Thema Lohn- und Einkommenssteuer veröffentlicht:
Grundsätzlich gilt: Wer abgabepflichtig ist und monatlich von einem individuellen Freibetrag profitiert, muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai einreichen oder einen Aufschub beantragen. Den Freibetrag bekommen diejenigen, die außergewöhnlich hohe Belastungen zu stemmen haben – durch Sonderausgaben (zum Beispiel Fahrtkosten), Werbungskosten, Krankheitskosten oder eine doppelte Haushaltsführung.
Auch Selbstständige, berufstätige Ehepaare mit den Lohnsteuerklassen 3/5 und 4/4, Rentner und diejenigen, die mehr als 410 Euro Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld bekommen haben, müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. Mai abgeben. Alle anderen machen die Steuererklärung aus freien Stücken – und hoffen auf eine Rückerstattung, die häufig zwischen 100 und 1000 Euro liegt.Wer zuerst kommt, bekommt zuerst. Das ist mit einer der wichtigsten Gründe, warum eine pünktlich abgegebene Steuererklärung Sinn macht: Die Steuererstattung wird ebenfalls entsprechend früh auf dem Konto verbucht. „Wer über das Jahr verschiedene Ausgaben hatte, seine Werbungskosten korrekt angibt und auch Anschaffungen für das Home Office nennt, kann sich auf diese Weise eine nette Summe zurückholen“, so der Finanzexperte von mein-deal.com. Allerdings gibt es auch hier eine Kehrseite der Medaille, die zeigt, dass eine frühe Abgabe der Steuererklärung auch eine frühe Nachzahlungsforderung bedingen kann.
Für die Gruppe derer, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben, kann es sogar recht günstig sein, sich damit Zeit zu lassen. Mit Abschluss des Steuerjahres (also ab dem 16. Monat) gibt es 0,5 Prozent Zinsen auf den zu erstattenden Betrag – und das pro Monat. Das heißt: Wer seine Steuererklärung spät einreicht und eine Rückzahlung bekommt, mehrt diese durch die anfallenden Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr. Der Nachteil: Auf die Zinsen fallen die Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,4 Prozent an, eventuell auch Kirchensteuer.
Der Steuerrechtsexperte Udo Reuß macht die Vorteile anhand dieses Rechenbeispiels deutlich: „Ein Steuerzahler, der die Abgabe der Steuererklärung 2015 bis zum letzten Moment, Dezember 2019, hinauszögert und 2500 Euro Steuern im Mai 2020 zurückbekommt, kann mit Zinsen in Höhe von 475 Euro rechnen. Der Fiskus zahlt diese für den Zeitraum von April 2017 bis Mai 2020: 38 Monate mit dem monatlichen Zinssatz von 0,5 Prozent. Nach Abzug von Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag bleiben (…) 349,60 Euro übrig.“
Um nachvollziehen zu können, wie sich die Einkommenssteuer berechnet, hat das Statistische Bundesamt die folgende Tabelle veröffentlicht, die folgende Kernaussagen zulässt: